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Halt in Feuerwehrzufahrt - Strafzettel

gefragt von Soapp am 10.09.2009 um 11:12 Uhr

Hab einen Strafzettel bekommen, weil bei unserem PRIVATEN Parkplatz, wenn man zu den Stellplätzen reinfährt ein Feuerwehrzufahrtsschild steht, und ich (und ein paar andere) dort am Rand öfters parken. Feuerwehrauto kommt schon noch durch - sind 3 Meter Platz noch frei am Rand. Die Frage ist nun aber:

Ist ein Feuerwehrzufahrtsschild nur gültig wenn eine Plakete oder die Gemeinde draufsteht ? Oder kann sich jeder so ein Schild hinmachen ? Woher weiss die Polizei, ob das ein "offizielles" Schild ist ?


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Morrrpheus
beantwortet von Morrrpheus am 10. September 2009 11:51
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Diese Schilder werden aufgrund von Bauvorschriften aufgestellt!
Es handelt sich dabei um einen Rettungsweg, über den die Feuerwehr mit Großfahrzeugen anfahren kann! Die Breite ist nicht beliebig gewählt, sondern es gibt dafür genaue Vorschriften! Zusätzlich zu den Schildern werden auf Straßen weiße Zick-Zack Linien aufgebracht oder es handelt sich dabei eh um eine "Sonderzufahrt" zum Gebäude!

So eine Zufahrt kann Leben retten, aber nur, wenn man die Feuerwehr auch durch lässt!
So eine Drehleiter hat einen viel größeren Radius, man braucht mehr Platz! Wenn der Bereich auf der Straße als Aufstellfläche für die Drehleiter gedacht ist, dann braucht man auch mehr wie die 3m Breite! Die Abstützung fährt für einen sicheren Betrieb auf beiden Seiten ca. 1m aus!


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 10. September 2009 11:13
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Frage bei Deiner Gemeinde nach, die entscheiden sowas


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 10. September 2009 11:15
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Wer hat das Schild denn aufgestellt bzw. aufstellen lassen? Das ist die einzig wichtige Frage, und nicht, ob Deiner Meinung nach die Feuerwehr mit ihren Großfahrzeugen noch durchkommt...

Kommentar von Soapp am 10. September 2009 11:19

wie krieg ich das raus ?

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 10. September 2009 11:20

Bei der Stadtverwaltung nachfragen. Die sollten wissen, welches Schild wo steht...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. September 2009 11:18
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Das Schild Feuerwehrzufahrt wird aufgrund baurechtlicher Auflagen aufgestellt. Die Feuerwehr soll in die Lage versetzt werden über diesenesn Weg ungehiondert schnell an den Brandort zu gelangen. Da hat kein Fahrzeug etwas zu suchen. Wer da parkt gehört bestraft und abgescheleppt!

Kommentar von Soapp am 10. September 2009 11:20

dann kauf ich mir im Internet 100 Feuerwehrschielder und häng die überall auf...

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 10. September 2009 11:51

Wenn die Aufstellung behördlich angeordnet ist, und Du Geld sowie Zeit zuviel hast, kannst du solche Bauleistungen gerne anstelle des Bauherren übernehmen.


oschwab
beantwortet von oschwab am 11. September 2009 10:14
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Servus!

Die Feuerwehrzufahrt ist, wie schon richtig beschrieben, nicht nur eine Zufahrt, sondern meist auch eine Aufstellfläche.

Stell Dir mal vor, es brennt im Gebäude und die Drehleiter, die zur Personenrettung eingesetzt werden soll, kann nicht richtig positioniert werden, weil Du das Auto dort abgestellt hast.

Klar, kann man sagen, die Feuerwehr wird doch das Auto schnell beseitigen können... Aber, wenn durch diesen Zeitverlust jemand zu Schaden kommt, weil halt die eine Minute gefehlt hat...

Die Breite von 3 m ist in jedem Fall einzuhalten, das Halteverbot übrigens auch! Neben den Fahrzeugen und ggf. der Abstützung brauchen wir noch Platz für Laufwege, Schläuche etc.

Also: such Dir einen anderen Parkplatz (niemals in der Feuerwehrzufahrt) und zahle den Strafzettel.

Übrigens: ich hab schon erlebt, dass ein Zugführer das Rammen eines in der Feuerwehrzufahrt geparkten Fahrzeugs angeordnet hat, um einen Wohnungsbrand zu erreichen... Was ist Dir lieber?

Kommentar von BossUwe am 11. September 2009 14:02

Das Rammen des falsch Parkers ist aber auch keine gute Lösung.


bueten
beantwortet von bueten am 10. September 2009 11:15
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mache ein foto und sende es dann werde dagegen an gehen


cheezy
beantwortet von cheezy am 10. September 2009 11:15
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Schilder für Feuerwehrzufahrten brauchen meines Wissens keinen Vermerk von der Stadt.

Wenn du nen Schild an der Garage hast: Einfahrt freihalten! brauchst du ja auch keinen Vermerk von der Stadt.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 10. September 2009 11:15
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feuerwehrzufahrten gelten auch ohne schild. wenn ein gebäude nicht anderes erreicht werden kann als über diese zufahrt, sind rettungswege in jedem fall freizuhalten. ob die drei meter ausreichend sind, kann ich nicht sagen, findest du aber bestimmt bei wiki


anonym
beantwortet von splatter2000 am 10. September 2009 11:16
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"Woher weiss die Polizei, ob das ein "offizielles" Schild ist ? " Steht nicht unten im Schild etwas wie: "Der Stadtdirektor" oder ähnliches? Das steht die den offiziellen Charakter des Ganzen. Oft ist es auch so, dass sich da so lange keiner dran stört, bis ein "wachsamer" Bürger mit viel Langeweile einmal beim Ordnungsamt anruft, oder Rettungsfahrzeuge Probleme haben die zufahrt zu nutzen.

Kommentar von Soapp am 10. September 2009 11:19

Nein, da steht weder Gemeinde drauf, noch ist ein Siegel der Gemeinde drauf


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 10. September 2009 11:17
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Mal die nötigen Vorschriften für Feuerwehrauffahrtsbreite zu Rate ziehen. Ich glaub kaum, dass 3m Breite ausreichen. So ein Zug braucht bestimmt 5m um die Kurve zu kriegen. Die hat er dann auch. wenn keiner am Rand der Zufahrt steht.!!!!!!

Kommentar von A5ae7ec70b00afe352edd71dfd92cf71smallHHSthp am 10. September 2009 11:20

bei Yahoo.de mal breite der Feuerwehrzufahrt eingebeneingeben.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 10. September 2009 11:17
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Erkundige dich beim KVR. Die wissen es ganz sicher.


anonym
beantwortet von BossUwe am 10. September 2009 17:00
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Ich würde sagen, Pech gehabt.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 11. September 2009 12:24
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Das kosten dann ja auch die doppelte Gebühr (bis 50 EUR) für jeden und so lange, bis ihr begriffen habt, daß in einer Feuerwehrzufahrt das Halten verboten ist.

Alles eigentlich ganz einfach.

Da die Zufahrt für jeden zugänglich ist (nicht eingezäunt oder versperrt), gilt hier auch das öffentliche Recht. Auch eigentlich ganz einfach.


anonym
beantwortet von ffwmil am 12. September 2009 21:24
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das 1. ist richtig


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