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Hallo, meine Mutter beantragt im moment die Privatinsolvenz. Muß ich evtl. haften?

gefragt von lillyfee203 am 20.08.2008 um 12:33 Uhr

Meine Mutter beantragt die Privatinsolvenz... Ich wohne schon seit 12 Jahren nicht mehr bei Ihr, habe aber eine Eigentumswohnung die ich mit meinem Mann bewohne und verdiene nicht schlecht. Jetzt habe ich die Befürchtung das ich evtl. haftbar gemacht werde und irgendwelche Zahlungen für Sie übernehmen muß oder sogar meine Wohnung verliere, weil diese aus dem Erbe meines verstorbenen Vaters stammt ( der 1. Ehemann meiner Mutter) von dem sie jedoch zum Zeitpunkt des Todes schon geschieden war... Eine schnelle Hilfe bzw. Antwort wäre toll!


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. August 2008 12:34
2x
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nein, sind ja nicht deine schulden.


Qetan
beantwortet von Qetan am 20. August 2008 12:34
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Mit der Insolvenz Deiner Mutter hast Du nichts zu tun.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 20. August 2008 12:36
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Die Schulden Deiner Mutter haben mit Deinem Vermögen nichts zu tun, wenn Du Dich nicht im Einzelfall für eine Verbindlichkeit mit verpflichtet hast (Gesamtschuld, Bürgschaft). Bei der Haftung für Schulden ist noch nicht einmal eine Unterhaltspflicht für die Mutter zu prüfen.


Vulfgard
beantwortet von Vulfgard am 20. August 2008 12:36
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Wie die anderen auch schon geschrieben haben, NEIN musst du nicht.


kleine007
beantwortet von kleine007 am 20. August 2008 12:37
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das sind ja Ihre Schulden da musst du nicht haften



kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 20. August 2008 12:42
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Das sind nur ihre sculden und da musst du nicht dafür haften.

LG


anonym
beantwortet von MarianneW am 20. August 2008 12:42
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Für die Schulden nicht - so sie nicht auch "Schmu" gemacht, zB auf deinen Namen Dinge bestellt hat etc...

Allerdings könnte es eine Unterhaltspflicht von dir ihr gegenüber geben, so sie Hartz 4 / Grundsicheurng etc beantragen sollte.


anonym
beantwortet von Seegeist am 21. August 2008 09:27
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Wenn Du sehr gut verdienst und Deine Mutter zum Sozialfall wird, kann die Behörde Dich zum Ersatz (bzw. teilweisen Ersatz) der Leistungen heranziehen. Erkundige Dich nach den Einkommensgrenzen. Dabei kommt es auch auf Deinen Familienstand an (Kinder).


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