Rechte für Ausländer FSJ Schwanger

2 Antworten

In D gibt es das Mutterschutzgesetz. Darin ist ganz genau geregelt, welche Arbeit du ausführen darfst und welche nicht.

Wenn du also vom Arzt die Bescheinigung über die Schwangerschaft hast, dann musst du sie dem Arbeitgeber sofort vorlegen.

Gibt es in eurem Betrieb eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte? Wenn ja, dann gehe zu ihr. MfG

Wenn du gerade eine Aufenthaltsgenehmigung hast, dann darfst du auch weiter hier bleiben. 

Ebenso darf das Kind hier geboren werden. 

entschuldigung, habe ich falsch geschrieben, Ich habe grad bearbeiten .

@tranglukasz

und weisst du welche rechte habe ich , darf ich weiter FSJ machen oder muss aufhören

@tranglukasz

Frag doch bei deinem Träger nach? der weiß da genauer bescheid.

Arbeiten kannst du solange du schwanger bist und spätestens mit Kind wird es ja wohl schwierig zu arbeiten.