gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Hallo..Situation: eine Tochter 11J. lebt bei mir, andere Tochter 9J. wohnt bei ihr..Unterhalt erhält

gefragt von OhPanama am 17.10.2008 um 0:58 Uhr

nur meine jüngere Tochter von mir (175€), meine Große bekommt von ihrer Mutter keinen Unterhalt. Habe nun schon ein bißchen was zu diesem Thema hier gelesen und auch aus der Düsseldorfer tabelle werde ich nicht so recht schlau. Vielleicht hat jemand hier eine Antwort oder Rat. Folgende Situation: bin voll erwerbstätig (ca. 1550€) Tochter 11J. wohnt bei mir. Exfrau 400€ Job evtl. mehr und Tochter 9J. leben im Haus ihres Lebensgefährten. Was mich nun beschäftigt ist die Frage: warum bekommt meine große Tochter keinen Unterhalt von ihrer Mutter? Ich weiß sie verdient zu wenig, aber muß sie nicht ihrer Unterhaltspflicht (soweit welche besteht) nachkommen und mehr verdienen? Was sie durchaus von Arbeitgeberseite her könnte. Ich meine, unsere Kleine ist plötzlich lernbehindert, muß ständig betreut werden und an Wochenenden und in den Ferien lernen, damit sie, in einer 4. Klasse mit 11 Schülern, dem Stoff folgen kann. Da versteh ich schon das es nicht möglich ist mehr zu arbeiten. Da kann ich ja nur froh sein das unsere Große das Gymi auf einer Backe absitzt und mir mehr Zeit zum arbeiten lässt. Entschuldigt die Ironie aber vielleicht versteht jemand was ich meine.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33821)
Familie (8906)
unterhalt (1999)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von wanda0102 am 17. Oktober 2008 01:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich empfehle Dir mal dieses Forum: http://www.123recht.net/forumforum.asp?forumid=14 Sofort ist mir aufgefallen das Du z.B. das Du für die elfjährige Unterhaltsvorschuss beantragen könntest bis sie zwölf ist. Die setzen sich auch mit der Mutter in Verbindung.

Kommentar von wanda0102 am 17. Oktober 2008 01:02

Und es gibt in Deiner Situation auch noch viel mehr Sachen die Du in Anspruch nehmen könntest - aber frag die Experten in diesem Forum - die sind wirklich gut.


anonym
beantwortet von andien am 17. Oktober 2008 01:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das siehst du richtig, sie muss ihrer unterhaltspflicht nachkommen, aber wenn sie eben angeben kann, dass sie aus betreuungsgründen nicht mehr arbeiten kann, dann eben auch nicht. ist schwierig, das zu beurteilen. wenn du ernsthafte zweifel an den gründen hast, wende dich ans jugendamt oder einen rechtsanwalt. oder versucht es friedlich zu klären, mit einer mediation, ist ja nicht schön, wenn die kinder mitbekommen, dass sich um geld für sie gestritten wird!

Kommentar von wanda0102 am 17. Oktober 2008 01:05

ich weiß auch nicht in wie weit man z.B. sagen könnte ein Kind bei Dir; ein Kind bei mir wir müssten beide Unterhalt zahlen also hebt sich das gegenseitig auf.

Kommentar von andien am 17. Oktober 2008 01:13

nein, das ist nicht so :) im gesetz steht, dass jeder für das andere kind unterhaltspflichtig ist, solange er zahlen kann


anonym
beantwortet von OhPanama am 17. Oktober 2008 01:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

vielen Dank erstmal für die schnelle Reaktion. was ist Unterhaltsvorschuss und wo kann ich das beantragen?

Kommentar von andien am 17. Oktober 2008 01:14

beim jugendamt. das bekommst du, wenn der unterhaltsberechtigte nicht zahlen kann und der staat holt es sich dann von deiner frau wieder, wenn sie zahlungsfähig ist


Scheesama
beantwortet von Scheesama am 17. Oktober 2008 01:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    hallo ihr, meine tochter (4) hat tierisch spass am modeln.

    Tochter 15 wohnt bei Vater Sohn 13 bei der Mutter

    unterhalt mit neuer Familie



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    hallo ihr, meine tochter (4) hat tierisch spass am modeln.

    Tochter 15 wohnt bei Vater Sohn 13 bei der Mutter

    unterhalt mit neuer Familie

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.