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Hallo , Ich habe am 10.07.2009 einen A3 gekauft ,warte bis immer noch auf den FAHRZEUGBRIEF

gefragt von johnboll am 21.07.2009 um 18:00 Uhr

WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN : ES WAR EIN AUTOHÄNDLER AUS LEVERKUSEN


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 21. Juli 2009 18:25
1x
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Ein bisschen mehr Info wäre nicht schlecht.

Wollte der Händler ihn dir zwecks Zulassung zu schicken ? Dann ruf ihn doch einfach nochmal an.


anonym
beantwortet von patopolska am 21. Juli 2009 18:02
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vor gericht gehen wenn es zulange dauert davor aber erst zum händler!!!


anonym
beantwortet von LonoMisa am 21. Juli 2009 18:05
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Wer den Fahrzeugbrief hat gilt als Eigentümer! Hast du einen Ratenkauf getätigt? Dann behält der Kreditgeber den Brief, bis das Auto bezahlt ist!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. Juli 2009 18:30

bzgl. Deiner Aussage "Eigentum" liegst Du nicht richtig; der Fahrzeugbrief ist ausschließlich der Nachweis für die KFZ-Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug in Deutschland allen erforderlichen Bestimmungen entspricht, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können; ansonsten müsste die Zulassungsbehörde bei jedem Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen gesondert überprüfen lassen; daher heisst das Papier auch Zulassungsbescheinigung; das Eigentum am Fahrzeug kann auch ohne Brief wirksam übertragen werden; in der Zulassungsbescheinigung ist extra eingedruckt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.

Kommentar von LonoMisa am 21. Juli 2009 21:35

Dann verkauf doch mal ein Auto ohne KFZ-Brief :) Würde dir statt "Eigentümer""Besitzberechtigter" besser gefallen?


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