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Hallo zusammen! Ich hab ne Frage zum Bundeswehr...

gefragt von antoxa3006 am 15.05.2009 um 16:12 Uhr

Hallo zusammen! Ich hab ne Frage zum Bundeswehr. Ich bin 20 (werde im Juni 21). Vor paar Wochen habe ich eine Einladung zur Musterung und zur Eignungsuntersuchung bekommen. Da muss ich aufjedenfall teilnehmen. Das ist also Pflicht! Ich habe eine Gewerbe auf, bin selbständig. Auserdem habe ich schon eine Aufnahmebestätigung zu einem Wirtschaftsgymnasium wo ich mein Abi nachholen wollte (fange im August damit an) und danach, über das Unternehmen in dem ich arbeite, weiter zu studieren. Meine Frage - ist es nicht so, dass ich jetzt ein Wehrdienst machen muss?

Was soll ich den bei der Musterung sagen, damit die mich nicht packen?

Vielen Dank im Voraus.

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Bundeswehr x 1.233 Wehrdienst x 221 Musterung x 216

KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 15. Mai 2009 16:14
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schrei sie an: TÖTEN TÖTEN TÖTEN dann denken die du bist verrückt und schicken dich nach hause.... oder nach Afganistan

Kommentar von 5bcfe04a61ffdbf8187544b2ef1a0435smallMcBayn am 15. Mai 2009 16:14

oder direkt in die Geschlossene

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 15. Mai 2009 16:15

So ein Quatsch!!1

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 15. Mai 2009 16:17

ach so...

Kommentar von 5bcfe04a61ffdbf8187544b2ef1a0435smallMcBayn am 15. Mai 2009 16:20

ne is klar, lachen sich tot und rufen "der nächste Bitte" oder was?


anonym
beantwortet von mikemomsen am 15. Mai 2009 16:16
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Kleiner(nicht ganz gesunder) Tip: Geh am Tag davor Sport machen, richtig viel Sport. Dann geh heim Baden, sehr heiß und sehr lang. Danach leg dich in 3 LAgen Wolle eingewickelt ins Bett. Am nächsten Morgen trinkst du eine Kanne Espresso und eine HAnd voll Würfelzucker. Und dann ab zur Musterung.

Keine HAftung für Herzinfarkte!!!

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 15. Mai 2009 16:21

und was bringt das dann?

Kommentar von mikemomsen am 15. Mai 2009 16:22

Erhöhte Temperatur, hoher Blutdruck und einen genialen Zuckerwert. Bei mir hat das geklappt ;)

Ach ja, und ne halbe Woche danach wirds dir erst mal dreckig gehen.

Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 15. Mai 2009 16:24

meine Methode war da wesentlich einfacher. Einfach bei der ärztlichen Untersuchung sich in die Hose machen und anfangen zu weinen. absolut todsicher

Kommentar von antoxa3006 am 15. Mai 2009 16:29

Emmm.. Kann man das vielleicht irgendwie einfacher machen, ohne sich in die Hose zu pinkeln usw.? Ich hab gehört, dass wenn man selbständig ist (ein eigener Geschäft führt), kriegt man die Befreiung. Ist das wirklich so?

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 15. Mai 2009 16:41

hmm. zweifel ich mal an.

ich mein, die haben die verpflichtung, sowas abklären zu lassen. können ja nicht jemanden mit verdacht auf diabetes und hypertonie einfach so wieder wegschicken.

mich haben sie damals zum beispiel noch mal zu 2 niedergelassenen ärzten geschickt um von denen spezielle untersuchungen zu bekommen.


asapasap
beantwortet von asapasap am 15. Mai 2009 16:14
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Also es gibt mehrere totsichere Möglichkeiten ausgemustert zu werden. So wurde auch ich trotz 1A Gesundheitszustandt auf "5" also das schlechteste gemustert.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 15. Mai 2009 16:15

toll, daß du uns an deinem wissen teilhaben läßt.

Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 15. Mai 2009 16:16

lass doch einfach deine Fantasie spielen^^ was KBB 0815 gesagt hat ist zum Beispiel ein guter Anfang

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 15. Mai 2009 16:20

kann mir da schon was ausdenken.

ich bezweifel jedoch, daß die möglichkeiten so todsicher sind.

wenn man sich außerdem aus psychischen gründen ausmustern läßt, würde ich befürchten, mir später steine in den weg zu legen, wenn man denn doch mal beim staat anstellung finden wollte.

Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 15. Mai 2009 16:22

nein, da die Untersuchung ein Arzt macht und er die ärztliche Schweigepflicht einzuhalten hat.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 15. Mai 2009 16:35

bei der bundeswehr kriegst du ne krankenakte, da ist auch deine musterung drin enthalten.

jede krankheit oder behinderung wird mit einer fehlerziffer kodiert und die akte nach deiner bundeswehrzeit archiviert.

ich weiß nicht, ob dies immer noch der fall ist. früher sollen solche akten jedoch herangezogen worden sein, bei der entscheidung ob jemand verbeamtet wird.

ich halte es zwar für unwahrscheinlich, würd aber nichts riskieren wollen, wenn ich später mal deutscher botschafter oder BND-Chef werden wollte oder so.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 15. Mai 2009 16:16

Was sollten diese Tipps? Man kann doch mit offenen Karten spielen. Die ziehen doch heute nicht mehr auf Biegen u. Brechen Jeden.

Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 15. Mai 2009 16:19

wenn du kerngesund bist und keinen zivi machen willst dann wirds erstmal schwierig und wieso denn versuchen mit jemanden zu verhandeln wenn man doch gleich auf Nummer sicher gehen kann ???

Kommentar von antoxa3006 am 15. Mai 2009 16:23

Das Problemm ist - ich hab einfach jetzt keine Zeit für Zivi!

Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 15. Mai 2009 16:26

ich weiss hatte ich auch nicht^^ daher: Einfach bei der ärztlichen Untersuchung sich in die Hose machen und anfangen zu weinen. absolut todsicher

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 5. Juni 2009 13:49

da wäre ich nicht so sicher, bei den vielen kriegseinsätzen der bw könnte ich mir steigende verweigererzahlen gut vorstellen.


McBayn
beantwortet von McBayn am 15. Mai 2009 16:13
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kannst Dich wohl zurückstellen lassen

Kommentar von Chrischiii am 16. Mai 2009 10:54

Zurückstellung müsste gehen aufgrund § 12 Absatz 4 (3) Wehrpflichtgesetz:

"(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, [...] wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen

a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung, [...] unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde."


pinkesladygirl
beantwortet von pinkesladygirl am 26. Juli 2009 15:39
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drück dich nciht davor uns zu beschützen-.-


anonym
beantwortet von Didi123 am 22. Juni 2009 15:22
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Ich habe mal gelesen es müssen mindestens drei gravierende Sachen sein. Habe in einem anderen Forum – nämlich hier:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165

entdeckt, dass man nach Gradationen gemustert wird. Finde es relativ schwierig hier in drei verschiedenen Klassen zwischen IV und VI zu liegen!!!!! Wer hatte positive Erfahrungen mit Widerspruch des Musterunsergebnisses!!???

LG


PabloLeChat
beantwortet von PabloLeChat am 22. Juni 2009 13:06
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Bin nicht sicher, ob eine Selbstständigkeit denen genügt...sehr sicher bin ich aber, daß Dein Arbeitgeber oder Ausbildungsträger einen Rückstellungsantrag schreiben kann.

Es geht darum, daß ein anerkannter ARbeitgeber, eine Behörde oder Institution, dem Bund sagt, daß Deine Arbeitskraft gebraucht wird, der glaubwürdig darlegt, warum eine Einberufung zum Wehrdienst Deinen (Aus-)Bildungsweg beeinträchtigen oder gar verhindern würde.

Der Gesetzestext am Anfang war doch ´ne gute Basis und ansonsten fragst Du bei dem Bildungsträger nach, den Du im Auge hast, was dieser für Dich tun kann.


anonym
beantwortet von Didi123 am 17. Juni 2009 23:33
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Ich brauche dringend einen Tipp:

Ich wurde T2 gemustert obwohl ich

farbenblind bin, Knick in der Wirbelsäule habe, eine Narbe über den gesamten Oberschenkel habe, welcher von einem Oberschenkelbruch als Kind herrührt und ich da 2 x operiert wurde und ich habe Senk-Spreiz-Plattfüsse und eine Brille!!! Ansonsten Gewicht normal und eigentlich schon sportlich!! Ich hätte aber nie gedacht, dass ich NICHT ausgemustert werde!

Nun merke ich bei der Jobsuche (beende demnächst eine weiterführende Schule), dass diese Wehrpflicht immer ein Kriterium ist mich nicht vor der Absolvierung des Wehrdienstes einzustellen. Ich möchte deshalb noch Einspruch einlegen (14 tägige Frist schon längst abgelaufen). Ich könnte doch noch versuchen aufgrund meines z. B. Rückens oder Oberschenkels ein Attest zu bekommen oder?? Könnte ja sein, dass mir dies jetzt Probleme macht! :-)

Was ich auch noch als Grund angeben könnte (stimmt!! Ist nicht erfunden!): Ich wohne noch zuhause bei meinen Eltern in einem 2-Familien-Haus mit 4000 qm Wiese/Grund! Im April starb mein Onkel (wohnte auch in diesem Haus) und mein Vater ist ein kleiner, selbstständiger Handwerker mit 80 Std./Arbeitswoche, der momentan ums Überleben kämpft! Könnte ich nicht angeben, dass ich unabkömmlich bin, aufgrund dieser Situation?? Wäre der Wehrdienst dann nur hinausgeschoben oder hätte ich ihn komplett von der Backe??

Kommentar von E0a86682fdfceb64c9a76640c1303fdcsmallPabloLeChat am 22. Juni 2009 13:11

Wenn ich mich recht entsinne, nennt sich das worauf Du Dich im letzten Absatz berufen möchtest "Familiärer Härtefall". Sowas kann auf jeden Fall Grund für einen Rückstellungsantrag sein, ist aber glaube ich teilweise schwer nachzuweisen, da´s für sowas ja kein "Schema F" gibt. Mehr Chancen kannst Du Dir wahrscheinlich ausrechnen, wenn Du die ärztliche Einstufung als T2 versuchst anzufechten mit anderen Diagnosen.


moonrox
beantwortet von moonrox am 15. Mai 2009 16:32
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kam das so überraschend für dich? wohl eher NICHT! stell einen kriegsdienstverweigerungsantrag.

Kommentar von ritterrost am 15. Mai 2009 16:43

Das würde ich nicht tun - die "Chance", Zivildienst leisten zu müssen ist aufgrund des vorhandenen Bedarfs deutlich höher als die, tatsächlich eingezogen zu werden.

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 16. Mai 2009 00:25

habe da andere erfahrungswerte.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 15. Mai 2009 16:15
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Nimm die ganzen Unterlagen mit oder sende ihnen Kopien zu u. stelle gleichzeitig einen Antrag auf Zurückstellung.

Kommentar von antoxa3006 am 15. Mai 2009 16:31

Was für Antrag, wo kann ich den bekommen?

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 15. Mai 2009 18:03

Ruf mal beim Amt an.Möglich, dass du das auch auf einem formlosen Blatt machen kannst.


bkinnsbruck
beantwortet von bkinnsbruck am 15. Mai 2009 16:14
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Sag es denen so wie du uns hier auch gerade gesagt hast, ich denke da findet sich eine Lösung


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