
Offiziell ja, aber deshalb tut es leider nicht jeder Arbeitgeber. Habe selbst die Erfahrung gemacht - und als ich bezahlte Krankheit und Urlaub gefordert habe, lag am nächsten Tag die Kündigung im Briefkasten. Musst selbst entscheiden, wie wichtig Dir der Job ist und ob Du nicht lieber einen AN-freundlicheren möchtest.

Grundsätzlich bekommt man auch als Minijobber Entgeltfortzahlung, wenn ''ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert'' wird.
Das heißt also, man bekommt die Entgeltfortzahlung nur für die Tage an denen man eh arbeiten müsste.
Beispiel: AN arbeitet immer MO und DI, wird ab MI krank bis FR. Dann bekommt er keine Entgeltfortzahlung für die 3 Tage. Wenn er die Entgeltfortzahlung erhalten will für die [Arbeits-]Tage, die in seine Krankheitsphase fallen, muss er allerdings eine Arbeitsunfähigkeitmelden und die entsprechende Bescheinigung vom Arzt abgeben, sonst kann der AG die Zahlung verweigern.
Das ist ja der "Trick" des Minijobs.
Ich würde mich da etwas bedeckt halten, wenn der Job wichtig ist.