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Hallo habe eine frage wegen Wohnrecht kann mir jemand vieleicht helfen?

gefragt von SophiSophi am 06.08.2009 um 22:30 Uhr

Hallo habe folgende frage meine Großeltern hatten vor 16 Jahre bei meinem Onkel und seiner Frau im Haus gelebt, sie haben kostenloses Notariell beglaubigtes Wohnrecht für Lebzeit dort gehabt, aber mein Onkel und seine Frau haben sie regelrecht vor 15 Jahre aus dem Haus geschmiesen weil seine Frau Ihre Eltern zu sich holen wollte meine Großeltern Leben seid 15 Jahre bei meinen Eltern im Haus dort haben sie einkostenloses Wohnrecht bis zum Lebensende auch vom Notar beglaubigen gelassen, jetzt folgende frage können die Großeltern Geld für Miete von meinem Onkel rückwirkend für 15 Jahre Geltendmachen? sie hätten theoretisch bis heute noch Wohnrecht und wenn sie Sterben würden hätte sogar mein Vater kostenloses Lebenslanges mitrecht so steht es beim Notariat können sie irgendwie was Geltend machen vieleicht kann mir jemand ja weiter helfen ich bedanke mich im vorraus ganz Herzlich. Lg Sophi.


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DrKarmedar
beantwortet von DrKarmedar am 6. August 2009 22:31
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Nein! Sie hätten ja dort leben können!

Kommentar von 87368de94b1ed6adc63fbdf3765a20easmallDrKarmedar am 6. August 2009 22:32

Für nicht wahrgenommene Vorteile gibt es in unserem Recht keinen Ersatz!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 6. August 2009 22:33
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Das können sie nicht


anonym
beantwortet von lholger am 6. August 2009 22:36
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hallo, wohnrecht hat nichts mit eigentum zu tun, vermieten kann man wohnrecht nicht. also auch keine miete verlangen.


anonym
beantwortet von Reanne am 6. August 2009 22:36
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Nein, das ist nicht mehr möglich.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 7. August 2009 10:41
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ich denke, das ist verjährt



anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 22. August 2009 12:47
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du meinst, weil sie ja freies wohnrecht hatten und von dem onkel an der ausübung gehindert worden sind, nun ja, im wege des schadensersatzes ggfs, bitte einen anwalt fragen! hier gehts um was. mfg-


anonym
beantwortet von sensenmann am 3. Oktober 2009 14:20
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wie sehr muss man seine eltern hassen, dass man sie einfach aus dem haus wirft???


anonym
beantwortet von Gerhart am 4. Oktober 2009 18:24
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Das notariell beglaubigte Wohnrecht, das vor 15 Jahren de facto aufgegeben wurde, müsste eigentlich im Grundbuch des Hauses unter Abteilung 2 als Dienstbarkeit eingetragen sein. Dieses Wohnrecht ist nicht vererbbar. Dieses Wohnrecht kann nur im Grundbuch gelöscht werden, wenn die Begünstigten eine Löschungsbewilligung notariell erteilen oder aus dem Leben scheiden. Da die Begünstigten ohne Schaden das Wohnrecht nicht wahrnehmen, ist eine finanzielle Entschädigung rückwirkend nicht mehr auf gerichtlichem Wege möglich, weil die Klage auf Schadensersatz durch Verjährung erfolglos sein dürfte. Wieso kann eigentlich dein Vater das Wohnrecht im Hause deines Onkels ausüben?


ebaydreck
beantwortet von ebaydreck am 11. Oktober 2009 22:25
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Nein -keine Miete. ABER: Ich würde dem Onkel und der Tante einfach die Kniescheiben zertrümmern ...... und gut is. Vielleicht spenden Sie dann Deinen Eltern etwas.


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