Hallo, durch einen Immonilienkauf stehen mein Ex-Mann und ich nun beide vor der Privatinsolvenz. Wann muss ich mit dem Besuch vom Gerichtsvollzieher rechnen? Muss ich den reinlassen? Wer hat Erfahrunen?

Reinlassen! - der beißt nicht. Wichtig sind Gespräche mit den Finanzierungsgläubigern wg. einer möglichen Verwertung der immobilien ausßerhalb einer Zwangsversteigerung!
joa reinlassen und mit ihm über die Situation sprechen..das ist allemal besser als weglaufen. außerdem wäre es unangenehm die tür aufgebrochen zu bekommen...
schildi am 22. Januar 2009 10:11 DH
wolfgang1956 am 22. Januar 2009 10:14 Der beschädigt keine Tür! Warum? Da muß er ja arbeiten.
Nein der lässt die vom Schlüsseldienst öffnen.
richtig

wenn der Gerichtsvollzieher das erste Mal klingelt ist es bis zur Privatinsolvenz noch ein weiter weg. Keine Panik,wenn er gefrühstückt dann beisst er nicht

Bleib locker, koch nen Kaffee und erklär ihm die Lage.

Jepp. Hatte ich schon. Reinlassen musst du ihn natürlich. Wir hatten totale Panik und haben wertvolle Sachen erstmal außer Reichweite gebracht. Sie (es war eine nette Dame) hat uns aber erklärt, dass sie höchstens Perserteppiche und wertvolle Gemälde mitnehmen würde. Es wurde nichts gepfändet und wir wurden dann ins Amtsgericht bestellt, wo wir den Offenbarungseid ablegen mussten.

da wird euch nicht der kopf abgerissen...bestimmt nicht. sucht das gespräch und ihr werdet sehen das man über alles reden kann. selbst in scheinbar aussichtslosen situationen.

Laß den rein. Der macht ja nur seine Arbeit! Wegrennen geht nicht. Die finden euch sowieso! Ist es ein vernünftiger, da gibt der noch die besten Tipps, um mit der Situation fertig zu werden.

also reinlassen musst du ih auf jeden Fall und alles klärt sich dann, wenn der GV sa ist, .. ein vernünftigres klares sachliches und vor emotionsloses Gespräch hilft am meisten..passieren tut erstmal gar nichts..
außer daß er vielleicht bei pfändbaren Sachen , den Kuckuck aufklebt
Ja,ich aber nur ,weil das Geld im falschen Rhytmus abgebucht wurde.Grundstücksteuer.Ich hab ihn gefragt,ob er das Haus gleich mitnehmen möchte und ob ich es einpacken muß.Die Bank war schuld,aber ich mußte emense Gebühren drauf zahlen

Beim ersten Mal nicht. Beim zweiten Mal kommt er aber mit Polizeischutz. Das wird noch teurer.
Meistens meldet der sich. Oder er kommt ganz früh morgens, damit man nicht die Ausrede hat, auf der Arbeit zu sein.
Was nun Privatinsolvenz oder kommt nur der Gerichtsvollzieher? Wenn Du in der Insolvenz bist, kommt der doch nicht mehr. Deswegen macht mam doch eine Insolvenz um den ständigen Besuch zu reduzieren.
firstguardian am 22. Januar 2009 10:19 Das ist z.Z. im Hinblick auf die noch nicht abschließend feststehende Höhe der Verbindlichkeiten nach Verwertung der Immobilien schwierig. Ich denke, da sollte man zunächst ansetzen.
richtig... leider stecken aber vielen den kopf in den sand und kümmern sich nicht mehr.