WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN : ES WAR EIN AUTOHÄNDLER AUS LEVERKUSEN
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Ein bisschen mehr Info wäre nicht schlecht.
Wollte der Händler ihn dir zwecks Zulassung zu schicken ? Dann ruf ihn doch einfach nochmal an.
vor gericht gehen wenn es zulange dauert davor aber erst zum händler!!!
Wer den Fahrzeugbrief hat gilt als Eigentümer! Hast du einen Ratenkauf getätigt? Dann behält der Kreditgeber den Brief, bis das Auto bezahlt ist!
Guppy194 am 21. Juli 2009 18:30 bzgl. Deiner Aussage "Eigentum" liegst Du nicht richtig; der Fahrzeugbrief ist ausschließlich der Nachweis für die KFZ-Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug in Deutschland allen erforderlichen Bestimmungen entspricht, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können; ansonsten müsste die Zulassungsbehörde bei jedem Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen gesondert überprüfen lassen; daher heisst das Papier auch Zulassungsbescheinigung; das Eigentum am Fahrzeug kann auch ohne Brief wirksam übertragen werden; in der Zulassungsbescheinigung ist extra eingedruckt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.
Dann verkauf doch mal ein Auto ohne KFZ-Brief :) Würde dir statt "Eigentümer""Besitzberechtigter" besser gefallen?