Hallo.wir müssen einen neuen Gasherd kaufen.Hat der Vermieter das recht den preis zu bestimmen?

15 Antworten

Hat er die Küche mit vermietet?

Wenn ja, ist es seine Aufgabe, einen neuen Herd zu kaufen. Ihr könnt das im Gegenteil von ihm einfordern, dass kein schlechterer Herd hereinkommt als der vorher.

Wenn nein, dann ist das eure Sache. Geht ihn gar nix an.

Wenn der Herd zur Mietsache gehört, also das Eigentum des Vermieters ist, entscheidet er, ob repariert wrrden kann oder Ersatz her muss. Beim Ersatz ist er nur insofern verpflichtet, dass ihr Anspruch auf einen gleichwerigen Herd habt. Wenn es ein gehobeneres Modell eurer Wahl sein soll, könnte eine Zuzahlung durch euch vereinbart werden.

Als Alternative könntet ihr den Herd des Vermieters gut aufbewahren und auf eure Kosten euer Lieblingsmodell aufstellen. Bei Auszug wäre dann der Herd des Vermieters wieder anzuschließen.

Wenn der Herd zur Wohnung gehört ist es sein Herd und er kann bestimmen, wie teuer der Ersatz sein darf. Er kann auch einen Herd ungefragt einstellen.

Er kann auch einen Herd ungefragt einstellen.

Richtig - sogar einen gebrauchten :-)

Euer Herd, ihr könnt kaufen was ihr wollt. Bei Auszug wird mitgenommen. 

Küche gehört Vermieter, Ihr habt Wohnung incl. Der Vermieter hat sich zu kümmern; es wird Miete bezahlt, auch für die Abnutzung.

Hallo 

nein das hat er nicht. 

LG