ich wolltw ma wissen ob mir als vater eines unehelichen kindes sonderurlaub zusteht,da ich ja seit 8 jahren mit meiner freundin in einem ehelichen verhältnis wohne wer weis was genaues wenns geht mit § und so
Schau Dir den Artikel mal an http://arbeits-abc.de/sonderurlaub-anspruch-und-regelungen/. Dort ist alles zum Thema aufgelistet.

ja bekommst du, wenn du in der geburtsurkunde stehst. ist aber nicht gesetzlich geregelt glaub ich, das findest du in deiner betriebsordnung. wenn deine firma für so was normalerweise frei gibt, dann hat das mit ehelich oder nicht nix zu tun und dir steht das auch zu
Mußt ja ne tolle Freundin haben, wenn die bei Dir bleibt obwohl Du ne andere geschwängert hast. Ich würd Dir dafür keinen Sonderurlaub geben.
lululoehwenzahn am 7. August 2009 14:58 super, vielleicht ist ja das kind von der freundin, mit der er 8 jahre zusammen ist???? wäre dann ja trotzdem unehelich!