Hallo, Ich bin 17 Jahre alt und mache gerade mein Abitur. Meine Eltern schmeißen mich raus mit 18 Unterhalt können/wollen sie nicht zahlen ?

4 Antworten

Solange du noch minderjährig bist, sind deine Eltern verpflichtet, dich zu versorgen. 

  • Sollten sie dich vor deinem 18. Geburtstag rausschmeißen, so müssen sie dir Verpflegung und Unterkunft finanzieren - du solltest dich dann schleunigst an das Jugendamt wenden, das müsste dich dann unterstützen (dich ggf. in einer Einrichtung unterbringen und die Kosten dafür bei den Eltern einfordern...)....

Ab deinem 18. Geburtstag bist du als Volljährige(r) zwar vorrangig selbst für deinen Lebensunterhalt verantwortlich - die Eltern dürften dich dann tatsächlich vor die Tür setzen... - aber solange du dann noch zur Schule gehst oder dich bereits in einer Ausbildung/ Studium befindest (und dabei selbst wenig verdienst), hast du auch weiterhin einen Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern.

  • Wenn sie dann nicht mehr bereit sind, dich bei sich wohnen zu lassen und dir Verpflegung zur Verfügung zu stellen, so müssen sie dir dafür die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. - Dir stehen dann für alle deine Ausgaben (Verpflegung, Unterkunft, Kleidung....) insgesamt 735 Euro zu. 
  • Das Kindergeld ist in diesem Betrag bereits eingerechnet, ebenfalls ein mögliches Azubi-Einkommen - bis auf einen Freibetrag für deine Fahrtkosten etc., pauschal 90 Euro. (Solltest du noch Abiturient sein, würde dein Einkommen aus dem Nebenjob nur teilweise angerechnet, da für Schüler noch keine Verpflichtung besteht, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen....)


Du müsstest auch feststellen lassen, ob dir ggf. Unterstützung in Form von BAföG (als Schüler oder Student) oder BAB (als Azubi) zusteht, welches ebenfalls auf deinen Anspruch angerechnet würde.
Im Rahmen deiner Beantragung von BAföG/ BAB würde anhand des Einkommens deiner Eltern geprüft, ob sie dich noch finanziell unterstützen könnten, wodurch sich dein Anspruch auf BAföG/ BAB verringern würde.
Wären die Eltern entsprechend "leistungsfähig", müsstest du den dir von ihnen zustehenden Unterhalt selbst einfordern, ggf. einklagen.

  • Das Jugendamt darf für Volljährige nicht mehr aktiv werden, dann also nichts mehr für dich einfordern, es könnte dich aber (bis zu deinem 21. Geburtstag) noch beraten...
  • Mit geringem oder keinen Einkommen könntest du auch eine erste anwaltliche Beratung gegen eine geringe Gebühr (rund 15 Euro) beim Amtsgericht erhalten (ggf. einen Beratungsschein dafür...). Sollte sich dabei herausstellen, dass eine mögliche Klage gegen deine Eltern notwendig und vermutlich erfolgreich ist, könnte dir dafür Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.

Bei der Feststellung der "Leistungsfähigkeit" spielt lediglich das Einkommen deiner Eltern eine Rolle, also ihre laufenden monatlichen Einnahmen (Verdienst/ Rente..., Mieteinnahmen, Zinseinnahmen...), nicht aber ihr Vermögen bzw. ihre Ersparnisse....

Danke ! Das ist wirklich sehr ausführlich! 

In dem Fall kannst Du Dich ans Jobcenter wenden. Rauswurf ist ein wichtiger Grund, dass Dir eine Wohnung bezahlt wird.

Ausserdem kannst Du Dich ans Jugendamt wenden wegen der Zahlung durch Deine Eltern.

Schlimm, wie manche Eltern handeln.

Danke!! Ich werde aufjedenfall das Jobcenter aufsuchen!! Danke !

Solange du noch keine 18 Jahre alt bist musst du dich auf jeden Fall ans zuständige Jugendamt wenden,ohne deren Unterstützung kommst du beim Jobcenter dann in der Regel nicht weiter !

Ob deine Eltern dann im Endeffekt leistungsfähig sind oder nicht wird das Jugendamt / Jobcenter dann schon ermitteln,denn deine Eltern sind dann zur Auskunft verpflichtet.

Sollten sie nicht leistungsfähig sein,dann könnte ggf. Schüler Bafög - beantragt und bezogen werden,dass müsstest du dann auch nicht zurück zahlen.

Würden sie nicht leistungsfähig sein stünde dir ab 18 zumindest dein Kindergeld zu,wenn du dann nicht mehr Zuhause wohnst und eine eigene Wohnung hast bzw.in einer WG - leben würdest und da gemeldet bist.

Wenn das Wohnen bei deinen Eltern nicht mehr möglich ist, kannst du selbst Grundsicherung und Kosten der Unterkunft beantragen.

Suchen musst du eine Wohnung schon selbst.