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Hallo!Ich arbeite im Monat 40-45 Std. Frage: Habe ich Urlaubsanspruch und wie hoch ist der?Danke

gefragt von HeidileinHeidilein am 13.05.2009 um 14:59 Uhr

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anonym
beantwortet von cantsaygoodbye am 13. Mai 2009 15:00
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Guck in Deinen Arbeitsvertrag, da hat Dein Chef das für Dich aufgeschrieben!


anonym
beantwortet von Kegelchen am 13. Mai 2009 15:00
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was steht denn in deinem arbeitsvertrag?

Kommentar von 0377899456d034f7bb3784ce7c327946smallHeidilein am 13. Mai 2009 15:09

habe leider bis jetzt keinen Arbeitsvertrag!

Kommentar von Kegelchen am 13. Mai 2009 15:25

arbeitest du denn schon sehr lange dort, und wurde dir ein vertrag in aussicht gestellt?

Wenn nicht solltest du dich mit deinem chef zusammensetzen und einen machen, das gibt dir sicherheit...


anonym
beantwortet von bine64 am 13. Mai 2009 15:01
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Wenn im Vertrag nichts anderes steht, hast Du auf jeden Fall Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub und der liegt bei 4 Wochen im Jahr!

Kommentar von 0377899456d034f7bb3784ce7c327946smallHeidilein am 13. Mai 2009 15:08

Ich habe leider keinen Vertrag bis jetzt...meinst du dass das auch bezahlter Urlaub ist dann?

Kommentar von bine64 am 13. Mai 2009 15:20

Gesetzlicher Urlaub ist bezahlter Urlaub! Was arbeitest Du denn? Manche Firmen haben aber auch Klauseln im Vertrag, dass sie von vornherein mehr Stundenlohn zahlen und dass dann kein Urlaubsanspruch besteht! Hatte diesen Fall selber bei einer Agentur.

Kommentar von 0377899456d034f7bb3784ce7c327946smallHeidilein am 13. Mai 2009 16:54

ich arbeite in einem Maklerbüro,mein Chef ist auch Softwareentwickler und ständig im Stress,daher habe ich auch noch keinen Vertrag bekommen. Wo ist dir das passiert mit dem Nicht-Urlaubsanspruch?

Kommentar von passero am 14. Mai 2009 07:44

24 Werktag, wobei der Sa als Werktag zählt


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 13. Mai 2009 15:02
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Kommentar von 0377899456d034f7bb3784ce7c327946smallHeidilein am 13. Mai 2009 15:11

Vielen Herzlichen Dank!


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 13. Mai 2009 15:03
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jeder, der arbeitet hat anspruch auf urlaub.wie lange der ist hängt von deinem alter ab...-)

Kommentar von 0377899456d034f7bb3784ce7c327946smallHeidilein am 13. Mai 2009 15:06

also ich bin 32 Jahre wenn es auf das Alter ankommt.Muss mir mein Chef denn einen Arbeitsvertrag ausstellen bei einem Minijob?


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 13. Mai 2009 15:00
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Das kommt auf Arbeitgeber und Vertrag an.


Basti1984Feb
beantwortet von Basti1984Feb am 13. Mai 2009 15:01
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du hast doch fast den ganzen monat urlaub wenn du nur 50 std arbeitest und dann willst noch mehr haben.

Kommentar von 0377899456d034f7bb3784ce7c327946smallHeidilein am 13. Mai 2009 15:07

woher willst du das wissen..ich habe nebenher noch 3 Kinder und bin alleinerziehend...da ist dein Gerede ja wohl absoluter Quark,oder?


Sonoma
beantwortet von Sonoma am 13. Mai 2009 15:02
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Jeder Arbetnehmer hat doch meines Wissen Recht auf Urlaub oder?


moon73
beantwortet von moon73 am 13. Mai 2009 15:02
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Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Das hängt von deinen Arbeitszeiten/Tagen ab, und davon was ein Normalangstellter bei euch an Urlaub hat, wieviel Tage Anspruch du insgesamt im Jahr hast.


anonym
beantwortet von passero am 14. Mai 2009 07:51
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Teilzeitkräfte haben Urlaubsanspruch. Vor der Feststellung des Urlaubs muss jedoch der Urlaubsanspruch jeder einzelnen Teilzeitkraft berechnet werden. Grundsätzlich haben Teilzeitkräfte den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre Vollzeitmitarbeiter, aber bloß anteilig.

Anteiliger Urlaubsanspruch: Wichtig: Auch Aushilfen haben einen Urlaubsanspruch!

Begründeter Urlaubsanspruch: Daher ist es zunächst wichtig den Urlaubsanspruch zu ermitteln, den eine entsprechende Vollzeitkraft hätte. Der Urlaubsanspruch kann sich ergeben aus:

  1. dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BurlG),
  2. tarifvertraglichen Vorgaben,
  3. Betriebsvereinbarungen,
  4. Arbeitsverträgen,
  5. einzelnen Zusagen
  6. gesetzlichen Sonderregelungen.

lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 14. Mai 2009 11:11
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Bei 40 - 45 Stunden im Monat liegst du vermutlich nicht über € 400,- im Monat und hast somit einen Arbeitsvertrag als geringfügig Beschäftigte.

Grundsätzlich sind geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer arbeitsrechtlich ihren vollzeitbeschäftigten Kollegen gleichgestellt,haben also auch die gleichen gesetzlichen Ansprüche im Arbeitsrecht.

Das heißt also auch,das du einen Urlaubsanspruch hast der mindestens dem gesetzlichen von 24 Werktagen(vier Wochen) entspricht und entsprechend deiner Arbeitszeit anteilig berechnet wird.

Und:Der Arbeitgeber hat nach dem Nachweisgesetz dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Beleg über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszustellen.Oder aber er muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigen.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 15. Mai 2009 13:11
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