griechesucht am 05.10.2008 um 19:55 Uhr
Wegen schwerer Körperverletzung. Die Tat als solche ist allerdings schon 2 Jahre und 2 Wochen her. Wo muss ich mich wenden? Zur Polizei? Zur Staatsanwaltschaft? Ist die Tat verjährt? ist ein Jurist unter euch?

Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Hut ab vor dem Mut die Suppe die du dir eingebrockt hast wieder auszuöffeln.
. . . WARUM in die Ferne sehen, das GUTE liegt doch so nah . . . ! Sprich doch erst einmal mit dem / den Geschädigten. Biete Wiedergutmachung an. NIEMAND hat etwas davon, wenn Du bestraft wirst. Deine AUFRICHTIGE Reue ist doch Buße genug, wenn dies auch der / die Geschädigte(n) so sehen. GEHE HIN und TRAU DICH Deine tätige Reue auch den Betroffenen zu gestehen / zu sagen - ich vermute mal, dann wird alles wieder gut. Wenn Du Dich von Deinem Vorhaben ÜBERHAUPT nicht abbringen lassen willst, dann gehe direkt zur zuständigen Staatsanwaltschaft, die für den TATORT zuständig ist und unterhalte Dich mit dem zuständigen Staatsanwalt: Der bekommt einen guten und vor allem persönlichen Eindruck und wird Dir den gleichen Tip geben wie ich Dir - entwedwer wird dann das Verfahren (gegen Auflagen) eingestellt, wenn auch der / die Geschädigte(n) keine weitere Verfolgung im Sinn haben - und für Dich ist die Sache ohne großes Aufsehen und eingesehener Schuld und Reue - erledigt - ZUM GLÜCK !
Wenn Du Dich wirklich noch anzeigen willst, dann geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten!

Jede Polizeidienststelle nimmt deine Anzeige auf. Alle Achtung, das ist der einzig richtig Weg. Chapeau, Anell
griechesucht am 5. Oktober 2008 20:03 Danke, ich weiss, dass hätte ich viel früher machen MÜSSEN.

Eine einfache KV verjährt in 5 Jahren, eine schwere in 10 Jahren.
Anzeige bei der Polizei machen.
Ob es wirklich schwere KV ist, kann von uns niemand einschätzen, weil du den genauen Tathergang nicht beschrieben hast. Wenn es eine einfache KV ist, hat der Geschädigte 3 Monate Zeit, Strafantrag gegen dich zu stellen, was er wohl nicht gemacht hat. Die Alternative ist, dass der Staatsanwalt das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung erklärt - was über 2 Jahre nach der Tat kaum der Fall sein wird. Eine schwere KV liegt nur vor, wenn Folgendes passiert:
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
@griechesucht: Bei einer Fehlgeburt hängt es davon ab, ob sie danach kein Kind mehr bekommen kann.
Ich habe schwere Fehler gemacht. Und muss die Konsequenzen dafür tragen.