Haftung für Schäden als Fahrer bei Autoüberführung.
Folgende Situation: Ich habe einen Zweitjob als selbständiger Überführungsfaher (Lager zu Händler, Händler zu Händler etc. ) von Vorführwägen eines deutschen Premiumherstellers. Es gibt einen Rahmenvertrag über freie Mitarbeit in dem das Thema Schäden an einem zu überführenden Fahrzeug nicht auftaucht. Die Schäden, die täglich auftauchen können, sind Steinschlagschäden, Lackkratzer und vor allem Kratzer an den sündhaft teuren Felgen beim Einfahren in Waschstraßen. Fahrzeuge müssen gewaschen übergeben werden. Bei diesen Ultraniederquerschnitsreifen sind die Führungsschienen der Waschstrassen oft höher als die Reifenhöhe. Somit kratzt bei Berührung des Rades an der Führungsschiene Metall auf Metall. Mit bekannten Folgen.
Es gibt Protokolle Übernahme - Übergabe, die von mir als Fahrer unterschrieben werden müssen, und in denen die bestehenden Schäden angekreuzt werden müssen. Allerdings unterschreibt bei der Abholung im Lager schonmal niemand von Seiten des Herstellers. Sowohl Hersteller als auch mein Auftraggeber (Überführungsfirma) versuchen entstandene Schäden entweder auf den Händler oder mich als Fahrer abzuwenden. Es wird von meinem Auftraggeber auch eine deutliche Drohkulisse aufgebaut, dass ich auch bei leichter Fahrlässigkeit in Haftung genommen werden kann.
Auszug aus den "Richtlinien":
4.6 Schäden/Selbstbeteiligung
Während der Überführung entstandene Schäden sind umgehend dem VPM Dispositionsteam mitzuteilen. Der weitere Einsatz des Fahrzeuges wird dann geklärt Es ist zwingend ein Schadensprotokoll auszufüllen Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt insgesamt 2.500,- Euro. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall trägt der Fahrer dann, wenn er einen Schaden/Unfall fahrlässig begeht Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Fahrer in voller Schadenshöhe!
Wie sieht es rechtlich aus? Muß ich mir ständig Sorgen machen, dass ich bei einem Kratzer, der womöglich von mir bei der Durchfahrt durch eine Waschstrasse verursacht wurde, schadensersatzpflichtig gemacht werde? Oder auch bei Schäden, die schon bei Übernahme da waren, aber nicht auf dem Protokoll dokumentiert wurden, weil vielleicht übersehen.
Bitte nur juristisch fundierte Antworten.
3 Antworten
Weiß nicht, wie viele Juristen hier wirklich rumtümpeln....
Hatte in meinem Arbeitsvertrag eine ähnliche Klausel. War damit bei der Arbeiterkammer (Österreich). Dort wurde mir erklärt, dass sich die Klausel nur auf die Schäden bezieht, die ich entweder absichtlich herbeiführe oder die ich verhindern hätte können. (bei Steinschlag wohl eher nicht zutreffend...).
Wenn du dir Sorgen machst (verständlcherweise) lass deinen Arbeitsvertrag von einer zuständigen Stelle prüfen und dir erklären, oder zeig ihn einem Anwalt.
Hab auch diese Idee. Auch bei de IHK gefragt. Aber es könnte ja auch von hier eine sinnvolle Antwort kommen.
Da Du ja als selbständiger Unternehmer agierst und nicht als abhängig Beschäftigter, kann man Dir so ziemlich alles in den Vertrag schreiben. Da ist jetzt Dein Verhandlungsgeschick gefragt um die kritischen Punkte zu entschärfen. Andernfalls solltest Du den Vertrag nicht akzeptieren.
Lies bitte meinen zweiten Satz
Ja, was soll das ändern? Du sollst eben diese obskure Zusatzvereinbarung unterschreiben und somit wird dies Vertragsbestandteil.
Bitte nur juristisch fundierte Antworten.
Die bekommst du von einem Anwalt, der sich damit auskennt.,
Ich würde allerdings nicht mehr durch die Wachanlage fahren, sondern in eine Waschbox fahren und das Fahrzeug selbst kurz abduschen.
komplettwäsche muß sein. Habe leider keine Wahl.
Kann man auch in der Waschbox machen....
Lies bitte meinen zweiten Satz. Siehe Rahmenvertrag.