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Hallo, kann ich mit VWL direkt ein Darlehen für Wohnwirtschaftliche Verwendung ohne Umwege nutzen?

gefragt von michajr am 04.11.2009 um 14:00 Uhr

Hier ist gemeint, dass das Darhlen direkt bedint wird. Nur benötigt der AG eine Bestätigung der Bank. Reicht vielleicht die Vorlage des Darlehensvertrags? Wer kann mir helfen oder hat so etwas schon durchgezogen. VWL in Verbindung mit Sparzulage, kommt bei mir nicht in Frage. Vorab schon mal vielen Dank. Hermann


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anonym
beantwortet von grognard am 4. November 2009 15:32
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Zunächst einmal muss der Darlehensgeber mit dieser Form der Zession einverstanden sein. D.h., die Bank muss der direkten Abführung des Betrages der VWL (39,88€mtl.)als Rückzahlung akzeptieren. Darüberhinaus muss die Laufzeit (6 Jahre + 1 Jahr) natürlich angepasst sein. Gescheiter wäre es jedoch, aufgrund der Zusage der Bank für das Darlehen die VWL in einer Sparanlage bei der Bank direkt anzulegen (BSV etc), so dasss zumindest ein kleiner Zins herausspringt, und eventuell auch günstigere Konditionen verhandelt werden könnten. Diese Anlageform kann dann ja auch als "Sicherheit" abgetreten werden.



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