Frage von uwe106 25.02.2012

hallo, ich habe einen heizungsbauer bei mir gehabt der sollte meine heizung reparieren

  • Hilfreichste Antwort von BleibMensch 25.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wirst du wohl auf der Rechnung haben. Ich würde erst einmal Widerspruch einlegen (14 Tage)

    Notfalls die Schiedstelle im Heizungsbau-Handwerk einschalten (oder schonmal andeuten, dass Du das überlegst).

    Die ist paritätisch besetzt, kostet Dich nichts, aber der Schiedspruch ist für die Werkstatt bindend.

    Spätestens beim Schiedsverfahren (oder mit Aussicht auf eine solches) werden auch "harte Knochen" mit einem Mal sehr kulant.

    Und wenn Dir der Schiedsspruch nicht gefällt (was ich nicht glaube, zumindest einem Teil Deiner reklamierten Kosten werden die stattgeben): für Dich ist der Schiedsspruch nicht bindend, könntest später notfalls sogar noch den Rechtsweg beschreiten.

  • Antwort von Energeizer 25.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Super Antwort ist bereits erfolgt : die Handwerkskammer anrufen und die Schiedsstelle einzahlen. Dummheit muss man nicht bezahlen.. Wenn der den Service angerufen hat und in 5 min. fertig war, kannst Du den ja auch mal anrufen und fragen, was die Rep. kostet. Das ist dann eine Hilfe für den Antrag an das Schiedsgericht.

    Einen Prozeß wirst Du sicher gewinnen, der Handwerker muss klagen. Eine andere Idee: besorge Dir bei der Bank einen Scheck und mache einen Vergleichsvorschlag z. B. Material, fünf Minuten Arbeit und eine reelle Pauschale für An- und Abfahrt und eine angemessene Zeit für die Fehlersuche. Den Scheck kann er sofort einlösen, wenn er damit einverstanden ist, im anderen Fall soll er ihn einfach zurück senden. Ist der Scheck eingelöst ,hat er Deinen Vergleich angenommen und er wird nicht mehr klagen können...

  • Antwort von saharastrom 25.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    An Deiner Stelle würde ich nur die Teile bezahlen, die erforderlich waren, damit die Heizung wieder funktioniert. Die 14 Stunden erscheinen mir ebenfalls zu hoch. War das eine Firma oder ein Schwarzarbeiter? Die Zeit für den Aus- und Einbau des defekten Teiles zahlen evtl. noch An- und Abfahrt.

  • Antwort von histeffi79 25.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    keine ahnung wie das rechtlich aussieht, aber das dürften mehrere hundert euro sein... erstmal nicht bezahlen! vor dem bezahlen beim verbraucherschutz (?) beraten lassen

  • Antwort von trixieminze 25.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Für bestimmte Reparaturen gibt es Vorgabezeiten , daran muß er sich messen lassen !

  • Antwort von dompfeifer 27.02.2012

    Die Kalkulation ist nicht ganz so einfach, wie es auf Anhieb aussieht. Der Handwerker wird beteuern, dass die ausgewechselten Teile ohnehin nur noch von kurzer Funktionsdauer waren (also bald weitere Störungen ausgelöst hätten) und ein Rückbau in den ursprünglichen Zustand viel höhere Arbeitskosten verursacht hätte als die Materialersparnis eingebracht hätte. Damit kann er im Einzelfall durchaus Recht haben. Wer wird schon z.B. eine neue Gummidichtung gegen eine ältere austauschen? Das wäre reine Zeitverschwendung.

    Rechtlich hast Du natürlich einen Besitzanspruch auf die alten Teile, den ich geltend machen würde. Damit sicherst Du Dir nicht nur Beweismittel, sondern verhinderst auch, dass der Handwerker diese Teile beim nächsten Kunden für teures Geld neu verbaut.

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