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Haftung, wenn Knöterich Wand zerstört ...

gefragt von geniesseringeniesserin am 20.10.2009 um 14:26 Uhr

Ich wohne auf der 2. Etage einer Altbauwohnung und habe einen großen Balkon. Seit 15 Jahren wächst an einer Wand ein Knöterich. Heute bekam ich die Mitteilung der Hausverwaltung, die Pflanze zu entfernen und den Schaden (Risse in der Wand und Boden des Balkons über mir) zu beseitigen. Nach dem Entfernen stellte ich fest, dass der Knöterich sich an einer Stelle etwa 3 cm in die Wand gebohrt hat und es zu Rissen gekommen ist. Kann ich darüber meine Haftpflicht- oder Hausratversicherung in Anspruch nehmen? Die Wohnung über mir ist seit 1 Jahr nicht bewohnt und deshalb wurde der Schaden jetzt erst durch Neubezug entdeckt. Ich bitte um Hilfe!

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Versicherung x 5.669 Mietrecht x 3.904 Schaden x 476

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anonym
beantwortet von Obelhicks am 20. Oktober 2009 21:23
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Hilfreichste Antwort

wer knöterich pflanzt, weiss was für ein teufelszeug es ist.

hast du die pflanze gesetzt? dann melde es deiner haftpflichtversicherung. wenn die ablehnt, geschiet das aufgrund einer rechtsprüfung. hier ist praktisch eine rechtschutzversicherung vorgeschaltet.

normalerweise treten aber keine nennenswerten schäden am gebäude auf. knöterich vermehrt sich halt irre und klammert sich am und im mauerwerk fest. sofern ich weiß (bin kein botaniker) nutzt er dabei aber vorhandene strukturen, sprich: dann müssten schon schäden vorhanden gewesen sein.

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 22:37

Vielen Dank für deinen hilfreichen Rat.


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anonym
beantwortet von stechmoul am 20. Oktober 2009 14:40
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Ich sehe das ganz anders. Wenn die Hausverwaltung 15 Jahre nicht aufgefordert hat, das Gewächs zu entfernen, und Du selbst in Unkenntnis darüber warst, dass die Pflanze überhaupt Schäden verursachen kann, dann ist die Rechtslage aus meiner Sicht strittig. Ich würde in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der sich auf Mietschäden spezialisiert hat. Meiner Meinung nach hat da die Hausverwaltung erheblich geschlafen. Oder hat es Aufforderungen zur Entfernung über die Jahre verteilt gegeben, denen nicht nachgekommen wurde?

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 14:54

Ich bin nie aufgefordert worden. Mir ist jetzt erst von einem Schaden berichtet worden. Leider ist es so, dass man - nachdem mein Mann verstorben ist und die Kinder ausgezogen - versucht, mich aus der Wohnung zu mobben. Heizung wird nicht repariert, Fenster haben Risse ect.

Kommentar von bine64 am 20. Oktober 2009 15:09

Ich würde es so machen, wie "stechmoul" oben geschrieben hat! Geh zu einem Anwalt und überlege, ob es nicht besser ist auszuziehen, denn wer weiß, was die Dir noch alles ankreiden werden! Und wegen der nicht reparierten Heizung würde ich schon mal die Miete kürzen!

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 20. Oktober 2009 15:17

Heizung und Fenster defekt? Hoffentlich kannst Du die unverzügliche Mängelanzeige auch nachweisen, sonst haftest Du noch für solche Schäden. Mietminderungsforderungen könnten durch fehlende Anzeige auch hinfällig werden! Aber dies ist eine andere gute Frage.

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 15:25

Ich mindere die Miete, habe beiden Klagen (Heizung defekt und neue Fenster) voll umfänglich gewonnen und der Gerichtsvollzieher versucht vergeblich den Vermieter in Belgien zu pfänden - aber dies ist wirklich eine andere Geschichte!


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 20. Oktober 2009 14:28
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Das muss die private Haftpflicht ersetzen. Ist ja ein Schaden an fremden eigentum.


anonym
beantwortet von gnadenlos am 20. Oktober 2009 14:27
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ich würde es auf jeden Fall über die Haftpflicht versuchen


anonym
beantwortet von Gerhart am 21. Oktober 2009 15:54
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Knöterich ist eine Kletterpflanze und braucht eine Rankhilfe, verfügt also nicht wie Efeu oder wilder Wein über haftende Pflanzenorgane. In 15 Jahren kann Knöterich eine Höhe bis über das Dach hinaus erreichen, wenn die Rankhilfe das zulässt. Wer hat wann und wo den Knöterich gepflanzt? Welche Pflegemaßnahmen sind durch wen vereinbart wurden oder auch nicht? Eine Reparatur eines 3cm tiefen Risses, in den Knöterich eingedrungen? ist, kostet bei Selbsthilfe 10Euro. Aber das dürfte wohl nicht das Problem sein. Fordert dich die 'HV auf den knöterich zu beseitigen, dann musst du wohl schon als Verusacher des Schadens zweifelsfrei festgestellt sein. Hier ist wohl noch einiges unklar.

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 21. Oktober 2009 23:12

Hallo Gerhart, den Knöterich habe ich vor 15 Jahren in einem Kübel auf meinen Balkon gepflanzt und die Kletterhilfe (Schrauben und Kordel) ging nur bis zu meiner oberen Wand. Er muss dann irgendwann Risse in der Wand rechts oben von meinem Balkon als Rankhilfe benutzt haben. Dies konnte ich leider nicht erkennen, da man nicht in den Innenhof kommt um es zu erkennen, sondern das kann nur jemand aus der Wohnung über mir. Dort wohnte bis letztes Jahr der Vermieter. Er hatte quasi den Knöterich immer vor der Nase, zog Ende letzten Jahres aus und nach fast einem Jahr Leerstand ist die Wohnung wieder vermietet und nun hat man den Schaden wohl erkannt.


Malkia
beantwortet von Malkia am 20. Oktober 2009 17:34
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Nach dem, was ich her gelesen habe, ist diese Pflanze nicht für den Schaden verantwortlich. Aber davon abgesehen, weshalb hat es denn der Vermieter jahrelang geduldet. Man kann der Fragestellerin keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn sie von der Gefahr, die angeblich durch die Pflanze bestand, keine Kenntnis hatte.
Ich würde mich da diesbezüglich mal bei einem Gärtner/Botaniker schlau machen.

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 22:16

Vielen Dank für den Rat! Ich werde mich entsprechend schlau machen.


anonym
beantwortet von bine64 am 20. Oktober 2009 14:31
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Wächst der Knöterich von Deinem Balkon aus oder kommt er von ganz unten?

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 14:52

Ich habe ihn in einem Kübel auf meinem Balkon gepflanzt.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 20. Oktober 2009 15:14

Oha! Da scheint Rechtsbeistand sinnvoll.

Andererseits: Knöterich ist m. W. keine selbstklimmende Rankpflanze wie wilder Wein; er bohrt keine Löcher, sondern nutzt allenfalls vorhandene Risse.

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 15:26

Gut, dann werde ich jetzt mal beim Mieterschutz anrufen und dort wieder einen Termin machen.

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 15:29

Danke nochmal für den Hinweis, dass der Knöterich nur vorhandene Risse benutzen kann!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 20. Oktober 2009 15:53

Diese Erkenntnis schützt Sie in keiner Weise davor, dass sie für den durch Ihr grob fahrlässiges Verhalten über Jahre hinweg hier kräftig zur Kasse gebeten werden; das wird teuer!

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 22:13

Ich habe nicht grob fahrlässig gehandelt, da mir nicht bekannt war, dass der Knöterich solche Schäden verursachen kann. Außerdem ist ja viel Jahre nichts gewesen. Durch eine fehlende Regenrinne hascheinbarbe sich Risse gebildet, in die der Knöterich dann eingedrungen ist.

Kommentar von Padri am 22. Oktober 2009 17:27

Wiederhole mich noch einmal: Es muss keine grobe Fahrlässigkeit seitens des Mieters vorhanden sein, um zu haften. Der Mieter ist dennoch derjenige, der den Knöterich an fremden Eigentum hat hochkriechen lassen. Das hätte er durch Zurückschneiden verhindern müssen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 20. Oktober 2009 14:31
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Ein über Jahre hinweg grob fahrlässig verusachter Schaden dürfte wohl kaum ein Fall für eine Versicherung werden! Sie könnten es zwar mal versuchen, aber in bin davon überzeugt, dass Sie selber für die Instandsetzung des Gebäudes aufkommen müssen!

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 14:52

Was heißt grob fahrlässig? Ich konnte von meinem Balkon aus nicht erkennen, dass der Knöterich eine Etage höher einen Schaden verursacht.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 20. Oktober 2009 15:49

Macht nichts! Schuld sind Sie dennoch!

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 22:11

Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären. Trotzdem Danke für die Beantwortung meiner Frage.

Kommentar von Padri am 22. Oktober 2009 17:24

Auch wenn ein Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurden, müssen sie dennoch ersetzt werden. Das müssen Vermieter im umgekehrten Fall auch! Pflanzt jemand Knöterich, der fremdes Eigentum bewächst, so ist doch zumindest zu erwarten, das diese Person sich über diese Pflanze informiert. Das hätte man als Mieter vor 15 Jahren tun und ihn zumindest regelmäßig zurückschneiden müssen.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 20. Oktober 2009 14:28
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Wer hast denn jetz dann diesen Knöterich gesät.

Kommentar von Simple_avatar8smallgeniesserin am 20. Oktober 2009 14:51

Ich habe ihn in einem Kübel auf meinem Balkon gepflanzt.


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