der ag meines mannes hat 100 euro zu wenig überwiesen, angeblich ein problem in der buchhaltung. jetzt verlangt er von mir ( bin Übersetzerin ) eine fiktive Rechnung über diesen betrag + MwSt zu stellen. Das ist in meinen Augen Betrug, und ich habe auch Angst, zu hoch in der Steuerabrechnung am Jahresende dadurch zu kommen. Was soll ich tun. Der AG behauptet, daß wir sonst auf das Geld verzichten müssen.
Lass ja die Finger weg, er hat Euch sonst in der Hand und kann Euch damit erpressen. Verlange von ihm eine korrekte Abrechnung und u.U. mit einer Anzeige.
Sorry Tippfehler. Der AG hat 1000 Euro zu wenig bezahlt, nicht 100.

AG erwarten Loyalität sonst ist man unten durch. Erkläre ihm das doch mir der Steuerabrechnung am Jahresende.
kaesbrot am 4. August 2009 18:51 Warte - er ist der Arbeitgeber deines Mannes und verlangt von dir eine Rechnung? Wieso das denn?
Weil er weiß, dass ich Freiberuflerin bin, und behauptet, daß er den Fehler in der Buchhaltung nicht beheben kann. Es handelt sich um Geld, daß mein Mann vor 1 Jahr als Gehaltserhöhung bekommen hat und nun aus betrieblichen Gründen gestrichen wurde. Aber nicht Rückwirkend sondern nur zukünftig. Die Buchhaltung hat es aber rückwirkend verbucht.
Das ist Blödsinn, natürlich kann er Korrekturbuchungen vor nehmen. Das hat mein Arbeitgeber auch mal machen müssen und da war ich schon längst nicht mehr im Unternehmen. Der braucht fiktive Rechnungen um seine Steuerlast zu senken. Der will Steuerbetrug begehen.
Da muss mal was klar gestellt werden, Loyalität ist eine Sache, eine Straftat von seinem Arbeitnehmer oder dessen Frau zu verlangen eine andere. Eine fiktive Rechnung ist Steuerhinterziehung und da versteht der Staatsanwalt keine Spaß wenn das raus kommt. bibibloxberg muss diese 100 Euro Versteuern und und die MwSt an das Finanzamt abführen, das ist also noch nicht einmal ein gutes Geschäft insbesondere weil ihrem Mann die 100€ zu steht.
Die 100 Euro waren ein Tippfehler . Es handelt sich um 1000Euro. Ich kanns selbst kaum fassen.!!
Das ändert nichts daran das du dich selber schädigst. Du mußt das Geld als Einkommen Versteuern und zusätzlich die MwSt abführen und bekommst dafür Geld das deine Mann ohne Abzüge zusteht.
bloss nicht zum einen machst du dich strafbar zum anderen hat dein mann einen anspruch auf seinen lohn für den er eine leitung erbracht hat. im übrigen sind lohnforderungen bis spätestens 6 wochen nach erhalt der abrechnung anzumelden ansonsten gelten diese als verjährt
Zeig Ihn sofort an beim Finanzamt (anonym) dann kommen die Prüfer unangekündigt in sein Haus) und dein Mann sollte schnell was neues suchen. Der Arbeitgeber hatt keine Zukunft.
bloedsinn du hast ihm keine rechnung zu schreiben, wenn er dden fehler in der buchhaltung gemacht hat muss er dafuer gerade stehen . wenn du es schriftlich beweisen kannst koenntest du ihn verklagen auf nachzahlung von den 100 euro. die rechnung will er haben um die 100 euro von der steuer absetzten zu koennen das er deine angeblichen dienste als uebersetzerin genutz hat und bkommt so das geld vom staat wieder.
rk
Warum erpressen. ISt doch eher andersrum, oder? Ich kann ja so tun als hätte ich was übersetzt.
Das ist aber eine ganz dumme Idee, eine Pseudorechnung zu schreiben ist strafbar und diese Straftat begest erst einmal du, erst wenn der Arbeitgeber diese Pseudorechnung steuerlich geltend macht macht er sich strafbar.
Korrekt. Allein schon deshalb, da er behauptet, dass das Geld andernfalls weg wäre.