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Hallo! Ich bewohne die kleinste Wohnung eines Mehrfamilienhauses,sind die Kabelgebühren Wohnungsbezogen?

gefragt von lmaurmann am 29.01.2008 um 19:51 Uhr

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Kabel (178)
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Reply


anonym
beantwortet von PennyLane66 am 29. Januar 2008 19:52
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Nein, die zählen pro Wohnung.

Kommentar von lmaurmann am 29. Januar 2008 20:03

Hatte einen Fernsehbericht gehört,dass die Gebühren nicht gleich sind bei verschiedenen Wohnungsgrössen,oder?

Kommentar von PennyLane66 am 29. Januar 2008 20:07

Soweit ich weiß spielt die Wohnungsgröße keine Rolle, wie z.B. beim Telefonanschluß.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Januar 2008 20:30

das hast du dann in einem Witzforum gehört oder in einem Forum bei dem die Leute noch weniger Ahnung haben als viele hier


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. Januar 2008 19:56
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Klar sind die wohnungsbezogen. Aber die gehen nicht nach der Größe der Wohnung, falls du das meintest. Oder ist deine Wohnung so klein, dass nicht mal n Fernseher reinpasst?


anonym
beantwortet von tigeroli am 29. Januar 2008 19:53
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nein, der Kabelanschluss wird nach Anzahl der Anschlüsse in der Wohnung bezahlt, nicht nach Größe der Familie, der Wohnung oder des Fernsehgerätes ...

Hast Du aber zwei Anschlüsse in der Wohnung, zahlst Du auch zwei - und wären sie in einem Zimmer ...

Eigentlich ganz einfach.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 29. Januar 2008 20:01

Ne, sorry kann ich so nicht stehen lassen, ich habe eine Antennen / Kabeldose im Wohnzimmer und von dieser Dose gehen Abzweigungen in drei Zimmern, ich zahle nur einmal Kabelgebühren.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Januar 2008 20:33

nein das stimmt nicht! Man zahlt nur für den Hauptanschluß - man kann soviele Geräte daran anschließen wie der Verstärker hergibt oder zahlst du auch für deinen Videorekorder zusätzlich? Naja wer Geld genug hat kanns auch zum Fenster rauswerfen

Kommentar von tigeroli am 30. Januar 2008 10:12

offensichtlich kommt es also auf den Anbieter an - in unserem Vertrag ist das pro Anschluss ganz eindeutig festgelegt ... Also wird die Frage hier auch nicht beantwortet werden können. Da muss man einfach in seinen Vertrag schauen!


wauwie
beantwortet von wauwie am 29. Januar 2008 22:54
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Wenn das so wäre, müsste man auch die Gebühren nach Bildschirmgrösse berechnen. Also, alles Quatsch, ein Anschluß- eine Gebühr.


Nikolaus Schäfer
beantwortet von Nikolaus Schäfer am 29. Januar 2008 23:10
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nee




Kommentar von Simple_avatar6small Szintillator am 29. Januar 2008 23:12

Nein, so mußt Du schreiben, Nikolaus!


anonym
beantwortet von lmaurmann am 30. Januar 2008 14:37
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Hallo,

nun also die Aufklärung. Ich habe es doch noch geschafft eine mir ausreichende Antwort zu finden.

Laut des ARD Ratgeber Recht und einem Urteil des Bundesgerichtshofes werden die Kabelgebühren in einem Mietshaus mit mehreren Parteien, nicht auf die Anzahl der Wohnungen, sondern auf die Wohnanteile berechnet( ist jedoch im Verwaltungskostenvertrag etwas anderes Beschlossen und Unterzeichnet worden, gilt dies nicht ).

Wer mehr darüber wissen will: http://www.dragonred.de/basic01/


anonym
beantwortet von lmaurmann am 30. Januar 2008 17:55
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tigeroli und wauwie, könnt ihr oder wollt ihr es nicht verstehen, dass oberlandes gericht und der bundergerichtshof hat entschieden, dass die kabelanschlussgebühren, sofern nichts anderes im verwaltungskostenvertrag steht, nach wohnungsanteile berechnte werden.

tut mir leid, aber ihr liegt dort mehr als nur falsch




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