Habe demnächst einen Gerichtstermin und bin voller Sorgen. Hat nichts mit Führerschein zu tun, den habe ich deswegen schon ca. 8 Wochen danach bei der Verkehrsbehörde abgeben müssen, obwohl ich Fußgänger war. Ich war zu Fuß unterwegs, hatte 3,29 Promille und schlief auf dem Gehsteig. Jemand rief Notruf mit dem Handy an. Rettungsdienst und Bullen kamen. Ich soll Sanitäter und Polizei beschimpft und versucht haben die Bullen zu schlagen.

Also bei 3,29 Promille sind normale Leute tot... Ich glaub, du solltest dir mal Gedanken über einen "Trockendock" oder auch "Fanta-Farm" genannt, machen, das sind Anstalten, in denen man lernt, dass Wasser keine Läuse in den Bauch pflanzt...

Also, das glaub ich jetzt aber nicht. Erst Kampftrinken bis Unterkante Oberlippe, dann randalieren und sich hinterher heulend "auskotzen" (Entschuldigung für den Ausdruck). Mal ganz abgesehen davon, dass Fussgänger genau so Verkehrsteilnehmer sind wie Autofahrer (und dementsprechend bei Fehlverhalten auch belangt werden können), denke ich, wenn Du Mist baust, musst Du dafür auch gerade stehen. Dieser Spass wird sicher recht teuer für Dich werden (bei uns ist es so, dass in solchen Fällen dem Betroffene die Kosten für Polizei/Feuerwehr usw. in Rechnung gestellt werden), hoffentlich lernst Du daraus. Sei ein Mann, trag die Verantwortung für das, was Du getan hast. Hast Du mal Alkoholiker im Endstadium gesehen? Wenn Du solche Chance bekommst, solltest Du sie mal nutzen. Das würde wohl einen heilsamen Schock bei Dir auslösen. Das sagt Dir jemand, der selbst viel Erfahrung mit Alkohol machen "durfte", aber sehr daraus gelernt hat.

Was willst du, Mitleid oder Leidensgenossen? Urteile findest du überall im Internet, aber dein Fall wird doch vollkommen neu verhandelt. Die Fakten, die du angibst sind nicht gerade viel versprechend. Also Arschbacken zusammenkneifen und durch - übrigens würde ich mal dringend meinen Alkoholkonsum prüfen - da stimmt doch was nicht...Alkohol-Problem? Alkohol-Problem!

Du kannst froh sein, daß jemand Hilfe gerufen hat, stell Dir vor- anstelle des Einpennens wärst Du auf die Straße gelaufen- äh sorry, getorkelt.
Selbst schuld, kann ich sonst nur sagen und schließe mich Kabark an: gesoffen wie ein Mann - also trags auch wie einer und heul nicht rum wie eine Memme.

Da fehlen mir schlicht die Worte!Erst Vollrausch antrinken,kein Ende finden und dann noch die Helfer beschimpfen,da kannst Du echt voller Sorge sein.Hoffentlich ziehst Du die richtige Lehre aus diesem Vorfall.Und Strafe muss nun mal sein.

Wenn Du sogar nüchtern (ich geh mal davon aus, dass die Frage nüchtern gestellt wurde!?) Deine damaligen Helfer beleidigst (B.....) kann ich nur ahnen, was da 3, 29 Promille bewirken...
Die beste Strafe wäre wohl, Dich an einem Wochenende (oder gerne auch mehreren) mitzunehmen, wenn Rettungsdienst und Polizeibeamte teilweise sogar ihr Leben aufs Spiel setzen, um anderen (teilweise einfach nur stark alkoholisierten) zu helfen! Vielleicht hättest Du dann ein anderes Bild?
Die entstandenen Kosten müsstest Du meiner Meinung nach auch zahlen....
M.E. solltest Du Dir eher Sorgen um Deinen Alkoholkonsum statt um die bevorstehende Gerichtsverhandlung machen!
Kolibri am 4. April 2007 10:10 So ganz nebenbei finde ich es einfach unverschämt, sich jetzt auch noch herausreden zu wollen und die starke Alkoholisierung als "Entschuldigung" für die Beleidigungen und versuchte Körperverletzung herhalten soll!
ICH an Deiner Stelle würde mich in ein stilles Eckchen verkriechen, über den Mist nachdenken, den ich da gebaut habe und nicht hier bei GF noch mit meinen Missetaten "rumprahlen"
Wie Du gemarkt haben dürftest: Es bewundert Dich niemand.....wär ja auch noch schöner!!!
gri1su am 4. April 2007 11:40 Neee danke, liebe Kolibri. Wenn ich mir vorstelle, ich hätte so einen Typ neben mir....... dann könnte ich mich wohl nicht mehr um das eigentliche Geschehen kümmern,
Kolibri am 4. April 2007 14:52 Stimmt auch wieder...."bestraft" wären da wohl leider wieder mal die Falschen! :((
Dir wünsche ich noch einen Arbeitstag ohne viel "Arbeit"!!!
Weiter oben meinte ich übrigens "gemerkt" - meine Finger haben heut mal wieder ein Eigenleben! :((

Bei 3,29 bist Du sogar als Fußgänger 'ne Gefahr. Du hast gesoffen, auf dem Gehweg gepennt und randaliert. Jetzt trag's wie ein Mann und heul' nicht rum. Ist ja ekelhaft.
krauthexe am 3. April 2007 21:23 Recht hast Du!Jetzt ist der Katzenjammer gross,aber erst saufen bis zum Abwinken!
Kabark am 3. April 2007 21:36 Yeah. Ganz so harmlos wie viele glauben ist das nicht: "BGHR; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat: Sichberauschen; Anlasstat; Zweifelssatz; in dubio pro reo); Sicherungsverwahrung; verminderte Schuldfähigkeit." (BGH, 4 StR 147/03 - Beschluß vom 08.01.2004) Prost!
Kolibri am 4. April 2007 09:58 ICH glaube nicht, dass es "harmlos" ist, was er zu erwarten hat - und das ist gut so!
Wer saufen kann soll auch dafür die Konsequenzen tragen können - vielleicht hilft DAS ja weiter....

Hm, Beamtenbeleidigung, tätlicher Angriff auf Polizisten bzw. Widerstand gegen die Staatsgewalt..wenn Du mit 1500 Euro auskommst, kannst Dich glücklich schätzen. Allerdings macht mich sauer, daß für derartige Ausnüchterungsfälle meine und unser aller Steuergelder ausgegeben werden müssen. Ich hätte Dir wohl alle Kosten aufgebrummt, die des Krankenwagens, die der Behandlung, Ausnüchterung, Übernachtung auf Staatskosten und den ganzen Rattenschwanz hintendran. Ich glaube, erst dann macht man sowas kein 2. Mal...
Tigerjan am 4. April 2007 02:03 Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Nur einfach Beleidigung.
UlfDunkel am 4. April 2007 10:05 Genau.
gri1su am 4. April 2007 11:13 Das ist zwar richtig, aber eine Beleidigung gegen Beamte mit hoheitlichen Aufgaben wird in der Regel härter bestraft als eine Beleidigung gegen andere Personen. Das ist Deutsche Rechtsprechung
FraeuleinSchmidt am 5. April 2007 23:08 "beifall klatsch" :o)
Alkoholismus ist eine Krankheit und nicht ehrenrühriger als ein Tumor oder Herzfehler. Im übrigen gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Anklagen kann man viel, schuldig ist einer erst nach dem Richterspruch. Und natürlich wird bei einer Beleidigungsklage nachgeschaut, ob der Täter durch den Alkohol einen Kontrollverlust hatte. Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Handlungen zu kontrollieren, kann er auch nicht mehr voll dafür verantwortlich gemacht werden. Andererseits kann ihm der Vorwurf gemacht werden, dass er den Vollrausch fahrlässig herbeigeführt hat. Bei einem Blutalkoholspiegel von 3,29 Promille weiß aber jeder Mediziner, dass dieser Mensch krank ist. Ich bin irritiert, dass man hier offenbar nur Fragen stellen kann, wenn man einen engelsgleichen Lebenswandel vorzuweisen hat. So viel Selbstgerechtigkeit ist mir schon lange nicht mehr untergekommen.
engelhaar am 4. April 2007 21:20 Sehr gute Antwort, ganz genau meine Meinung. Bravo!
Gruß engelhaar!
Kolibri am 5. April 2007 09:17 Ich weiß ja nicht, wie andere das hier sehen, kann also nur für mich sprechen:
ICH unterscheide immer noch zwischen einer Krankheit, die man selbst herbeiführt (Sucht) und einer, die man "bekommt" (Tumor, Herzfehler). Mich widert es einfach an, wenn sich Menschen den "Kopf vollschütten" und dann hinterher als "hilflose Opfer" gelten, für die ANDERE verantwortlich gemacht werden, wenn sie nicht helfen!!!
Also muss ich mich heute von jedem besoffenen Randalierer angreifen lassen, nur damit ich nicht in den Knast komme!!! Wo bleibt denn da meine EIGENE SICHERHEIT - und auch die, meiner Kinder, die ja auch jederzeit von einem armen, kranken, kontrollunfähigen Menschen verletzt oder gar getötet werden können.
Bei aller Menschlichkeit und Liebe... da ist mir dann herzlich egal, ob er sich "nur mal so" besoffen hat oder ob er Alkoholiker ist! Das Leben meiner Kinder geht mir vor!!!
FraeuleinSchmidt am 5. April 2007 23:11 Richtig so Kolibri!!! Und von mir gibt`s den Daumen runter... Den Vollrausch mit Krankheiten wie Tumoren oder Herzfehlern auf eine Stufe zu stellen ist ja wohl total daneben. Es muß hier keiner eine weiße Weste haben, um bei GF Fragen stellen zu können. Aber man siehe sich die Frage mal an: Vollrausch, Randalieren, Beleidigen und nun rumheulen, was auf denjenigen bei Gericht zukommen kann... nee, nee...
krauthexe am 7. April 2007 20:47 Wenn er Alkoholiker ist,muss er sich behandeln lassen,gibt mehr als genug Angebote.Kolibri,du hast völlig Recht!!!
gri1su am 10. April 2007 08:37 Unbestritten ist die Sucht als Krankeit einzustufen. Aber für sein Handeln nicht geradestehen wollen, sich ausheulen, die Schuld bei Anderen suchen..... Dafür habe ich keinerlei Verständnis. Hier geht es nicht um die Suchtfrage, sondern die Reaktion des Fragestellers.
SAUFEN BIS MAN SICH ERBRICHT! SAUFEN BIS DIE LEBER STICHT!
VORKRIEGSJUGEND