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Hallo bezeihe Hartz 4 und möchte umsiehen.

gefragt von Kathleen21 am 31.07.2009 um 7:53 Uhr

Hallo wohne mit meinen Freund in einer Wohnung er arbeitet , ich nicht!!! Mein Freund musste damasl Hartz 4 für mich beantragen...jetzt wollte sein Sohn zu uns ziehen ist auch soweit alles erledigt.Wir wollen jetzt aber aus der Wohnung raus weil es erstens zu klein ist zu dritt und weil es durchregnet und sich schimmel bildet.Wir haben auch schon eine neue Wohnung(zweite Haushälfte von meinen Schwiegereltern)bräuchten also auch garkeine miete zahlen.Meine Frage ist jetzt ob ich einfach umziehen kann ohne vorher beim Amt zu fragen???Weil 1.bekomm ich ja kein geld sondern mein Freund und 2.brauchen die dann keine Miete mehr übernehmen.Wollen ja auch keine sperre bekommen.Das problem aber ist wir haben jetzt schon die Wohnung gekündigt und wenn ich jetzt erst noch beim amt fragen muss da vergehen monate eh die das entschieden haben(bei uns hier im amt sitzen nur unfähige leute da dauert es immer so lange):) Schonmal Danke für eure Hilfe!!


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anonym
beantwortet von dingenskirschen am 4. August 2009 10:57
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Hilfreichste Antwort

Das Amt dürfte nichts dageben haben, da sie Kosten sparen können. Abklären würde ich es trotzdem.

Guck mal, hier stehen alle Umzugsgründe drin, welche die ARGE akzeptiert, eventuell zahlen sie ja noch was zu den Umzugskosten dazu?

http://www.moveasy.de/Ratgeber/Umzugsgruende-und-Hartz-IV.html


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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 31. Juli 2009 07:59
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So lange wie du keine Kosten verursachst die die ARGE tragen soll, steht einem Umzug nichts im Wege...


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 31. Juli 2009 08:19
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Sicher darfst du umziehen auch wenn du keine Genehmigung bekommst.

Die Wohnung und die Miete muß nur den Regeln qm und Preis der Arge entsprechen.

Da du wohl keine Miete zahlen mußt kann dir die Arge die Wohnung auch nicht verbieten wenn sie den qm Regeln nicht entsprechen würde.

Wenn du arbeitslos bist mußt du den Antrag auf ALG stellen nicht dein Freund!!

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 31. Juli 2009 08:57

Hab noch vergessen...natürlich mußt du der Arge Bescheid geben und zwar vorm Umzug.


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 31. Juli 2009 07:55
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Du darfst umziehen, musst deine Wohnung aber abmelden.


sarrex
beantwortet von sarrex am 31. Juli 2009 07:55
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erst fragen dann umziehen,dürfte aber kein problem sein....



MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 31. Juli 2009 07:55
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Wenn das Amt sowieso nichts für dich bezahlt, dann kannst du getrost umziehen. Ansonsten das Amt informieren. Die dürften nichts dagegen haben, wenn weniger bezahlt werden muß.


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 31. Juli 2009 07:56
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Deinen umzug musst du mitteilen. Zur not holen die sich zuviel gezahltes Geld zurück. Aber warum muss dein Freund dein HartzIV beantragen?


ratznase51
beantwortet von ratznase51 am 31. Juli 2009 07:57
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Wenn ihr nur Geld von der Arge für die Miete bekommt, braucht ihr eine Sperre nicht zu fürchten. Sonst würde ich lieber bescheid sagen, besser ist es.


mugie77
beantwortet von mugie77 am 31. Juli 2009 08:04
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würde aber trotzdem nachfragen jede veränderrung muss vom amt genehmigt werden


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