gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hallo,habe unsern Hund verkaufen müßen,über einen Schutzvertrag..die Zahlen jetzt nicht was kann ich

gefragt von Pelle1995 am 18.11.2008 um 9:36 Uhr

Hallo, habe unsern Hund verkaufen müssen, über einen Schutzvertrag ..die Zahlen jetzt nicht was kann ich machen. .zur Polizei.. oder gleich zum Anwalt....da kommen doch gleich viel mehr kosten auf mich zu oder nicht...denn Hund kann ich nicht wieder bei uns unterbringen da meine Frau eine Allergie hat ( Luftnot ) ...Haben einen Schutzvertrag mit 2 Ratenzahlungen gemacht...Der Käufer der im Vertag steht hat den Hund seiner Freundin geschenkt ..der sagt jetzt sie muss das zahlen sie selber hat so wie es auszieht kein Geld. .nur Ausreden ! Meine Frage.. was habe ich für rechte….

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Hund x 4.613 Schutzvertrag x 6

doddo
beantwortet von doddo am 18. November 2008 09:53
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da gibt es nur eine Lösung . Wenn ihr Tierliebhaber seid , dann holt den Hund sofort zurück. Bringt ihn evtl. so lange bei Bekannten unter , bis ihr ein wirklich gutes Plätzchen gefunden habt. Geld ist nicht alles , es geht hier in erster Linie um das Wohl des Tieres , und bei den jetzigen Besitzern muß man wohl Zweifel haben.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. November 2008 09:39
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die Polizei nutzt gar nichts....

wen du einen Kaufvertrag hast mit Name und Ansprechpartner ( es ist dabei völlig egal, ob er das Tier weiter verschenkte), dann stelle ihm schriftlich eine Frist ( 7 Tage) zur Zahlung und informiere, daß du anschließend zum Amtsgericht gehst und einen Mahnbescheid erlassen wirst..der kostet zwar je nach Streitwert etwas, aber das Geld incl. der Zinsen treibt das Gericht oder der Vollstrecker dann schon ein..

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 18. November 2008 09:43

genau


anonym
beantwortet von spunkspu am 18. November 2008 09:51
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um wieviel Geld geht es denn da überhaupt? Anwalt, Mahnbescheid, alles schön und gut, das steht ja wohl in keinem Verhältnis zum Betrag. Eine Schutzgebühr ist doch ein nicht gerade hoher Betrag, sollte es zumindest nicht sein.

Und mir stellt es echt die Haare auf, wenn ich sowas lese ... Entweder ich verkaufe etwas oder ich gebe etwas mit Schutzvertrag ab, weil ich möchte, dass es dem Tier gut geht. Also ich wollte das in beiden Fällen ... aber nunja

Kommentar von Pelle1995 am 18. November 2008 09:57

Nun..Er war nicht billig 650 euro, was macht mann nicht alles für die Familie..haben ihn weider gegeben für 400euro..oder auch nicht wie mann ja zieht..


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 18. November 2008 09:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der unterzeichnet hat muss zahlen, wende dich an den Tierschutzverein und erkläre ihnen die Situation, mach es wichtig, du hättest das Gefühl dem Tier ging es nicht gut, und das der Vertragspartner auch nicht gezahlt hat. Die werden mit Sicherheit etwas unternehmen


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 18. November 2008 09:39
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vertrag ist Vertrag. Notfalls mit Anwalt drohen.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 18. November 2008 09:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vertragsunterzeichner muss löhnen. Er könnte den Hund sogar "teoretsch" weiterverkauft haben .. mit Gewinn. Geh zum Anwalt.


anonym
beantwortet von macuser95 am 14. Mai 2009 13:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo ich habe eine Ähnlichen Fall, bei mir ist ein Schuldschein vorhanden. Die Käuferin bezahlt nicht und meint bei ihr ist nichts zu holen Hartz IV.

Einen mahnbescheid habe ich schon beantragt, nur die Frage die mich nicht schlafen lässt, was ist wenn der durch ist, wer beauftragt Gerichtsvollzieher und was kostet sowas noch?

Danke


anonym
beantwortet von klicks am 18. Januar 2009 19:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiß nicht ob das Wort "Schutzgebühr" hier zutreffend ist und das Wort "Verkauf" nicht richtiger wäre. Es ist wohl Fakt, daß bei es den meisten Personen, die ein Lebewesen abgeben, die Höhe der sogenannten Schutzgebühr im Vordergrund steht. Man sollte sich auch darüber klar sein, das solche Gelder nicht dazu gedacht sind, sich im privaten Bereich finanzielle Vorteile zu schaffen. Diese Gelder benötigen die Tierheime um die Unkosten der Tiere zu decken, die kein neues Zuhause mehr finden können. Privatleute die nun mehr an ein Schulden eintreiben denken, sollten jetzt ehr rot im Gesicht werden.


anonym
beantwortet von spunkspu am 18. November 2008 11:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also bei einem "Kaufpreis" von 400 EUR kann man ja nicht mehr von einem Schutzvertrag im gängigen Sinne sprechen, sondern m.M.n. schon von einem Kaufvertrag. Also schriftlich letztmals anmahnen, an denjenigen der den Vertrag unterschrieben hat (egal wer jetzt den Hund hat) und dann würde ich bei 400 EUR schon einen Mahnbescheid beantragen, dazu braucht man übrigens keinen Anwalt, die Kosten würde ich mir erstmal sparen. Alternativ - finde ich persönlich besser - Hund zurückholen, und besseren (auch aus finanzieller Sicht) Platz suchen. Vielleicht auch dem Züchter zurückgeben der kann dann einen angemessenen Platz suchen, gehe jetzt mal davon aus, dass es sich bei 650 EUR um ein Zuchttier handelt und nicht um eine Promenadenmischung :-)


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. November 2008 09:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lohnt es sich denn einen Anwalt einzuschalten??? Ich denke du wirst verzichten müssen...Wenn die Freundin kein Geld hat, wie will sie dann für den Hund aufkommen????

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 18. November 2008 09:39

die Freundin ist aber nicht sein Vertragspartner..

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 18. November 2008 09:45

das hab ich gelesen...die Frage bleibt trotzdem so stehen... Wie will sie den Hund unterhalten wenn kein Geld da ist??? Ich würde den Hund wieder zurückholen und woanders unterbringen!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.