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Hallo allerseits. Ich will mich selbst anzeigen.

gefragt von griechesuchtgriechesucht am 05.10.2008 um 19:55 Uhr

Wegen schwerer Körperverletzung. Die Tat als solche ist allerdings schon 2 Jahre und 2 Wochen her. Wo muss ich mich wenden? Zur Polizei? Zur Staatsanwaltschaft? Ist die Tat verjährt? ist ein Jurist unter euch?


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andreah131
beantwortet von andreah131 am 5. Oktober 2008 19:57
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Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Hut ab vor dem Mut die Suppe die du dir eingebrockt hast wieder auszuöffeln.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 5. Oktober 2008 19:59

Ich habe schwere Fehler gemacht. Und muss die Konsequenzen dafür tragen.


anonym
beantwortet von Kindeswohl am 5. Oktober 2008 20:08
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. . . WARUM in die Ferne sehen, das GUTE liegt doch so nah . . . ! Sprich doch erst einmal mit dem / den Geschädigten. Biete Wiedergutmachung an. NIEMAND hat etwas davon, wenn Du bestraft wirst. Deine AUFRICHTIGE Reue ist doch Buße genug, wenn dies auch der / die Geschädigte(n) so sehen. GEHE HIN und TRAU DICH Deine tätige Reue auch den Betroffenen zu gestehen / zu sagen - ich vermute mal, dann wird alles wieder gut. Wenn Du Dich von Deinem Vorhaben ÜBERHAUPT nicht abbringen lassen willst, dann gehe direkt zur zuständigen Staatsanwaltschaft, die für den TATORT zuständig ist und unterhalte Dich mit dem zuständigen Staatsanwalt: Der bekommt einen guten und vor allem persönlichen Eindruck und wird Dir den gleichen Tip geben wie ich Dir - entwedwer wird dann das Verfahren (gegen Auflagen) eingestellt, wenn auch der / die Geschädigte(n) keine weitere Verfolgung im Sinn haben - und für Dich ist die Sache ohne großes Aufsehen und eingesehener Schuld und Reue - erledigt - ZUM GLÜCK !


anonym
beantwortet von oisiseasy am 5. Oktober 2008 20:00
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Wenn Du Dich wirklich noch anzeigen willst, dann geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten!


Anell
beantwortet von Anell am 5. Oktober 2008 20:00
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Jede Polizeidienststelle nimmt deine Anzeige auf. Alle Achtung, das ist der einzig richtig Weg. Chapeau, Anell

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 5. Oktober 2008 20:03

Danke, ich weiss, dass hätte ich viel früher machen MÜSSEN.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 5. Oktober 2008 19:56
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Eine einfache KV verjährt in 5 Jahren, eine schwere in 10 Jahren.

Anzeige bei der Polizei machen.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 5. Oktober 2008 19:56
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Eigentlich macht man das bei der Polizei...


MelliJOKINGLY
beantwortet von MelliJOKINGLY am 5. Oktober 2008 19:57
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Geh zur Polizei


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 5. Oktober 2008 19:58
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Anzeigen mußt Du Dich schon bei der Polizei


pippi60
beantwortet von pippi60 am 5. Oktober 2008 19:58
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Die Polizei ist zuständig.


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. Oktober 2008 01:32
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Ob es wirklich schwere KV ist, kann von uns niemand einschätzen, weil du den genauen Tathergang nicht beschrieben hast. Wenn es eine einfache KV ist, hat der Geschädigte 3 Monate Zeit, Strafantrag gegen dich zu stellen, was er wohl nicht gemacht hat. Die Alternative ist, dass der Staatsanwalt das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung erklärt - was über 2 Jahre nach der Tat kaum der Fall sein wird. Eine schwere KV liegt nur vor, wenn Folgendes passiert:

§ 226 StGB Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Kommentar von Rolfe am 6. Oktober 2008 17:04

@griechesucht: Bei einer Fehlgeburt hängt es davon ab, ob sie danach kein Kind mehr bekommen kann.


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