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Hallo ich habe eine Steuerfrage-arbeiten zwischen Schule und Studium-

gefragt von maschbau am 29.05.2008 um 0:23 Uhr

Hallo erst mal zu meinen Eckdaten ich bin 21 jahre zurzeit Schüler (Fachabitur) ich beendige meine schule am 19.06.2008 und fange vorraussichtlich am 17.09.2008 mein Studium (Maschinenbau) an. Und in dieser zwischenzeit also konkret vom 23.06.2008 bis zum 31.08.2008 habe ich eine Stelle
als Ferienaushilfstätigkeit bei einer Metallverarbeitungs Firma bekommen. So meine Frage wäre darf ich überhaupt mit diesem Status arbeiten? Weil ich ja streng genommen in der zwischenzeit kein Schüler oder Student bin.
oder gibt es vieleicht eine "sonder" Regelung für solche Fälle? Ich wäre euch sehr dankbar für eine Antwort!


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Marple
beantwortet von Marple am 29. Mai 2008 00:29
3x
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Du brauchst eine Lohnsteuerkarte und dann darfst Du arbeiten! Ist halt nur befristet. Aber das spielt keine Rolle. Du musst Dich ganz normal sozialversichern ....


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Mai 2008 00:26
2x
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du bist 21 und da darfst du arbeiten wann und so lange du lustig bist.

es gibt kein arbeitsverbot.

Kommentar von maschbau am 29. Mai 2008 00:37

ersmal danke für deine Antwort ich hab aber die Stelle als ferienaushilfstätigkeit bekommen d.h. ich würde keine Steuern oder Sozialbeiträge bezahlen mir gings speziel darum ob ich in dieser Zeit den Job überhaupt so also Steuerfrei ect ausüben könnte ...hätt ich aber auch reinshreiben können... sorry ;)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Mai 2008 00:42

kommt drauf an wie hoch der lohn liegt.

auch aushilfstätigkeit als schüler ist steuerpflichtig bei entsprechendem lohn.

sozialbeiträge aber nicht.

solltest du aber steuern zahlen müssen, kannst die dann in der steuererklärung zurückholen.


gatoloco
beantwortet von gatoloco am 29. Mai 2008 00:39
1x
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Wiki ist dein Freund und Helfer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ferienjob

dem ist nichts hinzuzufügen. Du bist Schüler und wirst Student (ohne Pause, bis auf die Ferien), daher gilt das dort geschriebene auch für dich.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 30. Mai 2008 08:42
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"So meine Frage wäre darf ich überhaupt mit diesem Status arbeiten? "

steuerlich und sonst kein Problem. Gezahlte Steuern bekommst Du vermutlichmit einer Einkommensteuererklärung wieder. Wie man die macht steht bei www.klicktipps.de.

.

Vermutlich musst Du Dich in dieser Zeit selbst krenkenversichern, aber die schicken Dir, nachdem der Arbeitgeber Deine Tätigkeit angemeldet hat, einen Fragebogen. Oder ruf dort mal an.

.

Du solltest klären, wieviel Du in dieser Zeit und dem ganzen Klenderjahr insgesamt verdienst und ob Du damit über die Einkunftsgrenze des Kindergeldes kommst.

  • Wenn drüber: Für diese Zeit kein KG beantragen.

  • Wenn drunter: auch für diese Wartezeit auf's Studium KG beantragen.

Auch dazu gibt es ausführliche Infos in KlickTipps.de

.


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