Haftung für Schäden als Fahrer bei Autoüberführung.

3 Antworten

Weiß nicht, wie viele Juristen hier wirklich rumtümpeln....

Hatte in meinem Arbeitsvertrag eine ähnliche Klausel. War damit bei der Arbeiterkammer (Österreich). Dort wurde mir erklärt, dass sich die Klausel nur auf die Schäden bezieht, die ich entweder absichtlich herbeiführe oder die ich verhindern hätte können. (bei Steinschlag wohl eher nicht zutreffend...).

Wenn du dir Sorgen machst (verständlcherweise) lass deinen Arbeitsvertrag von einer zuständigen Stelle prüfen und dir erklären, oder zeig ihn einem Anwalt.

Hab auch diese Idee. Auch bei de IHK gefragt. Aber es könnte ja auch von hier eine sinnvolle Antwort kommen.

Da Du ja als selbständiger Unternehmer agierst und nicht als abhängig Beschäftigter, kann man Dir so ziemlich alles in den Vertrag schreiben. Da ist jetzt Dein Verhandlungsgeschick gefragt um die kritischen Punkte zu entschärfen. Andernfalls solltest Du den Vertrag nicht akzeptieren.

Lies bitte meinen zweiten Satz. Siehe Rahmenvertrag.

@wolfgang59a

Lies bitte meinen zweiten Satz

Ja, was soll das ändern? Du sollst eben diese obskure Zusatzvereinbarung unterschreiben und somit wird dies Vertragsbestandteil.

Bitte nur juristisch fundierte Antworten.

Die bekommst du von einem Anwalt, der sich damit auskennt.,

Ich würde allerdings nicht mehr durch die Wachanlage fahren, sondern in eine Waschbox fahren und das Fahrzeug selbst kurz abduschen.

komplettwäsche muß sein. Habe leider keine Wahl.

@wolfgang59a

Kann man auch in der Waschbox machen....