Da ja dieser Tag die Besonderheit hat das ich als Arbeitnehmer mehr Pflegeversicherrung zahle,damit unser Bundesland diesen Feiertag behalten konnte.

Du zahlst mehr in die Pflegeversicherung? Ich muss mich grad beherrschen:
Du hast da was komplett missverstanden:
Sachsen hat den Feiertag entgegen der Entscheidung der anderen Bundesländer zum Verzicht auf den Tag behalten. Sinn war der Verzicht zwecks Finanzierung der Pflegeversicherung.
Allein Sachsen hat nicht mitgemacht.....
Nichts desto trotz hast Du Ansprüche auf Zahlung von Feiertagszuschlägen - das hat aber nichts mit der Pflegeversicherung zu tun.

Wenn Du in Sachsen-Anhalt arbeitest, dann gelten für Dich die dort üblichen Feiertage, nicht die Deines Wohnortes.
Heeeschen am 21. November 2007 15:56 Richtig - für die Zuschläge ist immer der Arbeitsort maßgeblich.

Bei solchen Fragen fällt mir nichts mehr ein. Du bekommst doch Geld oder arbeitest du umsonst?
Hallo Heeeschen ich muss dir voll zustimmen DH. Ich bin allerdings erstaunt über deine heftige Reaktion. Ich kann mich noch erinnern, dass du mit ähnlichen Antworten von mir sehr unzufrieden warst.
heeeschens Antwort heftig?? hmmm... Da finde ich Deine weitaus heftiger, lieber Edgar.
"Nichts desto trotz hast Du Ansprüche auf Zahlung von Feiertagszuschlägen"
Allgemein schon (so vertraglich/tarifvertraglich vereinbart), aber im hier gefragten Fall nicht.