Also gestern habe ich folgendes gefragt:Also ich habe heute meinen Steuerbescheid von 2007 wiederbekommen. Und das letzte mal hätte ich 132,15€ zurückzahlen müssen. Da war ja jetzt die Pendlerpauschale nicht drin. Heute kam dann der neue Bescheid. Jetzt sind 1035€ Pendlerpauschale eingetragen. Und trotzdem kam wieder raus das ich 132,15€ zurückzahlen soll. Da muss doch was schief gelaufen sein,oder?? Es kann doch nicht sein das ich das gleiche herausbekomme obwohl jetzt die Pendlerpauschale berücksichtig wird. Habt ihr da ne Lösung??? So,und heute habe ich beim Finanzamt angerufen. Die sagten mir dann das ich letztes Jahr eine Zahlung bekommen hätte,die das alles ausgleicht. Das waren aber nur 97€.Obwohl sie mir damals gesagt hatten,dass ich mir selber errechnen könnte was ich bekomme. In dieser Rechnung 23015km0,30€ - 132,15€ Da kommen jetzt aber 902€ heraus. Es kann doch dann nicht sein das ich weil die 97€ überwiesen haben jetzt aufeinmal zahlen müsste,oder???

Also Du darfst nicht die Anrechenbaren Beträge mit der Erstattung verwechseln.
230 Tage 15 Kilometer ,30 Euro. sind übrigens nicht 902, sondern 1035 Euro.
Da aber für AN schon sowieso für Werbungskosten schon 920 Euro in die tAbelle eingearbeitet sind, hast Du also nur noch 115 Euro zusätzlichen Abzug.
Ich kenne Deinen Bescheid nciht in Einzelheiten, aber es erscheint mir gut möglich, dass alles in Ordnung ist, obwohl Deine Beschreibung an Verworrenheit kaum zu übertreffen ist.
Im Anschluß an die Antwort von wfwbinder kann ich Dir nur raten, mit Deinen Unterlagen zum Lohnsteuerverein zu gehen, und dich beraten zu lassen. So kann man das hier ja kaum verstehen.
Alternativ kannst Du auch mit Deinen Unterlagen den zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt aufsuchen und Dir alles im Detail vorrechnen lassen. - Immerhin wäre es möglich, daß der Bescheid tatsächlich einen Fehler enthält.

das Thema hatten wir heute schon mal..erinnerst du dich...
du musst berücksicjhtigen, dass du eine Werbekostenpauschale von 920 Euro hast und erst jeder euro darüber macht sich steuerlich bemrrkbar..allerdings nicht 1 : 1 , sondern entsprechend den Tabellen und damit hat das Finanzamt recht
Also bei meinen Werbungskosten stehen das für die Pendlerpauschale 1035€ angerechnet wird,für Arbeitsmittel 110€ und sonstige Werbungskosten 99€. Dann bin ich aber über 920€
andreas48 am 4. Februar 2009 16:34 dann lies doch weiter..den Satz, den ich schrieb..
Aber wie kann es sein,dass die mir erst 97€ überweisen,und jetzt 132,15€ wieder haben wollen für das gleiche Jahr?? Das ist in meinen Augen echt merkwürdig. Erstrecht weil es der gleiche Betrag ist wie bei dem Bescheid ohne Pendlerpauschale. Und die beim Finanzamt blickt selber nicht durch. Ist doch schon merkwürdig,oder?
andreas48 am 4. Februar 2009 16:56 dazu müsste man beide Steuerbescheide sehen und dann kann man es richtig beantworten...denn sonst drehen wir uns im Kreis
Also: Wie setzen sich die Werbungskosten im alten Bescheid, und wie im neuen Bescheid zusammen? Bitte Einzelbeträge und Summen nennen. Nach deinen Informationen hast du im neuen Bescheid 1.244 € WK (1.035+110+99). Stehen die dort auch als Summe so drinnen und sind vom Einkommen abgezogen worden? Welche Summe steht im alten Bescheid?
Nein,ich weiß das das 1035€ sind,aber die haben mir damals gesagt,dass ich die 132,15€ davon abziehen muss,und das was übrig bleibt würde ich bekommen
D hast Du die falsch verstanden. das eine ist ein Abzugsbetrag, das andere die Erstattung.
Ich nehme an, die wollte dir sagen, dass sich nur die Differenz zwischen 920,- und 1035 auswirkt.