Ist es möglich einen Hagelschaden der vor längerer Zeit entstanden ist der Teilkaskoversicherung zu melden. Fahrzeug ist in Erstbesitz.

kannste nur auf kulanz hoffen!ein schaden muss inerhalb von 10 Tagen gemeldet sein sonnst ist es eine obligenheitsverletzung und die versicherung muss nicht zahlen!

Zur Vermeidung nachteiliger Rechtsfolgen gemäß Ziffer 18 AVB hat der Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Schadens den Versicherer "unverzüglich" zu informieren.

Wie kann das Fahrzeug in Erstbesitz sein, wenn Du es gebraucht gekauft hast.
Wenn Du es Deiner Vers. meldest, wäre das Betrug, da der Schaden beim Vorbesitzer entstanden ist.
Wenn Du Zeugen für die Fahrzeugübergabe hast, würde ich den VK mit dem Argument der arglistigen Täuschung konfrontieren. Denn er hat Dir offentsichtlich bewusst einen Mangel verschwiegen. Gewährleistung gilt m.E. in erster Linie für Mängel, die versteckt sind.
Hallo, zur Erklärung. Der VK sagt er hätte nichts bemerkt und auch noch keinen Hagelschaden mit der Versicherung abgerechnet. Das Fahrzeug ist noch auf den VK zugelassen, also 1.Hand.
Maximus40 am 25. Januar 2009 11:07 Dann kannst Du den Wagen ja noch nicht lange besitzen. Evtl. kannst Du mal einen DEKRA-Mann befragen, ob so ein Schaden offentsichtlich sein müsste. Der VK hat evtl. noch die Möglichkeit diesen Schaden mit der Vers. zu regulieren. Sprich ihn mal drauf an.
Maximus40 am 25. Januar 2009 13:11 Danke für Dein Kompliment!
Nö, wenn ich vorhin richtig gelesen habe ist die Karre in Zweitbesitz, weil du sie gekauft hast.
Ich glaube eher nicht. Guck mal in Deinen Versicherungsvertrag, innerhalb welcher Zeit ein Schaden gemeldet sein muß.

lol ist es das auto was grade verkauft wurde?!