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hallo habe ne frage zum Führerschein und MPU !

gefragt von HunnyBunny1985 am 17.08.2009 um 20:34 Uhr

Mir hatten sie 1997 den führerschein genommen wegen alkohol am steuer mit 1,6 promile ! kann ich ihn bei der führerschein stellen nach all den jahren ohne führerschein jetzt einfach wieder beantragen ( ALSO ABHOLEN ) oder muss ich ihn neu machen oder sogar MPU ??? für eure erfahrungen und antworten bedanke ich mich im vorraus !


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BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 17. August 2009 20:35
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Du mußt ihn neu machen

Kommentar von HunnyBunny1985 am 17. August 2009 20:37

Und Zwar mein Arbeits kollege konnte ihn einfach nach 13 jahren wieder ohne mpu und Neu Machen ! abholen ! eigentlich wollte er ihn beantragen und zur fahrschule gehen die händigten ihm sofort den neun führerschein ( bzw ein vorlaufigen aus ) jetzt hat er auch seinen euro führerschein bekommen ( Die Karte )

Kommentar von D3ee29bc73a0f82f1d1442ddc08e2f2csmallBEAFEE am 17. August 2009 20:41

Sorry-1997 !!! Ich dachte 2007 !!! Nach 10 Jahren bekommst Du deinen Schein ohne Neu zu machen und ohne MPU !! War ein Gedanken-Black-Out


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faband
beantwortet von faband am 17. August 2009 20:36
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neumachen auf jeden fall....

mpu ???? kommt drauf an....


truckdriver
beantwortet von truckdriver am 17. August 2009 23:03
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Hallo, soweit ich das kenne wird der eintrag erst nach 15 Jahren aus der Akte gelöscht,dann kannst du den FS neu machen.Jetzt nach 12 Jahren musst du die MPU machen und wenn du sie bestehst wirst du den FS ohne jegliche prüfung wieder bekomen da die 2 Jahres Frist bei FS entzug weggefallen ist.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 18. August 2009 13:37

Endlich eine korrekte Antwort. Die von anderen erwähnte 10-Jahres-Frist ist zwar korrekt, doch vergessen die meisten die 5 Jahre Anlaufhemmung, d.h. es dauert 5 Jahre, bis die Frist zu laufen beginnt, so dass es am Ende 15 Jahre sind.
Und seit der Änderung in diesem Jahr wird der Führerschein - sofern keine besonderen Gründe dagegen vorliegen - auch nach mehr als zwei Jahren prüfungsfrei erteilt. Ausnahme: In Bayern verlangt man nach mehr als 10 Jahren eine neue Prüfung.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 17. August 2009 20:35
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Du mußt ihn neu machen und um die MPU kommst Du auch nicht herum.


jens76
beantwortet von jens76 am 17. August 2009 20:35
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den musst auf jeden fall neu machen,und ob vorher zur MPU musst kann dir dein Landratsamt sagen auf der Führerscheinstelle...Gruß jens


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 17. August 2009 20:36
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du musst ihn nun neu machen. MPU bestimmt auch

es sei denn du machst ihn in Polen, da wird er anerkannt. du musst aber beweis dort bringen dass du mindestens für ein jahr angemeldet bist wo du den führerschein machen willst.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 18. August 2009 13:33

Es kann aber auch zur Nutzungsuntersagung kommen, wenn eine MPU-Auflage droht.


veganAlicia
beantwortet von veganAlicia am 17. August 2009 20:36
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MPU ist jetzt glaube ich nicht mehr nötig, es sei denn, es gilt noch als offen, aber den Führerschein musst du eh neu machen, also denke ich MPU nicht mehr.


bitmap
beantwortet von bitmap am 17. August 2009 20:39
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beate55
beantwortet von beate55 am 17. August 2009 20:41
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Mein Sohn hatte auch 1,7 Promille,musste ihn nicht neu machen, hat aber MPU Vorbereitungskurs und Prüfung machen müssen, war nicht billig und nicht einfach.


BEAFEE
beantwortet von BEAFEE am 17. August 2009 20:43
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Nach 10 Jahren bekommt man den Führerschein ohne MPU wieder, man muß aber einen Antrag stellen

Kommentar von penthesileia am 17. August 2009 20:56

Ja, so wie jeder andere Fahrschüler auch. Und Fahrstunden (+Theorieunterricht) nehmen. So wie jeder andere Fahrschüler auch. Und eine Prüfung machen. So wie jeder andere Fahrschüler auch.


anonym
beantwortet von ausblick am 18. August 2009 11:10
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Geh zum Straßen verkerhsamt die sagen dir genau was du machen mußt. Normal bekommt man ihn nach 10 Jahren wieder. Aber im Verkehrsamt wird dir bestimmt geholfen, den weg würde ich schon machen.


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