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Hallo, habe ich bei Sperrfrist durch ARGE Anspruch auf Sozialhilfe

gefragt von madmaxept am 11.12.2008 um 14:38 Uhr

Habe mich nach fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber arbeitslos gemeldt und mitgeteilt bekommen, das ich eine Sperrfrist von 12 Wochen bekomme. Kann ich jetzt ozialhife beantragen, mus ja schließlich Miete etc. bezahlen ? Wo kann ich gegebenenfalls Hilfe zum Lebensunterhalt o.ä. beantragen ? Hat jemand von Euch ähnliches erlebt ?

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ARGE x 1.110 Sozialhilfe x 435 sozialhilfe-bei-sperrfrist x 1

Ally32
beantwortet von Ally32 am 11. Dezember 2008 14:39
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Dann geh schleunigst zum Sozialamt.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 11. Dezember 2008 14:43

Möglicherweise bekommst Du ein Darlehen, wegen der Miete.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 11. Dezember 2008 14:44
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wenn Du Dich umgehend gemeldet hast,warum bekommst Du dann eine Sperre? Dann fällst Du auch aus dem KK Schutz raus und mußt Dich selber weiter versichern. Ansonsten wäre die ARGE für Dich zuständig. Aber die können auch nicht die Sperre aufheben. Mir fehlen da ein paar Zusatzinformationen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 14:47

Wenn man durch vertragswidriges Verhalten die fristlose Kündigung provoziert hat, bekommt man auch eine Sperre.


''Dann fällst Du auch aus dem KK Schutz raus und mußt Dich selber weiter versichern.''

Falsch. Siehe §§ 19 und 5 SGB V.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 11. Dezember 2008 15:01

so wurde mir das vom Amt gesagt,Deinen Paragraphen finde ich leider nicht, hätte es jetzt gerne auch genauer gewußt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 15:04

Die §§ stehen hier http://kurzlink.de/WuodV0LyO drin.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 11. Dezember 2008 21:12

meinst Du das hier?: "Endet die Mitgliedschaft Vers,pflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für 1 Mon.nach dem Ende der Mitgl.schaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird." Dann wundere ich mich warum mir (allerdings vor zig Jahren )mitgeteilt wurde mich selbst weiter zu versichern, bis ich leistungsbezugberichtigt wäre(ich hatte meine Arbeit gekündigt.)Hatte sich aber erledigt,weil zw.zeitl.Arbeit wieder neue aufgenommen. Gut zu wissen.DH


Berserker
beantwortet von Berserker am 11. Dezember 2008 14:43
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Die Frage steht erstmal, warum fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Normalerweide mußt Du doch zum AA und ALG I beantragen.


badewasser
beantwortet von badewasser am 11. Dezember 2008 14:41
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also mir, hat das damals das arbeitsamt mitgeteilt, das ich gleich zum sozialamt gehen soll da würde ich für die 12wochen hilfe bekommen. hab mich aber damals selbst durchgeschlagen. hab arbeit gesucht und nach 8wochen wieder arbeit gehabt. kam mir irgendwie blöd vor zum sozialamt zu gehen. jetzt wo ich muss. weil schwanger und arbeitsvertrag abgelaufen is weis ich warum ich das damsl nicht gemacht habe


anonym
beantwortet von peter1010 am 11. Dezember 2008 14:40
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Ja, bist du arbeitsgerichtlich gegen die fristl. KD vorgegangen?

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 11. Dezember 2008 14:42

Fristlos aus welchem Grund? Wenn die Kündiging selbst provoziert wurde, gibts eine Sperre


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. Dezember 2008 14:39
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ALG II vielleicht. Bei der zuständigen ARGE/jobcenter.


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