mein Neffe(9) ritzt sich,fügt sich selbst und anderen schmerzen zu,klaut hat ständig Schlägereien und soll nun auch noch vom Unterricht ausgeschlossen werden.Meine Schwester ist alleinerziehend,hat für Ihren zweiten Sohn(14) schon einen Erziehungsbeistand vom Jugendamt zur Seite(der aber ständig krank ist und einen anderen kann sie nicht bekommen,laut Jugendamt).Sie weiß einfach nicht weiter,möchte am liebsten den Jungen in eine Psychologische Betreuung geben, wer kann mir etwas dazu sagen,hat soetwas vielleicht auch schon erlebt und kann helfen??

Das ist ein schwerwiegendes Problem. Vermutlich fühlt sich der Junge vernachlässigt bzw. kommt er zu kurz. (Damit ist keine Schuldzuweisung gemeint!) Er ist verletzt und hat seelische Schmerzen. Diese versucht er, mit nach innen (gegen sich selbst) gerichteter Aggressivität (sogenannte Autoaggressivität) zu "therapieren". Es ist dringend anzuraten, einen Kinder- und Jugendpsychiater aufzusuchen. Dieser kann die nötigen Behandlungsschritte in die Wege leiten. Ggf. gibt es auch entsprechende Ambulanzen an Kliniken in der Wohngegend. Fatal ist der Ausschluss vom Unterricht, dem Jungen wird dadurch nur noch stärker demonstriert, dass er "falsch" ist - mit gravierenden Folgen für sein Selbstwertgefühl. Auch das Klauen etc. ist Ausdruck der Bedürftigkeit des Jungen. Es sollte mit Empathie versucht werden herauszufinden, was er sich ersehnt. Vorwürfe nützen gar nichts, machen es nur noch schlimmer. Ich wünsche deiner Schwester und ihren Söhnen alles Gute! Anell
Hier kann nur ein Therapeut helfen. Und zwar sofort!!!!!!!!
Sie sollte sich dringend und sofort Hilfe holen der Junge muss in Therapie, sie soll ihren Kinderarzt fragen.
Eselin am 5. Dezember 2008 22:11 DH

So schlimm wie sich das anhört würde ich auf jeden Fall einen Psychologen aufsuchen. Der Junge ist 9!!! Grundschüler!!! Was wird, wenn er in die Pubertät kommt?

das is zwar nur eine phase, aber psychologische behandlung wäre ne gute idee, is ja nix schlimmes ;)

über die Schule versuchen, an einen schulpsychologischen Dienst oder an eine Erziehungsberatungsstelle zu kommen

das schreit ja gerade zu nach psychologen...
DieAbby am 7. Dezember 2008 17:20 es gibt übrigens auch ein forum für ssv, musst du mal nach rote träne googlen..
Ab zum Arzt und dann zum psychologen. Besser schon gestern.
Selbst- und Fremdverletzungen können Symptome des Borderline Syndroms sein, zumindest einmal informieren, beobachten und fachliche Unterstützung holen, sollte man nicht ignorieren.

ich hab das selber mal gemacht, vior ca 2 jahren, das ist echt schlimm denn man löst seine probleme durch den schmerz und da es hilft, sieht man es als akzeptable lösung an. wenn man es nicht mehr tun soll, weiß man nicht, wie man sonst mti kummer umgehen soll. mit schlägereien und so kenne ich mich weniger aus. sie oder ein psychologe müsste mal versuchen, an ihn ranzukommen. er muss sagen, was ihn belastet, dann kann man ihm helfen. ich persönlich habe es ohne ärztliche hilfe geschafft, mich nicht mehr zu ritzen. wünsche viel glück. LG MissSunny
Vielen Dank,ich werde gleich morgen mit meiner Schwester die nötigen schritte einleiten und mit Ihr und den Jungen am Montag zum Artzt fahren.....

Die Kinder brauchen aber ganz dringend einen guten Psychologen.

So lange er nicht stark RITZT ist es ok (habs auch mal gemacht,braucht mut).Er braucht einen Psychologen.
Sofaschalter am 5. Dezember 2008 22:14 Was schreibst du denn da? Das Kind ist 9 Jahre alt, das Umfeld ist schwierig und du meinst, das wäre normal?
Unbedingt eine Familienberatungsstelle aufsuchen.
Scheinbar ist sich hier niemand, bzw. kaum jemand der Tragweiten bewusst.
"Ab zum Arzt...." Macht Euch mal schlau! Wir wohnen beispielsweise mitten in Berlin. Kindertherapeuten sind rar gesät, kassenärztliche Zulassung und dann noch mit freien Kapazitäten .... ?! Es gibt sogenannte Notbetreuungsplätze. An diese kommt man jedoch nur im Rahmen des KJHG. Hierzu muss man mit dem Kind zum KJPD. Dieser macht eine erste Diagnostik und gibt bei Bedarf einen Therapeuten bekannt. Hier erfolgen dann die ersten 6 Sitzungen, 2 Elterngespräche inklusive ... diese nennen sich probatorische Sitzungen. Nun muss der Therapeut eine Art Heil- und Kostenplan erstellen. Bitte achtet auf die Einhaltung des Datenschutzes. Nichts aus der Anamnese soll an Dritte geraten. Denn alles in allem muss man dann zwangsläufig zum Jugendamt, da (wenn die Notwendigkeit durch den KJPD bescheinigt wird) die Kostenübernahme für meist vorerst 2 Jahre im Rahmen des KJHG erfolgt.
Meine mittlerweile 17-jährige Tochter hat sich auch vor einem Jahr an Armen und Beinen geritzt. Auslöser war der Tod meines kleinen Schnäuzelchens. Ich konnte meiner Grossen nicht helfen, kann es immer noch nicht. Meine Schulter ist da, doch das reicht nicht immer! Wir haben einen Deal gemacht - ich wusste uns nicht anders zu helfen. Ich habe meiner Tochter ein Gedenktattoo gemacht. Somit habe ich ihr einen "letzten Schmerz mit bleibendem Effekt" zugeführt. Es half uns beiden. Meine Grosse hat sich seitdem nie wieder geritzt.
Aggressionen kenne ich von meinem Zweitältesten. Dieses gravierende Verhalten führte bei ihm mehrfach zum Schulausschluss. Die geschilderten "Abnormen" können viele Ursachen haben. Spekulationen von aussen sind das Letzte, was der Zwerg braucht!
Mein Tipp am Rande ... in gemeinsamen Auszeiten (Mutter und Sohn) wächst eine Vertrauensbasis, die dem Kind in einer solchen Situation rasant schnell dazu verhilft sich zu öffnen. Das Sprichwort: "Wer spricht, dem kann geholfen werden" ist leider nicht genetisch manifestiert.
Eriehungsbeistand ... wird wohl so etwas wie ein Einzelfallhelfer sein. Seine Aufgabe ist es Hilfestellung zu geben, um drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Mit Behinderung ist hier die drohende seelische Behinderung gemeint(eine affektierte Beziehungsunfähigkeit beispielsweise), wie sie im SGB II beschrieben ist.
Insofern ein solcher Einzelfallhelfer, aus welchen Gründen auch immer, seine Aufgabe nicht erfüllt zeige jener doch wenigstens einen Hauch von Professionalität, indem er den Klienten abgibt. So stehen neue Möglichkeiten wieder offen, eine vielleicht geeignetere Person für diese Aufgabe zu finden. Das Jugendamt ist zur Hilfe gesetzlich verpflichtet! Die Mutter ist Beteiligte des sogenannten Hilfeplans und somit berechtigt jederzeit eine Helferkonferenz einzuberufen. Hier kann sie, auch mit Hilfe einer Vertrauensperson ihr Anligen vorbringen. Sie darf nicht vergessen, dass es sich um eine zu erbringende Dienstleistung handelt und sie nicht als zurückhaltende Bittstellerin auftreten muss.
Ich hoffe, geholfen zu haben und möchte noch etwas loswerden.
Mein Grosser hat auch sehr viel Mist gemacht ... während des Unterrichts, in den Pausen usw. Es stellte sich heraus, dass die Anforderungen des Regelunterrichts zu gering für ihn waren und pure Langeweile ihn zum Stören animierte.
Sollten noch detailliertere Infos oder Ansprechpartner gewünscht werden, bitte ich um eine kurze Info.
Knuddelt den Zwerg mal einfach so von uns Allen!!
scheint ja ne tolle familie zu sein --.-- katia saalfrank hat sicher noch einen termin frei
DH
Super Antwort, die alles wichtige und wesentliche zu der Frage enthält. DH
Vielen Dank für die schnelle Antwort,hat mir sehr geholfen.Werde gleich morgen mit meiner Schwester die nötigen Schritte besprechen.