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AJG2 = Harz oder? Da zahlt du doch keine Steuern, was willst du dann absetzen?

Ich bitte Dich, was willst Du absetzen? Ich kenne das Problem mit Harz IV, beziehe leider selbst. Wir fangen jetzt im März an unsere Wohnung zu renovieren, mir würde im Traum nicht einfallen irgendwelche Sonderzulagen vom Amt zu beantragen, wir werden uns monatlich einen Eimer Farbe kaufen und Zimmer für Zimmer angehen, dauert dann zwar 5 Monate bis wir die gesamte Wohnung renoviert haben aber bei Harz IV geht es halt nicht anders. Es ist schon demütigend genug Harz IV Empfänger zu sein, da muß ich nicht noch um Sonderzulagen betteln.

http://www.ivd-sued.net/files/PN-08Inanspruchnahmevondienstleistungen.pdf
renovierungsarbeiten sind u.u. absetzbar, materialkosten nicht.
allerdings musst du oder dein ehegatte natürlich lohnsteuer gezahlt haben, um kosten steuermindernd eintragen zu können.
hartz 4 muss auch noch lange nicht heißen, das eine familie keine lohnsteuer gezahlt hätte.
der mann kann steuerpflichtig sein, die frau dagegen alg 2 beziehen.
Soweit ich informiert bin dürftest du, als ALG2 Empfänger gar kein Haus besitzen!
sheela2011 am 28. Januar 2008 19:27 Doch darf er, wird vom Amt wie ne Miete angerechnet, vorrausgestzt er hatte das Haus schon vor dem Bezug von Arbeitslosengeld.
Aha, das ist mir neu.
Voraussetzung ist vor allem, dass er das Haus selber bewohnt. Gilt genauso bei einer Eigentumswohnung.
sheela2011 am 28. Januar 2008 20:11 Richtig, davon bin ich ausgegangen.

scherzkeks, sei froh, wenn du das haus halten kannst!
Frag das am besten mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

von was willst du was absetzen..wenn du HartzIV-Empfänger bist, dann zahlst du doch sowieso keine Lohnsteuer...grübel