hallo bin seit 7 wochen wegen ner op krank geschrieben habe nach der 6. woche nen auszahlungsschein für die kk bekommen und kein kschein für den arbeitgeber nun hab ich ne abmahnung wegen nicht abgeben des kscheins bekommen aber die kk schreibt mir heute das dieser zahlschein zu meinem arbeitgeber geschickt wurde was soll ich tun
Bei AG anrufen, sagen, was die KK gesagt hat und dann weiter sehen!
Wieso hast Du denn keinen Krankenschein von Deinem Arzt/Krankenhaus bekommen? Frag dort nochmal nach und gib den Schein Deinem Arbeitgeber.
Du würdest uns und dir sehr helfen, wenn du deine Frage auf Standarddeutsch formuliertest.
danke für eure promte hilfe hab ein anwalt eingeschalten der hat nur mit dem kopf geschüttelt lg

Der AG bekommt von der Krankenkasse automatisch eine Info und einen Vordruck, in dem er deinen Verdienst bescheinigen muss. Denn nach der 6. Woche zahlt ja die KK. Eine besondere AUB für den AG gibt es da nicht mehr! Die Abmahnung ist nicht gerechtfertigt!
vielen lieben dank für eure hilfe melde mich wenn ich das geklärt habe wieder lg
quiltrr am 9. Oktober 2008 14:03 @RBMannheim: genau!
@ Sternstaub 68: Bitte teile Deinem Arbeitgeber diese Vorgehensweise der Krankenkasse schriftlich mit. Gleichzeitig empfehle ich Dir, einen schriftlichen Widerspruch gegen die Abmahnung einzulegen und die Entfernung aus Deiner Personalakte zu verlangen. Sonst zieht Dein Arbeitgeber die Abmahnung bei der nächsten Gelegenheit wieder aus dem Ärmel...

Erstmal schriftlich der Abmahnung widersprechen. Dann die Sache wiederum schriftlich aufklären.
hat die kk auch gemacht hat sie mir geschrieben nun droht mir die außerordentliche kündigung wenn der schein nicht bis morgen da ist mein ag wird alles tun um mein urlaub nicht auszahlen zu müssen und mir eine vertragsstrafe aufzubürgen von 1400 euro was auf dem arbeitsvertrag steht boah bin echt ratlos aber werde mich gleich beim dok darum kümmern

Ab der 7. Woche zahlt der Arbeitgeber nicht mehr und daher reicht ein Anruf Deinerseits aus, in dem Du ihm mitteilst, dass Du weiterhin krank bist. Er wird automatisch von der Krankenkasse unterrichtet.
Ja, sofort beim AG anrufen und am besten das Schreiben faxen oder mailen. Wenn du lange zögerst denkt der AG er hat recht und dieses Gefühl bleibt bei ihm zurück.
Dir von der KK eine bescheinigung ausstellen lassen, dass sie es an deinen Arbeitgeber geschickt haben. Die legst du deinem AG vor, so dass er sieht, dass es nicht dein Verschulden war.
DH