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Hallo ich bin auf der Autobahn mit 29Kmh geblitzt worden kann man das anfechten?

gefragt von Ismail40 am 10.08.2009 um 17:33 Uhr

Bin auf der A2 mit 29Kmh geblitzt worden kann man das anfechten wegen falsch Messung oder so??


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mikrokosmos
beantwortet von mikrokosmos am 10. August 2009 17:35
4x
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wow, da fahr ich ja in der 30er Zone schneller. ^^

Kommentar von Ismail40 am 12. August 2009 02:32

kein kommentar, habe mich selber fast tot gelacht...kann ja mal passieren


SecondAttempt
beantwortet von SecondAttempt am 10. August 2009 17:36
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Na und? Dein Fahrrad hat ja wohl kein Nummernschild ;-)


kingsizesf
beantwortet von kingsizesf am 10. August 2009 17:50
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wenn du meinst daß du mit 29 km/h mehr als erlaubt geblitzt wurdest, würde ich sagen: fechte nichts an, zahl die Kohle und sei froh und dankbar daß es nicht noch 1 km/h mehr war. Fahrverbot wäre schlimmer.


FvEFvE
beantwortet von FvEFvE am 10. August 2009 17:34
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ja und? war da verkehrsberuhigter bereich auf der autobahn?


Distel35
beantwortet von Distel35 am 10. August 2009 17:35
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und was werfen die dir vor?
Zu langsam gefahren???


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 10. August 2009 17:35
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dann warst Du ein Verkehrshindernis


bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 10. August 2009 17:35
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können tut man schon, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg


Berggarten
beantwortet von Berggarten am 10. August 2009 17:35
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Mit 29 Kmh auf der Autobahn? Kann man die Frage auch beanstanden?


stefvol
beantwortet von stefvol am 10. August 2009 17:36
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wie jetzt - 29 KM/h schnell gefahren oder 29 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit? Die Messung kann man immer anzweifeln ausserdem bekommst ja noch ne Art Skonto - sprich Messtoleranz - abgezogen. Die haben das vermutlich auf Video aufgezeichnet - also wird es extrem schwer sein das anzufechten.


Arrow2009
beantwortet von Arrow2009 am 10. August 2009 17:37
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Durchaus möglich das du einfach zu langsam gefahren bist ?? immerhin bist du auf einer Autobahn gewesen und das kann bei niedrigen geschwindgkeiten echt gefährlich werden!!!


tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 10. August 2009 17:40
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Bei einem Bekannten von mir ist das Bußgeldverfahren eingestellt worden, nachdem er auf die Auflösung der BRD am 18.07.1990 hingewiesen hat. Kannst Dich ja mal schlau machen. Beginne hier: http://nuoviso.de/filmeDetail_suermeli.htm

Kommentar von Simple_avatar2smalltachyonbaby am 10. August 2009 17:44
Kommentar von haiko am 10. August 2009 18:32

das schreiben hätte ich sehr gern einmal gesehen °! ist das möglich ???

Kommentar von Simple_avatar2smalltachyonbaby am 12. August 2009 21:25

Mein Bekannter hat mir das Schreiben gezeigt. Da stand natürlich nicht die Bestätigung drauf, daß die geschilderte Rechtslage den Tatsachen entspricht. Es wurde sich rausgeredet mit: Bußgeldverfahren eingestellt; Halter des Fahrzeugs konnte nicht ermittelt werden.


ameise99
beantwortet von ameise99 am 11. August 2009 21:11
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Mit meinem Fahrrad schaff ich das auch. Wurde aber noch nicht geblitzt oder die konnten das Nummernschild nicht entziffern. Auf der Autobahn war ich aber noch nicht.

Kommentar von Ismail40 am 12. August 2009 02:22

Naa du bist ja ein Witzbold....ist ja wohl klar das ich damit 29 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit meinte....aber kein Problem falls du dich amüsiert hast, habe ich ja jemanden eine Freude gemacht


anonym
beantwortet von Radarpistole98 am 11. Oktober 2009 16:58
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Wer das nicht kann !!!


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