gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


hallo ich bin 16 jahre alt habe einen sohn und ich will meine eigene wohnung wíe mache ich das??????

gefragt von mellyn am 19.01.2009 um 19:48 Uhr

ich bin 16 jahre und habe einen 2 jährigen sohn und wohne noch zu hause habe aber immer streit mit meiner mutter und halte es einfach nicht mehr aus ich will auch nicht in ein mutterkindheim weil ich das nicht brauche!! deswegen wollte ich fragen wie ich es schaffe meine eigenden wohnung zu bekommen


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

auziehn (2)
rechtliche sachen (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 19. Januar 2009 19:48
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Indem Du arbeiten gehst. Sorry, aber wer soll Dich eigentlich finanzieren?


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 19. Januar 2009 19:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geh mal zum Jugendamt. Aber denk dran: wenn du mal krank bist oder Hilfe brauchst, ist Mutti nicht mehr da. Und wer passt auf das Kleine auf, wenn du zur Schule gehst?

Kommentar von Simple_avatar8smallmathehasser am 19. Januar 2009 19:49

würd ich auch sagen

Kommentar von Be72f67a6e79cf3761791185cbcdf2acsmallseregwen am 19. Januar 2009 19:49

ja, die kennen sich mit sowas besser aus. oder vielleicht profamilia


Anell
beantwortet von Anell am 19. Januar 2009 19:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende dich ans Jugendamt. Anell


KaMai
beantwortet von KaMai am 19. Januar 2009 19:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du wirst in deinem Alter keine eigene Wohnung bekommen. 1. müssen deine Eltern zustimmen, dann denke ich das deine Eltern auch der Vormund deines Kindes sind, weil du ja minderjährig bist. Die einzige Alternative ist dennoch nur das Mutter-Kind-Heim... Was anderes wirst du nicht bekommen, denn du müsstest vom Staat finanziert werden, und da bekommst du frühestens mit 25 eine eigene Wohnung, außer die Probleme sind so schwerwiegend, das es nicht mehr geht.

Kommentar von 7e9466ad4b2775ee9b886b1bc4743e17smallFenchurch am 19. Januar 2009 19:53

gute Antwort! DH (meine Daumen sind aber leider alle)

Kommentar von 8769437777baf66cc4b3f0705d9f7bdcsmallKaMai am 19. Januar 2009 19:57

Danke (wo sind denn all deine Daumen ?)


djrubin
beantwortet von djrubin am 19. Januar 2009 19:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

BLeib am besten noch bei deinen Eltern mit deinem Kind denn es ist zu früh um allein zu wohnen du musst erst mal selbst mit beiden Beinen im Leben stehen. sry wenn ich das schreibe (wenn kinder kinder bekommen)


moon73
beantwortet von moon73 am 19. Januar 2009 19:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende dich an profamilia, die helfen dir weiter.

http://www.schwanger-unter-20.de/


Takiro
beantwortet von Takiro am 19. Januar 2009 19:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du merkst doch, du schaffst es nicht alleine, du brauchst Hilfe - und sei es ein MutterKindHeim


anonym
beantwortet von Jogischweisser am 19. Januar 2009 19:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch wenn es noch so schwer fällt,bei deinen Eltern zubleiben ist das beste für dich und deinem Kind.Glaube mir,ich spreche aus Erfahrung-wenn du Volljährig wirst wird´s zwar einfacher,trotzdem allein ist allein !!!! Denk drüber nach-nicht´s ist schlimmer als Einsamkeit.


anonym
beantwortet von fragegut am 19. Januar 2009 19:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gehst du noch in die Schule? Wenn ja welcher Schulart ?


Blixa
beantwortet von Blixa am 19. Januar 2009 19:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da vermutlich deine Eltern derzeit die Vormundschaft für dein Kind haben, wird ein anderer Vormund bis zu deiner Volljährigkeit vom Jugendamt gestellt werden. Möglichkeiten gibt es aber viele, z.B. schöne und 'offene' Mutter-Kind-Einrichtungen mit eigenen Appartements oder auch betreutes Wohnen = eigene Wohnung wo regelmäßig ein Erziehungshelfer vorbeikommt und nach euch schaut / euch unterstützt. Wende dich erstmal ans Jugendamt. Viel Glück.


Linda51
beantwortet von Linda51 am 19. Januar 2009 19:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

versuch doch lieber mit Deinen Eltern klar zukommen, Mütter meinen es doch nur gut. Sei froh wenn Deine Mutter Dich noch unterstützen kann,egal ob es mit Deinem Kind oder sonst was. Wirst sehen, wenn Du mal älter bist, denkst Du an diese Zeit zurück und wirst feststellen, dass der meiste Stress nur entsteht, weil man denkt alles alleine zu schaffen.


anonym
beantwortet von Spunki91 am 15. November 2009 13:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein du musst nicht in eine Mutter-Kind-Einrichtung und es ist auch schwachsinn das du erst mit 25 eine eigene Wohnung bekommst. Du kannst in eine eigene Wohnung ziehen musst das aber alles erst mit deinem Jugendamt besprechen. Die Wohnung wird dann über deine Eltern laufen aber vom statt finanziert werden. Noch was du kannst auch eine Kita in anspruch nehmen oder eine Tagesmutter. Aber pass auf das du immer noch Konatakt zu deinen Eltern hast denn die können dich auch unterstützen du brauchst kein Notfall haben oder sonstige dinge. Es reicht einfach der grund das du selbständig sein möchtst das es dein Leben mit deinm Kind.......!!! Und nur mal so an alle die gemeint haben ja sie soll in eine Mutter-Kind-Einrichtung gehen weil sie ja sonst vom Staat abhänig ist und so en scheiß. Euch ist bewusst das wenn sie in die Einrichtung geht genauso vom Staat abhänig ist den ihre Eltern können niemals oder werden es währscheinlich nicht 1,500 Euro alle Zwei Wochen bezahlen. Wollte ich nur mal so erwähnen so en Mutter-Kind-Heim kostet dem Staat eine Menge geld also erst überlegen was ihr sagt


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.