klamti am 13.03.2009 um 14:56 Uhr
getrennt lebende geschiedene bekannte hat sohn unter 14 jahren (12 oder 13 jahre alt) beim vater gehabt. also in seinem verantwortungsbreich. ein verkehrsspiegel wurde beschädigt mit steinwürfen, der junge und ein anderen waren dabei. der andere junge gab es zu, dass er es war. der sohn der bekannten sagte, er war dabei, aber warf den spiegel nicht kaputt. er wurde auch von einem polizisten verhört. der vater weigert sich zu zahlen, die eltern des anderen jungen haben wohl anstandslos gezahlt. nun wendet sich die gemeinde an die mutter, sie solle zahlen, weil sie die mutter ist. geht sie zum anwalt, hat sie weitere kosten. die familienhaftpflicht wird eine mutwillige sache wohl nicht übernehmen. andererseits, der junge sagt ja, er hat es nicht getan. und nun?
Also, zum einen ist es so, daß die Private Haftpflicht den Schaden übernehemn wird. Auch wenn es mutwillig war. Zum anderen kann und darf die Gemeinde nicht einfach den Schaden auf die Mutter übertragen. Sollte es hier soweit kommen, daß die gemeinde wirklich alle Mittel in Bewegung setzen würde, muß man mit dem Mahnverfahren rechnen. Aber hier gibt es die Möglichkeit Wiederspruch einzureichen und das dann alles vom Gericht klären zu lassen. Hier muß die Gemeinde auch Frage und Antwort stehen und die Beweispflicht liegt bei der Gemeinde, ob der Junge wirklich diese sache beschäödigt hat. Sollte es so sein, daß er es war, dann wäre die Wahrheit sagen besser, denn dafür gibt es eine Haftpflichtversicherung. Ich spreche aus Erfahrung, habe selbst zwei Kinder. Liebe Grüße, Chantale

Die Mutter soll die Forderung an ihre Privathaftpflicht unter Darstellung des Hergangs weitergeben und die dann machen lassen. Wozu zahlt sie denn sonst ihre Prämien?

Wenn der Bursche nicht geworfen hat, sondern nur dabei stand, kann er dafür auch nicht haftbar gemacht werden.
Da kann die Gemeinde noch so drohen. Die Mutter soll mal ganz entspannt bleiben.
Falls es doch zu herb wird, der Junge auch wirklich nichts gemacht hat, dann ist ein Anwalt eine gute Idee. Mit Rechtschutzversicherung auch kostenlos.
sehr gut geschrieben. DH.