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hallo. der arbeitgeber meines mannes verlangt betrug

gefragt von bibibloxberg am 04.08.2009 um 18:48 Uhr

der ag meines mannes hat 100 euro zu wenig überwiesen, angeblich ein problem in der buchhaltung. jetzt verlangt er von mir ( bin Übersetzerin ) eine fiktive Rechnung über diesen betrag + MwSt zu stellen. Das ist in meinen Augen Betrug, und ich habe auch Angst, zu hoch in der Steuerabrechnung am Jahresende dadurch zu kommen. Was soll ich tun. Der AG behauptet, daß wir sonst auf das Geld verzichten müssen.


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anonym
beantwortet von ingridshaus am 4. August 2009 18:50
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Lass ja die Finger weg, er hat Euch sonst in der Hand und kann Euch damit erpressen. Verlange von ihm eine korrekte Abrechnung und u.U. mit einer Anzeige.

Kommentar von bibibloxberg am 4. August 2009 18:52

Warum erpressen. ISt doch eher andersrum, oder? Ich kann ja so tun als hätte ich was übersetzt.

Kommentar von Drachentoeter am 4. August 2009 19:05

Das ist aber eine ganz dumme Idee, eine Pseudorechnung zu schreiben ist strafbar und diese Straftat begest erst einmal du, erst wenn der Arbeitgeber diese Pseudorechnung steuerlich geltend macht macht er sich strafbar.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 4. August 2009 18:52

Korrekt. Allein schon deshalb, da er behauptet, dass das Geld andernfalls weg wäre.


anonym
beantwortet von bibibloxberg am 4. August 2009 18:49
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Sorry Tippfehler. Der AG hat 1000 Euro zu wenig bezahlt, nicht 100.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 4. August 2009 18:49
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AG erwarten Loyalität sonst ist man unten durch. Erkläre ihm das doch mir der Steuerabrechnung am Jahresende.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 4. August 2009 18:51

Warte - er ist der Arbeitgeber deines Mannes und verlangt von dir eine Rechnung? Wieso das denn?

Kommentar von bibibloxberg am 4. August 2009 18:55

Weil er weiß, dass ich Freiberuflerin bin, und behauptet, daß er den Fehler in der Buchhaltung nicht beheben kann. Es handelt sich um Geld, daß mein Mann vor 1 Jahr als Gehaltserhöhung bekommen hat und nun aus betrieblichen Gründen gestrichen wurde. Aber nicht Rückwirkend sondern nur zukünftig. Die Buchhaltung hat es aber rückwirkend verbucht.

Kommentar von Drachentoeter am 4. August 2009 19:00

Das ist Blödsinn, natürlich kann er Korrekturbuchungen vor nehmen. Das hat mein Arbeitgeber auch mal machen müssen und da war ich schon längst nicht mehr im Unternehmen. Der braucht fiktive Rechnungen um seine Steuerlast zu senken. Der will Steuerbetrug begehen.

Kommentar von Drachentoeter am 4. August 2009 18:56

Da muss mal was klar gestellt werden, Loyalität ist eine Sache, eine Straftat von seinem Arbeitnehmer oder dessen Frau zu verlangen eine andere. Eine fiktive Rechnung ist Steuerhinterziehung und da versteht der Staatsanwalt keine Spaß wenn das raus kommt. bibibloxberg muss diese 100 Euro Versteuern und und die MwSt an das Finanzamt abführen, das ist also noch nicht einmal ein gutes Geschäft insbesondere weil ihrem Mann die 100€ zu steht.

Kommentar von bibibloxberg am 4. August 2009 18:58

Die 100 Euro waren ein Tippfehler . Es handelt sich um 1000Euro. Ich kanns selbst kaum fassen.!!

Kommentar von Drachentoeter am 4. August 2009 19:02

Das ändert nichts daran das du dich selber schädigst. Du mußt das Geld als Einkommen Versteuern und zusätzlich die MwSt abführen und bekommst dafür Geld das deine Mann ohne Abzüge zusteht.


anonym
beantwortet von berniebaer69 am 9. August 2009 18:37
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bloss nicht zum einen machst du dich strafbar zum anderen hat dein mann einen anspruch auf seinen lohn für den er eine leitung erbracht hat. im übrigen sind lohnforderungen bis spätestens 6 wochen nach erhalt der abrechnung anzumelden ansonsten gelten diese als verjährt


anonym
beantwortet von Torsten76 am 8. Oktober 2009 08:36
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Zeig Ihn sofort an beim Finanzamt (anonym) dann kommen die Prüfer unangekündigt in sein Haus) und dein Mann sollte schnell was neues suchen. Der Arbeitgeber hatt keine Zukunft.



anonym
beantwortet von rkrugmann am 23. November 2009 02:17
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bloedsinn du hast ihm keine rechnung zu schreiben, wenn er dden fehler in der buchhaltung gemacht hat muss er dafuer gerade stehen . wenn du es schriftlich beweisen kannst koenntest du ihn verklagen auf nachzahlung von den 100 euro. die rechnung will er haben um die 100 euro von der steuer absetzten zu koennen das er deine angeblichen dienste als uebersetzerin genutz hat und bkommt so das geld vom staat wieder.

rk


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