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Hallo, unser Vermieter ist Selbständig mit einer Firma. Bekommt er von unsere Miete, welche wir mit

gefragt von annett2712 am 10.06.2009 um 15:30 Uhr

Hallo, unser Vermieter ist Selbständig mit einer Firma. Bekommt er von unsere Miete, welche wir mit MwSt bezahlen, die MwSt am Jahresende vom Finazamt komplett wieder zurück bezahlt?


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anonym
beantwortet von bine64 am 10. Juni 2009 15:32
2x
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Seit wann zahlen wir Miete mit Märchensteuer?

Kommentar von 6ea36f6d7066f454f9ac94c1e293c9a5smallmushroom1 am 10. Juni 2009 15:33

DH

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 10. Juni 2009 15:42

Bei gewerblicher Vermietung und bei der Vermietung von Wohn- oder Gewerberaum für Gebäude bei deren Erwerb oder Errichtung zur Mehrwertsteuer optiert wurde. Beim Privatmieter ist die MWST in der Bruttokaltmiete enthalten, so dass der das garnicht bemerkt.

Das "DH" ist völlig fehl am Platz!


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 11. Juni 2009 12:39
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Grundsätzlich sind Mieten von der Mehrwertsteuer befreit.

Habt Ihr jedoch Gewerberaum gemietet, dann kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten.

(Option § 9 UStG)

Die von Euch gezahlte Steuer führt er komplett an das Finanzamt ab und bekommt auch nichts wieder.

Sein Vorteil ist aber, dass er aus Reparaturkosten und sonstigen Kosten, die ihm in Rechnung gestellt werden von Finanzamt erstattet bekommen.

Ihr bekommt die gezahlte Mehrwertsteuer ja als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

Seit Ihr nicht Unternehmer, bzw. habt nur Wohnraum angemietet, geht zum Anwalt und holt Euch die zuunrecht gezahlte Steuer auf alle Zeiten vom Vermieter zurück.


Leonidas74
beantwortet von Leonidas74 am 10. Juni 2009 15:31
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???????????????????????????????


anonym
beantwortet von Alex1991 am 10. Juni 2009 15:32
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Ich denke nicht da dies ja dieser Wertzufluss ja nicht seiner Wertschöpfung dient.


Mohammed1
beantwortet von Mohammed1 am 10. Juni 2009 15:32
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nein bekommt er nicht


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 10. Juni 2009 15:32
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Seid Ihr auch gewerblich tätig? Ansonsten kann er Euch doch keine MwSt berechnen - verstehe das jetzt gar nicht..........


mushroom1
beantwortet von mushroom1 am 10. Juni 2009 15:32
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Die MWst wird am Ende des Jahres mit seiner ausgegebenen MWst verrechnet, also ja, sie wird verrechnet. Warum wird Euch die Miete inkl. MWst in Rechnung gestellt? Das ist ja seltsam.


akademikus
beantwortet von akademikus am 10. Juni 2009 15:34
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hä? wat is den dat für ne frage... wenn du einen gewerbemietvertrag hast, dann zahlst du darauf mwst. wenn du privat mietest zahlst du keine mwst....


anonym
beantwortet von anjanni am 10. Juni 2009 15:34
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Er bekommt die MWSt nicht zurückgezahlt, er muß sie abführen.


anonym
beantwortet von seravin9247 am 10. Juni 2009 15:36
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als was ist er erwerbstätig? wenn er wochnungen als haupterweb vermiette als eine art hausverwalter, aber wenn das eine gewöhnliche eigentumwohnung die mit seinem beruf nichts zu tun habt dann nicht


Erdvater
beantwortet von Erdvater am 10. Juni 2009 15:38
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Also wenn du die Wohnung Privat von Ihm gemietet hast, dann würde ich mir die Mehrwertsteuer wieder auszahlen lassen, denn auf Privatvermietungen MwSt. aufzuschlagen, dazu ist er meines Wissens nicht berechtigt.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 10. Juni 2009 15:47

Ne, bei Privatvermietungen ist die MWST in der Bruttokaltmiete enhalten.


crosparrow
beantwortet von crosparrow am 10. Juni 2009 15:38
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Wenn er euch als Privatperson Mwst. aufdrückt, dann ist das be....

(...scheuert, da kein normaler Selbstständiger seine Vermietimmobilie zu normalen Mietzins vermietet und Ust abführt)

(...trug, wenn er euch dafür zusätzlich 19 % abknüpft, denn das Finanzamt gibt einer Privatperson keine Vorsteuer zurück)

Da das Eine oder das Andere unwahrscheinlich ist, hast Du was missverstanden


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. Juni 2009 15:40
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Wenn es sich um ein Wohn- oder Firmengebäude handelt, bei dessen Erwerb oder Errichtung zur Mehrwertsteuer optiert wurde, dann führt er die MWST an das Finanzamt ab, soweit ihm nicht Aufwendungen für das Gebäude zum Vorsteuerabzug berechtigen. Aber das ist nicht Sache des Mieters.


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