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hallo, darf ich als hartz 4 empfänger eine nachzahlung der betriebskosten behalten wenn ich anteilmä

gefragt von sonnschein am 25.07.2008 um 14:16 Uhr

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hartz 4 (120)
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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. Juli 2008 14:30
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eine nachzahlung übernimmt die arge in angemessenem rahmen.

eine gutschrift musst du an die arge überweisen.

wenn du nicht das ganze jahr hartz 4 hattest, dann wird die gutschrift anteilmäßig auf die hartz 4 monate umgerechnet.


anonym
beantwortet von Halbwissen am 25. Juli 2008 14:26
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Nein darf er nicht. Der Staat möchte paradoxerweise keinen Anreiz zum Sparen setzen


anonym
beantwortet von sonnschein am 25. Juli 2008 14:58
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muß ich wirklich alles wieder dem amt in den hals stecken auch wenn ich anteilmäßig selber miete zahle?????

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 25. Juli 2008 15:30

ja, das musst du.

schließlich hat das amt dir das geld ja auch erst in den hals gesteckt.


anonym
beantwortet von tobine am 25. Juli 2008 20:18
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Kriegst doch schon genug Zucker in den A...geblasen , andere müssen dafür schwer arbeiten . Schämst Du Dich denn nicht so eine Frage zu stellen?


anonym
beantwortet von Rolfe am 25. Juli 2008 23:11
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Du musst dich nicht wundern, wenn du solche Antworten bekommst - wenn du deine Frage noch nicht mal vervollständigst. "...wenn ich anteilmä.." - mehr ist hier nicht angekommen. Welchen Anteil der Miete zahlst du denn? Auch Betriebskosten? Nur dann könnte man darüber nachdenken, dir einen gewissen Anteil zurückzuzahlen. Ansonsten gilt das, was meine Vorschreiber gesagt haben...





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