gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

hallo zusammen hab ne frage zwecks abmahnung im krank

gefragt von Sternstaub68 am 09.10.2008 um 12:30 Uhr

hallo bin seit 7 wochen wegen ner op krank geschrieben habe nach der 6. woche nen auszahlungsschein für die kk bekommen und kein kschein für den arbeitgeber nun hab ich ne abmahnung wegen nicht abgeben des kscheins bekommen aber die kk schreibt mir heute das dieser zahlschein zu meinem arbeitgeber geschickt wurde was soll ich tun

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.147 Arbeit x 14.494 Krankheit x 3.420 arbeitsrecht x 2.176 Abmahnung x 194

Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 9. Oktober 2008 12:31
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei AG anrufen, sagen, was die KK gesagt hat und dann weiter sehen!

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 9. Oktober 2008 12:31

DH


marusch
beantwortet von marusch am 9. Oktober 2008 12:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wieso hast Du denn keinen Krankenschein von Deinem Arzt/Krankenhaus bekommen? Frag dort nochmal nach und gib den Schein Deinem Arbeitgeber.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 9. Oktober 2008 12:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dem AG dein Schreiben von der KK vorlegen.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 16. März 2009 18:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du würdest uns und dir sehr helfen, wenn du deine Frage auf Standarddeutsch formuliertest.


anonym
beantwortet von Sternstaub68 am 9. Oktober 2008 18:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

danke für eure promte hilfe hab ein anwalt eingeschalten der hat nur mit dem kopf geschüttelt lg


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. Oktober 2008 13:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der AG bekommt von der Krankenkasse automatisch eine Info und einen Vordruck, in dem er deinen Verdienst bescheinigen muss. Denn nach der 6. Woche zahlt ja die KK. Eine besondere AUB für den AG gibt es da nicht mehr! Die Abmahnung ist nicht gerechtfertigt!

Kommentar von Sternstaub68 am 9. Oktober 2008 13:43

vielen lieben dank für eure hilfe melde mich wenn ich das geklärt habe wieder lg

Kommentar von F7572c4794be0d328204869058267f01smallquiltrr am 9. Oktober 2008 14:03

@RBMannheim: genau!
@ Sternstaub 68: Bitte teile Deinem Arbeitgeber diese Vorgehensweise der Krankenkasse schriftlich mit. Gleichzeitig empfehle ich Dir, einen schriftlichen Widerspruch gegen die Abmahnung einzulegen und die Entfernung aus Deiner Personalakte zu verlangen. Sonst zieht Dein Arbeitgeber die Abmahnung bei der nächsten Gelegenheit wieder aus dem Ärmel...


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 9. Oktober 2008 13:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erstmal schriftlich der Abmahnung widersprechen. Dann die Sache wiederum schriftlich aufklären.


anonym
beantwortet von Sternstaub68 am 9. Oktober 2008 13:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hat die kk auch gemacht hat sie mir geschrieben nun droht mir die außerordentliche kündigung wenn der schein nicht bis morgen da ist mein ag wird alles tun um mein urlaub nicht auszahlen zu müssen und mir eine vertragsstrafe aufzubürgen von 1400 euro was auf dem arbeitsvertrag steht boah bin echt ratlos aber werde mich gleich beim dok darum kümmern


monja1995
beantwortet von monja1995 am 9. Oktober 2008 12:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ab der 7. Woche zahlt der Arbeitgeber nicht mehr und daher reicht ein Anruf Deinerseits aus, in dem Du ihm mitteilst, dass Du weiterhin krank bist. Er wird automatisch von der Krankenkasse unterrichtet.


Schimmer
beantwortet von Schimmer am 9. Oktober 2008 12:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, sofort beim AG anrufen und am besten das Schreiben faxen oder mailen. Wenn du lange zögerst denkt der AG er hat recht und dieses Gefühl bleibt bei ihm zurück.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 9. Oktober 2008 12:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dir von der KK eine bescheinigung ausstellen lassen, dass sie es an deinen Arbeitgeber geschickt haben. Die legst du deinem AG vor, so dass er sieht, dass es nicht dein Verschulden war.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Hallo Zusammen,eine Frage zur Pille.!

    Rechtliche Frage zwecks Livestreams

    Ich hab eine Frage.. Weiß jmd. (Mädchen) die antwort?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.