Hallo, unser Vermieter ist Selbständig mit einer Firma. Bekommt er von unsere Miete, welche wir mit MwSt bezahlen, die MwSt am Jahresende vom Finazamt komplett wieder zurück bezahlt?
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Grundsätzlich sind Mieten von der Mehrwertsteuer befreit.
Habt Ihr jedoch Gewerberaum gemietet, dann kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten.
(Option § 9 UStG)
Die von Euch gezahlte Steuer führt er komplett an das Finanzamt ab und bekommt auch nichts wieder.
Sein Vorteil ist aber, dass er aus Reparaturkosten und sonstigen Kosten, die ihm in Rechnung gestellt werden von Finanzamt erstattet bekommen.
Ihr bekommt die gezahlte Mehrwertsteuer ja als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.
Seit Ihr nicht Unternehmer, bzw. habt nur Wohnraum angemietet, geht zum Anwalt und holt Euch die zuunrecht gezahlte Steuer auf alle Zeiten vom Vermieter zurück.
Ich denke nicht da dies ja dieser Wertzufluss ja nicht seiner Wertschöpfung dient.

Seid Ihr auch gewerblich tätig? Ansonsten kann er Euch doch keine MwSt berechnen - verstehe das jetzt gar nicht..........

Die MWst wird am Ende des Jahres mit seiner ausgegebenen MWst verrechnet, also ja, sie wird verrechnet. Warum wird Euch die Miete inkl. MWst in Rechnung gestellt? Das ist ja seltsam.

hä? wat is den dat für ne frage... wenn du einen gewerbemietvertrag hast, dann zahlst du darauf mwst. wenn du privat mietest zahlst du keine mwst....
Er bekommt die MWSt nicht zurückgezahlt, er muß sie abführen.
als was ist er erwerbstätig? wenn er wochnungen als haupterweb vermiette als eine art hausverwalter, aber wenn das eine gewöhnliche eigentumwohnung die mit seinem beruf nichts zu tun habt dann nicht

Also wenn du die Wohnung Privat von Ihm gemietet hast, dann würde ich mir die Mehrwertsteuer wieder auszahlen lassen, denn auf Privatvermietungen MwSt. aufzuschlagen, dazu ist er meines Wissens nicht berechtigt.
firstguardian am 10. Juni 2009 15:47 Ne, bei Privatvermietungen ist die MWST in der Bruttokaltmiete enhalten.
Wenn er euch als Privatperson Mwst. aufdrückt, dann ist das be....
(...scheuert, da kein normaler Selbstständiger seine Vermietimmobilie zu normalen Mietzins vermietet und Ust abführt)
(...trug, wenn er euch dafür zusätzlich 19 % abknüpft, denn das Finanzamt gibt einer Privatperson keine Vorsteuer zurück)
Da das Eine oder das Andere unwahrscheinlich ist, hast Du was missverstanden

Wenn es sich um ein Wohn- oder Firmengebäude handelt, bei dessen Erwerb oder Errichtung zur Mehrwertsteuer optiert wurde, dann führt er die MWST an das Finanzamt ab, soweit ihm nicht Aufwendungen für das Gebäude zum Vorsteuerabzug berechtigen. Aber das ist nicht Sache des Mieters.
DH
Bei gewerblicher Vermietung und bei der Vermietung von Wohn- oder Gewerberaum für Gebäude bei deren Erwerb oder Errichtung zur Mehrwertsteuer optiert wurde. Beim Privatmieter ist die MWST in der Bruttokaltmiete enthalten, so dass der das garnicht bemerkt.
Das "DH" ist völlig fehl am Platz!