Hallo zusammen,
Ich habe vor ca. einem Jahr bei den Behörden meine Gewerbeabmeldung durchgeführt. Ich verbleibe mit einem gewerblichen ebay-Konto, welches nicht zurückgestuft werden kann.
Jetzt würde ich gerne einen Artikel verkaufen und ungern ein zweites privates Ebaykonto eröffnen. Denn erstens wird es eine klassische "vom Dachboden" Auktion ohne Folgeverkäufe und zweitens erwarte ich kein Vertrauen seitens der Bieter, wenn da ein Verkäufer mit 0 Bewertungen aus dem Ei schlüpft. Ich hatte in meinen 11 Jahren keine einzige negative Bewertung.
Ich bin mir der Pflichten gegenüber dem Käufer bewusst und werde ein Rückgaberecht einräumen, weil ich eben vom gewerblichen Konto aus verkaufe und keinen "Privatverkauf" reinschmuggeln darf.
Wie sieht es aber mit dem Fiskus aus? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werde ich keine 410+ Euro Gewinn erwirtschaften. Muss ich das melden und wenn ja, wo?
Bin Vollzeitstudent und gebe seit letztem Jahr keine Steuererklärung ab.
LG Martin