Hallo, habe unsern Hund verkaufen müssen, über einen Schutzvertrag ..die Zahlen jetzt nicht was kann ich machen. .zur Polizei.. oder gleich zum Anwalt....da kommen doch gleich viel mehr kosten auf mich zu oder nicht...denn Hund kann ich nicht wieder bei uns unterbringen da meine Frau eine Allergie hat ( Luftnot ) ...Haben einen Schutzvertrag mit 2 Ratenzahlungen gemacht...Der Käufer der im Vertag steht hat den Hund seiner Freundin geschenkt ..der sagt jetzt sie muss das zahlen sie selber hat so wie es auszieht kein Geld. .nur Ausreden ! Meine Frage.. was habe ich für rechte….

Da gibt es nur eine Lösung . Wenn ihr Tierliebhaber seid , dann holt den Hund sofort zurück. Bringt ihn evtl. so lange bei Bekannten unter , bis ihr ein wirklich gutes Plätzchen gefunden habt. Geld ist nicht alles , es geht hier in erster Linie um das Wohl des Tieres , und bei den jetzigen Besitzern muß man wohl Zweifel haben.

die Polizei nutzt gar nichts....
wen du einen Kaufvertrag hast mit Name und Ansprechpartner ( es ist dabei völlig egal, ob er das Tier weiter verschenkte), dann stelle ihm schriftlich eine Frist ( 7 Tage) zur Zahlung und informiere, daß du anschließend zum Amtsgericht gehst und einen Mahnbescheid erlassen wirst..der kostet zwar je nach Streitwert etwas, aber das Geld incl. der Zinsen treibt das Gericht oder der Vollstrecker dann schon ein..
Guppy194 am 18. November 2008 09:43 genau
Um wieviel Geld geht es denn da überhaupt? Anwalt, Mahnbescheid, alles schön und gut, das steht ja wohl in keinem Verhältnis zum Betrag. Eine Schutzgebühr ist doch ein nicht gerade hoher Betrag, sollte es zumindest nicht sein.
Und mir stellt es echt die Haare auf, wenn ich sowas lese ... Entweder ich verkaufe etwas oder ich gebe etwas mit Schutzvertrag ab, weil ich möchte, dass es dem Tier gut geht. Also ich wollte das in beiden Fällen ... aber nunja
Nun..Er war nicht billig 650 euro, was macht mann nicht alles für die Familie..haben ihn weider gegeben für 400euro..oder auch nicht wie mann ja zieht..
Der unterzeichnet hat muss zahlen, wende dich an den Tierschutzverein und erkläre ihnen die Situation, mach es wichtig, du hättest das Gefühl dem Tier ging es nicht gut, und das der Vertragspartner auch nicht gezahlt hat. Die werden mit Sicherheit etwas unternehmen

Vertrag ist Vertrag. Notfalls mit Anwalt drohen.

Der Vertragsunterzeichner muss löhnen. Er könnte den Hund sogar "teoretsch" weiterverkauft haben .. mit Gewinn. Geh zum Anwalt.
Hallo ich habe eine Ähnlichen Fall, bei mir ist ein Schuldschein vorhanden. Die Käuferin bezahlt nicht und meint bei ihr ist nichts zu holen Hartz IV.
Einen mahnbescheid habe ich schon beantragt, nur die Frage die mich nicht schlafen lässt, was ist wenn der durch ist, wer beauftragt Gerichtsvollzieher und was kostet sowas noch?
Danke
Ich weiß nicht ob das Wort "Schutzgebühr" hier zutreffend ist und das Wort "Verkauf" nicht richtiger wäre. Es ist wohl Fakt, daß bei es den meisten Personen, die ein Lebewesen abgeben, die Höhe der sogenannten Schutzgebühr im Vordergrund steht. Man sollte sich auch darüber klar sein, das solche Gelder nicht dazu gedacht sind, sich im privaten Bereich finanzielle Vorteile zu schaffen. Diese Gelder benötigen die Tierheime um die Unkosten der Tiere zu decken, die kein neues Zuhause mehr finden können. Privatleute die nun mehr an ein Schulden eintreiben denken, sollten jetzt ehr rot im Gesicht werden.
Also bei einem "Kaufpreis" von 400 EUR kann man ja nicht mehr von einem Schutzvertrag im gängigen Sinne sprechen, sondern m.M.n. schon von einem Kaufvertrag. Also schriftlich letztmals anmahnen, an denjenigen der den Vertrag unterschrieben hat (egal wer jetzt den Hund hat) und dann würde ich bei 400 EUR schon einen Mahnbescheid beantragen, dazu braucht man übrigens keinen Anwalt, die Kosten würde ich mir erstmal sparen. Alternativ - finde ich persönlich besser - Hund zurückholen, und besseren (auch aus finanzieller Sicht) Platz suchen. Vielleicht auch dem Züchter zurückgeben der kann dann einen angemessenen Platz suchen, gehe jetzt mal davon aus, dass es sich bei 650 EUR um ein Zuchttier handelt und nicht um eine Promenadenmischung :-)

Lohnt es sich denn einen Anwalt einzuschalten??? Ich denke du wirst verzichten müssen...Wenn die Freundin kein Geld hat, wie will sie dann für den Hund aufkommen????
andreas48 am 18. November 2008 09:39 die Freundin ist aber nicht sein Vertragspartner..
fabienne1997 am 18. November 2008 09:45 das hab ich gelesen...die Frage bleibt trotzdem so stehen... Wie will sie den Hund unterhalten wenn kein Geld da ist??? Ich würde den Hund wieder zurückholen und woanders unterbringen!