nur meine jüngere Tochter von mir (175€), meine Große bekommt von ihrer Mutter keinen Unterhalt. Habe nun schon ein bißchen was zu diesem Thema hier gelesen und auch aus der Düsseldorfer tabelle werde ich nicht so recht schlau. Vielleicht hat jemand hier eine Antwort oder Rat. Folgende Situation: bin voll erwerbstätig (ca. 1550€) Tochter 11J. wohnt bei mir. Exfrau 400€ Job evtl. mehr und Tochter 9J. leben im Haus ihres Lebensgefährten. Was mich nun beschäftigt ist die Frage: warum bekommt meine große Tochter keinen Unterhalt von ihrer Mutter? Ich weiß sie verdient zu wenig, aber muß sie nicht ihrer Unterhaltspflicht (soweit welche besteht) nachkommen und mehr verdienen? Was sie durchaus von Arbeitgeberseite her könnte. Ich meine, unsere Kleine ist plötzlich lernbehindert, muß ständig betreut werden und an Wochenenden und in den Ferien lernen, damit sie, in einer 4. Klasse mit 11 Schülern, dem Stoff folgen kann. Da versteh ich schon das es nicht möglich ist mehr zu arbeiten. Da kann ich ja nur froh sein das unsere Große das Gymi auf einer Backe absitzt und mir mehr Zeit zum arbeiten lässt. Entschuldigt die Ironie aber vielleicht versteht jemand was ich meine.
Ich empfehle Dir mal dieses Forum: http://www.123recht.net/forumforum.asp?forumid=14 Sofort ist mir aufgefallen das Du z.B. das Du für die elfjährige Unterhaltsvorschuss beantragen könntest bis sie zwölf ist. Die setzen sich auch mit der Mutter in Verbindung.
das siehst du richtig, sie muss ihrer unterhaltspflicht nachkommen, aber wenn sie eben angeben kann, dass sie aus betreuungsgründen nicht mehr arbeiten kann, dann eben auch nicht. ist schwierig, das zu beurteilen. wenn du ernsthafte zweifel an den gründen hast, wende dich ans jugendamt oder einen rechtsanwalt. oder versucht es friedlich zu klären, mit einer mediation, ist ja nicht schön, wenn die kinder mitbekommen, dass sich um geld für sie gestritten wird!
ich weiß auch nicht in wie weit man z.B. sagen könnte ein Kind bei Dir; ein Kind bei mir wir müssten beide Unterhalt zahlen also hebt sich das gegenseitig auf.
nein, das ist nicht so :) im gesetz steht, dass jeder für das andere kind unterhaltspflichtig ist, solange er zahlen kann
vielen Dank erstmal für die schnelle Reaktion. was ist Unterhaltsvorschuss und wo kann ich das beantragen?
beim jugendamt. das bekommst du, wenn der unterhaltsberechtigte nicht zahlen kann und der staat holt es sich dann von deiner frau wieder, wenn sie zahlungsfähig ist
Und es gibt in Deiner Situation auch noch viel mehr Sachen die Du in Anspruch nehmen könntest - aber frag die Experten in diesem Forum - die sind wirklich gut.