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hallo.....hab mal ne frage wegen job und kündigung...

gefragt von oxy51280oxy51280 am 06.08.2009 um 21:36 Uhr

hab mal ne frage wegen job und kündigung.... ich fang so an.... bevor ich mein kleine spatz ( in november wird 3 j.) zur welt gebracht habe, habe ich in einem restaurant als kellenir/barkeeper als festangestellte gearbeitet. jetzt hatte ich 3 jahre babypause gehabt, nun muss ich ab november wieder arbeiten gehen, aber ich weiß es nicht, ob mein shef mich noch haben will, da ich ja nicht als festangestellte arbeiten kann. das heißt, ich kann nur als talzeitkraft oder basis arbeiten. dann nun die frage... kann er mich entlassen ohne grund? oder muss er mir möglichkeit geben bei ihm weiter zu arbeiten... zur info: bin alleinerziehende mami.... danke.....


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belmondo
beantwortet von belmondo am 6. August 2009 21:37
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ohne Grund darf er nicht kündigen!

Kommentar von 129acd39926c9ddce3cefffc68cb9d15smallthomas37 am 6. August 2009 21:39

dann wird er halt schreiben aus betriebwirtschaftlichen Gründen oder so ähnlich


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. August 2009 21:39
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Bis zum Ende der Elternzeit hast du Kündigungsschutz. Danach kommts drauf an, wieviele Mitarbeiter dort tätig sind, ob Kündigungsschutz besteht oder nicht.

Wenn du danach Teilzeit arbeiten willst, musst du rechtzeitig einen schriftlichen Antrag dafür stellen.


majosandra
beantwortet von majosandra am 6. August 2009 21:40
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Soviel ich weiß, muß er Dir wieder einen solchen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, wie Du ihn vorher hattest.

Einen Arbeitsplatz mit veränderter Arbeitszeit kann, muß er aber nicht zur Verfügung stellen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 6. August 2009 21:38
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Er muss Dich nicht nehmen, da Du 3 Jahre pausiert hast. Such Dir rechtzeitig einen neuen Job, wenn Dich Dein alter Chef nicht nehmen will.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 6. August 2009 21:42

falsch, sie ist weiterhin angestellt, nur auf ihren job als Kellnerin hat sie keinen Anspruch, der Arbeitsplatz im Unternehmen bleibt erhalten in der Babypause

Kommentar von SUNFRIEND4 am 6. August 2009 23:03

So lange? Dachte, das ist nur bei Beamten so


anonym
beantwortet von claudl123 am 6. August 2009 21:38
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er muss dich genau zu den bedingungen einstellen wie vor drei jahren aber wenn er sagt er braucht keine halbtagskraft dann kann er dich ohne grund kündigen


Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. August 2009 21:40

''er braucht keine halbtagskraft dann kann er dich ohne grund kündigen''

Ääähm nö ... so einfach ist das mit dem Kündigen dann doch wieder nicht.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 6. August 2009 21:44

stimmt, also so einfach geht das nicht,


eddali
beantwortet von eddali am 6. August 2009 21:41
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sicher bist Du weiter fest angestellt, nur auf den Job als Kellnerin/Barkeeperin hast du keinen Anspruch.Er muß Dich aber im Unternehmen arbeiten lassen, denn Du hast bestehenden Vertrag. Du kannst doch teilzeit arbeiten, rede mit Deinem Chef.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. August 2009 21:46

''nur auf den Job als Kellnerin/Barkeeperin hast du keinen Anspruch.''

Warum nicht?

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 6. August 2009 21:51

den hast du nur, wenn du direkt 8 wochen nach der Entbindung wieder arbeiten gehst, nach der Babypause ist nur der Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Unternehmen, zu gleichen Konditionen wie vorher.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. August 2009 21:54

''zu gleichen Konditionen wie vorher.''

Ja und? Sie war ja vorher Kellnerin. Und sie hat nicht geschrieben, dass sie dann was anderes machen will. Nur, dass sie Teilzeit arbeiten möchte.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 6. August 2009 22:02

darum habe ich ja geschrieben, sie soll auf jeden Fall mit dem AG reden. Auch als Kellner kann man vielleicht TZ arbeiten.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. August 2009 22:16

''sie soll auf jeden Fall mit dem AG reden''

Kommunikation ist natürlich gut, aber ''schwarz auf weiß'' ist besser. Denn was hat sie davon, wenn der AG erst sagt 'Ja das geht.'' und später kann er sich nicht erinnern (partieller Gedächtnisverlust aus Eigeninteresse)?

-> http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41696.htm


thomas37
beantwortet von thomas37 am 6. August 2009 21:38
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du wirst woll an deinen ersten Arbeitstag woll deine Kündigung bekommen war bei meiner Frau auch so


regideur
beantwortet von regideur am 6. August 2009 21:41
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Er wird Dich nicht kündigen, warum sollte er denn? Wenn Du aber Deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst und ihn ändern möchtest musst Du kündigen! Entweder eine Änderungskündigung oder ganz aufhören.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. August 2009 21:45

Wieso Änderungskündigung? Wenn man Teilzeit arbeiten will, stellt man einen Teilzeitantrag.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 7. August 2009 19:42

Recht hast Du! Da habe ich Arbeitgeber mit Arbeitnehmer verwuchselt. :-))


mtheussl
beantwortet von mtheussl am 18. August 2009 19:25
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Er darf nicht Kündigen


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