hilft es , wenn man gütertrennung vereinbart, um nicht für die Steuerschulden haften zu müssen? worauf ist dabei zu achten? gibt es hier eine art "karenzfrist", d.h. erkennt das finanzamt das an, auch wenn es kurz vor der feststellung der steuerschuld gemacht wird?

Solche Vereinbarungen habe rechtlich gesehen nur Geltung wenn sie vor der Heirat geschlossen werden ! Später werde solche Verträge als Verträge mit sich selbst abgeschlossen ( denke auf anhieb 181BGB) gewertet !