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Hallo,bin Hausbesitzer,welche Renovierungsarbeiten und Material kann man als ALG2 Empfänger absetzen

gefragt von knarfrettev am 28.01.2008 um 19:23 Uhr

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anonym
beantwortet von edgarine am 28. Januar 2008 19:25
4x
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AJG2 = Harz oder? Da zahlt du doch keine Steuern, was willst du dann absetzen?


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 28. Januar 2008 19:31
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Ich bitte Dich, was willst Du absetzen? Ich kenne das Problem mit Harz IV, beziehe leider selbst. Wir fangen jetzt im März an unsere Wohnung zu renovieren, mir würde im Traum nicht einfallen irgendwelche Sonderzulagen vom Amt zu beantragen, wir werden uns monatlich einen Eimer Farbe kaufen und Zimmer für Zimmer angehen, dauert dann zwar 5 Monate bis wir die gesamte Wohnung renoviert haben aber bei Harz IV geht es halt nicht anders. Es ist schon demütigend genug Harz IV Empfänger zu sein, da muß ich nicht noch um Sonderzulagen betteln.

Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 28. Januar 2008 19:48

sheela, DH!

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 28. Januar 2008 19:52

DH


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. Januar 2008 20:18
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http://www.ivd-sued.net/files/PN-08Inanspruchnahmevondienstleistungen.pdf

renovierungsarbeiten sind u.u. absetzbar, materialkosten nicht.

allerdings musst du oder dein ehegatte natürlich lohnsteuer gezahlt haben, um kosten steuermindernd eintragen zu können.

hartz 4 muss auch noch lange nicht heißen, das eine familie keine lohnsteuer gezahlt hätte.

der mann kann steuerpflichtig sein, die frau dagegen alg 2 beziehen.


anonym
beantwortet von derhabicht am 28. Januar 2008 19:25
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Soweit ich informiert bin dürftest du, als ALG2 Empfänger gar kein Haus besitzen!

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 28. Januar 2008 19:27

Doch darf er, wird vom Amt wie ne Miete angerechnet, vorrausgestzt er hatte das Haus schon vor dem Bezug von Arbeitslosengeld.

Kommentar von derhabicht am 28. Januar 2008 19:31

Aha, das ist mir neu.

Kommentar von katho am 28. Januar 2008 19:59

Voraussetzung ist vor allem, dass er das Haus selber bewohnt. Gilt genauso bei einer Eigentumswohnung.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 28. Januar 2008 20:11

Richtig, davon bin ich ausgegangen.


DrLove
beantwortet von DrLove am 28. Januar 2008 19:26
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scherzkeks, sei froh, wenn du das haus halten kannst!



anonym
beantwortet von Lissa am 28. Januar 2008 19:26
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andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Januar 2008 19:45
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von was willst du was absetzen..wenn du HartzIV-Empfänger bist, dann zahlst du doch sowieso keine Lohnsteuer...grübel


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