Guten Morgen, und zwar gibt es vollgendes Problem meine Mama ist im Oktober letzten Jahres gestorben zu dieser Zeit lebte mein Bruder noch mit in der Wohnung nu ist der Vermieter der Meinung das mein Bruder die Miete weiter bezahlen soll
wir haben das Mietverhältnis per sofort gekündigt da mein bruder sich die Wohnung hätte garnicht leisten können die wohnung ist von uns geräumt worden die schlüssel wie am telefon vereinbart in den briefkasten des hausmeisters geworfen worden nu verlangt der Vermieter eine kündigung(haben wir gemacht) die Miete der letzten Drei Monate und die schlüssel
das ist doch alles nicht ok oder?'
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es gibt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten..alles andere wären individuelle Absprachen gewesen und da es diese scheinbar nicht gab..ist der Vermieter im Recht..

Stand Deine Mutter alleine im Mietvertrag? Denn normalerweise kenne ich das so, dass der Mietvertrag mit dem Tod des Mieters sofort erlischt. Die Erben haben aber die Möglichkeit, in den Vertrag einzusteigen, WENN sie es denn wollen.
Wenn Dein Bruder mit drin stand oder es eine andere Absprache gab, sieht die Sache natürlich anders aus.
die Erben können nicht automatisch den Mietvertrag übernehmen. Das ist nur bei extra im Mietvertrag so vorgesehenen Verträgen der Fall
WilliWinzig am 25. Januar 2009 11:15 wenn der Sohn in der Wohnung wohnte, kann er, wenn er will, den Mietvertrag übernehmen. Da aber die Wohnung, hoffentlich ordnungsgemäß, gekündigt wurde, hat der Vermieter keine Ansprüche mehr
Der Sohn tritt in dem Fall automatisch in den Mietvertrag ein, sofern er alt genug ist, um geschäftsfähig zu sein.
WilliWinzig am 25. Januar 2009 11:22 hab nichts anderes geschrieben
Er "kann" den Mietvertrag nicht übernehmen, sondern er muss ihn übernehmen. Selbst wenn er den Vertrag sofort kündigt, ist er für die restliche Zeit der Kündigungsfrist zwangsläufig Vertragspartner.
Der Sohn tritt in dem Fall automatisch in den Mietvertrag ein, sofern er alt genug ist, um geschäftsfähig zu sein.
Der Mietvertrag erlischt nach deutschem Recht nicht mit dem Tod des Mieters.
Kristall08 am 25. Januar 2009 11:52 Und hier Aussage eines Rechtsanwaltes dazu:
Tod des Mieters Der Tod eines Mieters beendet nicht automatisch den Mietvertrag. Der Gesetzgeber ging aus diversen Gründen davon aus, daß die Fortsetzung des Mietverhältnisses Vorrang vor einer Beendigung desselben haben sollte.
Gleichzeitig sah der Gesetzgeber, daß eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Umständen eine unzumutbare Härte für die Hinterbliebenen oder den Vermieter darstellen kann. Daher räumt das Gesetz Erben und Familienangehörigen das Recht ein, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, bzw. in den Mietvertrag einzutreten http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tod-des-mieters.html
Stirbt der Mieter, so treten Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder sonstige Angehörige, die mit dem Mieter in der Wohnung lebten, in das Mietverhältnis ein (§ 563 BGB). Der in den Mietvertrag Eintretende haftet neben dem Erben für Schulden des verstorbenen Mieters. Der Vermieter kann also den Eintretenden in Anspruch nehmen. Dieser kann dann aber unter Umständen vom Erben die Erstattung verlangen.
Der oder die Eintretenden können das Mietverhältnis ohne Weiteres durch Kündigung innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters beenden. Das Mietverhältnis endet dann nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Wenn der Vermieter hier aber mit einer sofortigen Beendigung des Mietvertrages einverstanden war, kann von einem Aufhebungsvertrag ausgegangen werden. Die Frage ist: Könnt ihr das im Fall der Fäll beweisen? Habt ihr das schriftlich? Irgend welche Vertragsangelegenheiten nur telefonisch zu regeln, ist nicht besonders hilfreich. Wenn später einer quer schiesst, hat man immer das Problem, Vereinbarungen auch beweisen zu müssen, was im Regelfall nicht möglich ist.

Stand nur die Mutter im Mietvertrag?
WilliWinzig am 25. Januar 2009 11:11 wer im Vertrag stand ist unerheblich
Fenchurch am 25. Januar 2009 11:12 Verstehe ich nicht. Erbt man denn auch Verträge?
WilliWinzig am 25. Januar 2009 11:16 Der Mietvertrag endet nicht automatisch bei Tod der Mutter, sondern muß von den Erben gekündigt werden
ja nur mama

Wenn ihr gekündigt habt, kann der vermieter euch nichts wollen
eine Wohnungsübergabe hättet ihr schon machen müssen! Den Schlüssel wirft man nicht einfach in den Briefkasten des Hausmeisters
Kristall08 am 25. Januar 2009 11:13 Wenn das aber mit dem Vermieter so vereinbart wurde?
leider gilt auch im Falle des TODES 3 Monate Küdigungsfrist - ist zwar besch.... doch leider seid Ihr daran gebunden. Die einzige Chance ist- wenn der Vermieter damit einverstanden ist.
Versuche im Gespräch das mit Ihm abzuklären ( falls möglich ) evtl. hat er Verständnis (?)

es gibt ausserordentliches kündigungsrecht bei todesfällen...lasst euch keinen bären aufbinden! http://www.hlh-biopharma.de/inhalte/de/lactobact.php?sprache=en
schön und gut - aber der Bruder hat doch die Wohnung ´sicher noch eine zeitlang genutzt? Es gilt eine Kündigungsfrist
Bist du sicher? Ich überlege auch gerade. Wenn der Mietvertrag über die Mutter lief, hätte doch der Bruder nichts damit zu tun gehabt, oder?
mein bruder war unter 18 und er steht nicht mit im Mietvertrag
aber ein Todesfall ersetzt keine wirksame Kündigung..da gab es vor kurzen wieder so ein grundsatzurteil..d.h. die Erben hätren die wohnung fristgemäß kündigen müssen oder halt mit dem Vermieter zur sofort Absprache übergehen sollen
Die Wohnung wurde doch aber gekündigt....
Die Wohnung wurde gekündigt.....also hat der Vermieter keine Ansprüche mehr
die wohnung wurde fristgerecht gekündigt, also mit 3 monatiger kündigungsfrist.
ich verstehe die frage so, dass der vermieter für diese 3 monate sein geld will.
natürlich muß während der Kündigungsfrist die Miete noch weitergezahlt werden