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Hallo ,wer kann mir eine beruhigende Antwort geben?

gefragt von eboline am 25.04.2009 um 17:07 Uhr

Ich bin seit 10 Jahren mit meinem behinderten Sohn von seinem Vater getrennt. Ich kümmere mich liebevoll um ihn.Sein Vater hat ihn jedes zweite Wochenende. Seit zwei Jahren habe ich die Betreuung vom Gericht bekommen. Nun ist sein Vater seit 2 Monaten arbeitslos und will jetzt plötzlich das sein Sohn bei ihm leben soll . Er hat beim Gericht die gesetzliche Betreuung beantragt. Am Donnerstag ist die Anhörung.Muß ich jetzt Angst haben das man mir meinen Sohn wegnimmt?

Wer hat auch mal so eine Erfahrung gemacht und kann mir meine Angst nehmen.


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anonym
beantwortet von bullenfresse am 25. April 2009 17:09
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das gericht wird schon richtig entscheiden


zahraa
beantwortet von zahraa am 25. April 2009 17:09
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nein,ich glaub nicht das das so einfach ist,das gericht wird ihn fragen warum das so lange gut gegangen ist und er nun die betreuung selber will


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 25. April 2009 17:09
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Kann ich leider nicht. Es ist aber nur eine Anhoerung. Keine Entscheidung.


anonym
beantwortet von grazia83 am 25. April 2009 17:09
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ich habe zwar keine erfahrung aber da du sagst er sei arbeitslos und das du dich liebevoll kümmesrt denke ich nicht das man dir das sorgerecht entzieht,wünsch die viel glück


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 25. April 2009 17:09
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Kann mir nicht vorstellen das er ihn bekommt, er sollte sich ja wieder Arbeit suchen ... wie soll das gehen... Oder er macht dann einen auf hartz4 mit der Begründung er müsse sich ja um seinen Sohn kümmern...


anonym
beantwortet von Background am 25. April 2009 17:10
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nein, da es in deutschland den sog. kontinuitätsgrundsatz gibt. wenn du dir nichts zu schulden lassen kommen hast, hast du nichts zu befürchten


moos543
beantwortet von moos543 am 25. April 2009 17:10
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Nein....sie haben doch die genehmigung ihn für 2 jahre zu haben !


pezzi
beantwortet von pezzi am 25. April 2009 17:11
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ich glaube kaum, dass man einem Arbeitslosen ein behindertes Kind gibt, er kostet ja auch Geld, allein Transporte zu Therapien usw. Die Gerichte werden das alles berücksichtigen, zumal du die Betreuung seit 2 Jahren hast, werden sie sie nicht so schnell ändern


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 25. April 2009 17:11
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in der Regel verbleiben Kinder bei der MUtter und Familienrichter sind keine Glücksritter...

Ich hoffe,Dein Anwalt kann DIch einfühlsam beraten und gut unterstützen...

Mag sein,die Arbeitslosigkeit hat Deinem Mann vor Augen geführt,dass er auch mal seinen Anteil erbringen kann,sich um den behinderten Sohn zu kümmern. Es wäre andererseits eine Entlastung für Dich,die Dir neue berufliche Perspektiven öffnen könnte und mehr Möglichkeiten.

Auf einer Anhörung wird keineswegs eine Entscheidung gefällt. Ich denke,Du hast die besseren Karten.

alles Gute Dir und dem Sohn


canitin
beantwortet von canitin am 25. April 2009 17:12
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Nein, wenn der vater abreitslos ist, kann er ihren sohn nicht nehmen. ich denke das sie gewinnen werden, wenn ihr sohn es nicht will. ich glaube der richter wird ihren sohn fragen, wo er sich wohl fühlt.

an ihrer stelle hätte ich nicht so einen riesen angst bekommen.

Kommentar von eboline am 25. April 2009 17:16

Hallo canitin, mein Sohn kann keine richtigen Antworten geben.Er ist geistig und körperlich behindert. Der Vater hat sich einen Anwalt genommen.Sollte ich dies auch tun? Ich bin auch arbeitslos. MfG

Kommentar von Simple_avatar8smallcanitin am 3. Mai 2009 12:26

wenn er irgendwie komunizieren kann egal wie ,kann ihr sohn hindeuteten wo er am liebsten hingehen will.


peter12342008
beantwortet von peter12342008 am 25. April 2009 17:16
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leider wird der vater wohl hier sich nicht durchsetzen können. und leider sind die richter in diesem land leider nur auf der seite der frauen. sie sagen zwar immer das sie zum wohle des kindes entscheiden. ich zweifle dieses aber an. solange wir in deutschland frauenhäuser haben und es noch keine männerhäuser gibt wird sich hier im lande nichts ändern. du wirst also glück haben das dein mann nicht recht bekommt. leider.


syschuin
beantwortet von syschuin am 25. April 2009 17:17
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Ähnlich kenne ich das Problem aus dem Bekanntenkreis mit Pflegekinder, die jahrelang von ihren Pflegeeltern betreut wurden und nun von den leiblichen Eltern wieder geholt werden wollen. Das Gericht hat in diesem einem Fall für die Pflegeeltern gestimmt, zum Wohle des Kindes kam man zu der Festsellung, es sei für das Kind besser. Leider kann man dir die Sorge nicht nehmen aber bleibe bei deinen Ausführung zur Anhörung ruhig und sachlich. Zeige auch ruhig Gefühle. Sei einer Beziehung zwischen Sohn und Vater immer offen, gerade Söhne brauchen männliche Vorbilder. 10 Jahre Betreuung sind ein gutes Argument und sprechen für sich. Du schaffst das schon.

Kommentar von eboline am 25. April 2009 17:22

Danke für deine Antwort. Ich bin seit 5 Jahren wieder verheiratet und mein Mann ist ebenfalls Betreuer.Ausserdem sind wir auch Pflegeeltern eines 11jährigen Mädchens und das auch schon seit über 2 Jahren. Da haben wir nicht solche Sorgen.Das klappt alles bestens. MfG


anonym
beantwortet von Delfinia am 26. April 2009 09:43
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Da brauchst Du keine Angst haben - solange bisher bei Deiner Betreuung alles in Ordnung war, wird der Richter/die Richterin das auch nicht ändern. Das weiß ich aus Erfahrung, ich habe mal in der Betreuungsabteilung gearbeitet.


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