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hallo wer kann mir helfen hab am montag gericht termin für kündigung schutz ,kündigungfrist

gefragt von bondstyl am 03.11.2009 um 18:46 Uhr

ich habe den prozesse in arbeitsrecht gewonnen hab aber mein anwalt gesagt das ich noch ein abfindung will diese abfindung wurde aber bei gericht nicht erwänd bin aber über 8jahren in diese firma eingestellt als arbeiter meine kündigung war betriebbedingtengründen wurde aber nach meine kündigung 2 neue mitarbeiter eingestellt bei der betrieb es sind mehr als 5,5 mitarbeiter beschäftigt steht mir überhaupt ein abfindung zu od nicht kann mann das mit ein andre anwalt mein abfindung verlangen geht das od nicht würde mich sehr freuen auf ein anwort lg haardy danke.

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kündigung x 2.774 Arbeitsrecht x 2.179

anonym
beantwortet von Peter96 am 3. November 2009 20:15
3x
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Du hast den Prozeß gewonnen. Das verstehe ich so, dass die Firma Dich wieder einstellen muß. Abfindungen werden immer als Vergleich gezahlt. D.h., dass die Kündigung bestehen bleibt und für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Pro Jahr Betriebszugehörigkeit höchstens 1/2 Monatsverdienst. Bist Du in einer Gerwerkschaft? Falls nein, hast Du Deine Anwaltskosten selbst zu tragen. Hoffentlich hat Dein Anwalt Dich aufgeklärt.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 4. November 2009 12:28

Tja, ist er nun gekündigt oder nicht, das ist hier die Frage. Abfindungen können übrigens durchaus auch höher sein als 1/2 Gehalt pro Jahr. Da gibt es tatsächlich regionale Unterschiede.


anonym
beantwortet von mitterer am 5. November 2009 08:38
1x
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???

Was heisst "Ich habe den Prozess gewonnen"?

Bei einer Kündigungsschutzklage heisst das, dass die Kündigung ungültig ist und Du Deinen Arbeitsplatz wieder hast. Dann musst Du natürlich arbeiten gehen (bzw. Deine Arbeitskraft anbieten), hast im Gegenzug natürlich Anspruch auf Deinen Lohn. Eine Abfindung gibt es dann nicht. Dein "Gewinn" ist der Erhalt des Arbeitsplatzes.

Eine Abfindung gibt es nur, wenn Du Dich mit Deinem Arbeitgeber auf eine Kündigung einigst. Das wäre in Deinem Fall im Gütetermin möglich gewesen.

Wenn Du wirklich "gewonnen" hast, dann ist das Gerichtsverfahren jetzt abgeschlossen - es gibt dann auch für einen Anwalt keine Möglichkeit, nochmal zu verhandeln. Aber Du kannst natürlich mit Deiner Firma sprechen - vielleicht wollen Sie ja gar nicht, dass Du weiterarbeitest und bieten Dir einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an?



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