Heidilein am 13.05.2009 um 14:59 Uhr
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Guck in Deinen Arbeitsvertrag, da hat Dein Chef das für Dich aufgeschrieben!
was steht denn in deinem arbeitsvertrag?
Heidilein am 13. Mai 2009 15:09 habe leider bis jetzt keinen Arbeitsvertrag!
arbeitest du denn schon sehr lange dort, und wurde dir ein vertrag in aussicht gestellt?
Wenn nicht solltest du dich mit deinem chef zusammensetzen und einen machen, das gibt dir sicherheit...
Wenn im Vertrag nichts anderes steht, hast Du auf jeden Fall Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub und der liegt bei 4 Wochen im Jahr!
Heidilein am 13. Mai 2009 15:08 Ich habe leider keinen Vertrag bis jetzt...meinst du dass das auch bezahlter Urlaub ist dann?
Gesetzlicher Urlaub ist bezahlter Urlaub! Was arbeitest Du denn? Manche Firmen haben aber auch Klauseln im Vertrag, dass sie von vornherein mehr Stundenlohn zahlen und dass dann kein Urlaubsanspruch besteht! Hatte diesen Fall selber bei einer Agentur.
Heidilein am 13. Mai 2009 16:54 ich arbeite in einem Maklerbüro,mein Chef ist auch Softwareentwickler und ständig im Stress,daher habe ich auch noch keinen Vertrag bekommen. Wo ist dir das passiert mit dem Nicht-Urlaubsanspruch?
24 Werktag, wobei der Sa als Werktag zählt

Heidilein am 13. Mai 2009 15:11 Vielen Herzlichen Dank!
jeder, der arbeitet hat anspruch auf urlaub.wie lange der ist hängt von deinem alter ab...-)
Heidilein am 13. Mai 2009 15:06 also ich bin 32 Jahre wenn es auf das Alter ankommt.Muss mir mein Chef denn einen Arbeitsvertrag ausstellen bei einem Minijob?

du hast doch fast den ganzen monat urlaub wenn du nur 50 std arbeitest und dann willst noch mehr haben.
Heidilein am 13. Mai 2009 15:07 woher willst du das wissen..ich habe nebenher noch 3 Kinder und bin alleinerziehend...da ist dein Gerede ja wohl absoluter Quark,oder?

Jeder Arbetnehmer hat doch meines Wissen Recht auf Urlaub oder?

Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Das hängt von deinen Arbeitszeiten/Tagen ab, und davon was ein Normalangstellter bei euch an Urlaub hat, wieviel Tage Anspruch du insgesamt im Jahr hast.
Teilzeitkräfte haben Urlaubsanspruch. Vor der Feststellung des Urlaubs muss jedoch der Urlaubsanspruch jeder einzelnen Teilzeitkraft berechnet werden. Grundsätzlich haben Teilzeitkräfte den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre Vollzeitmitarbeiter, aber bloß anteilig.
Anteiliger Urlaubsanspruch: Wichtig: Auch Aushilfen haben einen Urlaubsanspruch!
Begründeter Urlaubsanspruch: Daher ist es zunächst wichtig den Urlaubsanspruch zu ermitteln, den eine entsprechende Vollzeitkraft hätte. Der Urlaubsanspruch kann sich ergeben aus:

Bei 40 - 45 Stunden im Monat liegst du vermutlich nicht über € 400,- im Monat und hast somit einen Arbeitsvertrag als geringfügig Beschäftigte.
Grundsätzlich sind geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer arbeitsrechtlich ihren vollzeitbeschäftigten Kollegen gleichgestellt,haben also auch die gleichen gesetzlichen Ansprüche im Arbeitsrecht.
Das heißt also auch,das du einen Urlaubsanspruch hast der mindestens dem gesetzlichen von 24 Werktagen(vier Wochen) entspricht und entsprechend deiner Arbeitszeit anteilig berechnet wird.
Und:Der Arbeitgeber hat nach dem Nachweisgesetz dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Beleg über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen.Oder aber er muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigen.