moon73 am 12.06.2009 um 10:43 Uhr
ob es einen Rollerführerschein gibt, den man mit unter 16, also auch schon mit 15 Jahren machen darf?
Ich dachte immer der Führerschein der Klasse M wäre ab 15, nun habe ich gerade erfahren, dass man den erst mit 16 Jahren machen kann. Mein Sohn, bald 15 wollte nämlich dieses Jahr mit dem Führerschein loslegen.
Nein ich möchte nicht in der Fahrschule anrufen, ich bin ganz heiser und kann gar nicht sprechen :-D
Wer hat Ahnung und kann mich da mal aufklären.

es gibt die Bescheinigung Mofa die man bereits ab 15 Jahren machen kann. Mit dieser Bescheinigung kannst du Roller,Mofa bis 25 Km/ Fahren. Falls du einen Roller kaufen solltest der schneller Fährt musst du ihn trosseln lassen. aber ganz Ehrlich wenns nicht eilig ist würde ich lieber die paar Monate noch warten und kurz vor dem 16 denn 125 machen
er kann ab 14 ein mofa führerschein machen der fährt dann aber nur 25 vielleicht sollte er noch ein jahr warten und mit 16 ein roller führerschein machen :)
moon73 am 12. Juni 2009 10:48 Ach so - danke schön..ja du hast Recht, da lohnt es sich wohl doch , das eine Jahr zu warten.

25er mit 15
moon73 am 12. Juni 2009 10:48 Dankeschön, jetzt bin ich schlauer.
LuckyLuke87 am 12. Juni 2009 11:07 war das Ironie? also mit 15 Jahren kann er einen Mofafüherschein machen, mit dem er 25 km/h fahren darf
moon73 am 12. Juni 2009 12:56 Nein, das war ehrlich gedankt :)
Ja so werden wir das machen, wo ich doch bereits von meinem Sohn gehört habe, dass die unter 16jährigen trotzdem schneller fahren, als sie dürften. Dann lieber gleich mit 16 machen und offiziell schneller fahren dürfen, als nur die erlaubten 25.
Danke dir.
Aber denke dran, das gleiche machen auch die 16-jährigen - schneller fahren. Mit Klasse M sind nämlich auch nur Roller bis 45 km/h erlaubt. Daher erlaube deinem Sohn lieber, mit 16 den A1 zu machen. Damit darf er Kleinkrafträder mit 125 ccm fahren. Bis 18 gilt dann noch Obergrenze 80 km/h, anschließend keine Geschwindigkeitsgrenze mehr. Und das Gute dabei ist noch, daß auch die Probezeit schon läuft. D.h. wenn er mit 18 dann Klasse A oder B macht, dann ist seine Probezeit schon quasi vorbei.