Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, in welcher Höhe eine Ugmbh haften muss.
Hintergrund:
Ich möchte demnächst eine Ugmbh gründen, die Gründungsphase läuft bereits. Alle rechtlichen Dinge sind eigentlich geregelt, aber es gibt vielleicht immer mal was das man vergisst.
Daher mal die grundsätzliche Frage. Ich habe eine Ugmbh (heisst natürlich anders) mit einem Gründungskapital von 1 Eur. Jetzt findet irgendein schlauer Anwalt doch etwas zu bemängeln und schickt mir einen netten Brief mit seiner Forderung. Wie hoch muss ich dann haften? Nur mit dem geschäftsvermögen oder auch mit dem privatvermögen??
Hoffentlich kann mir hier jemand helfen.
Grüsse
Hi!
Also um hier mal Klarheit zu verschaffen, ich will weder Waffen verkaufen, noch Bombenanleitungen, ich weiss garnicht was das jetzt soll.
Ich möchte auf einer Homepage, über ein Shopsystem, welche beide in D gehostet sind, Fahrzeugpflegemittel verkaufen, mit Rechnung und Mwst.
Nur kann man in genügend Foren lesen, das Geschäftsinhaber einen netten Brief von einem Abmahnanwalt erhalten haben, weil Sie z.B. die Batterieverordnung nicht in den AGB´s stehen hatten.
Ja ich habe diese drin obwohl ich mit Batterien ungefähr soviel zu tun habe wie ein Eskimo mit einem Tischgrill.
Aber für den Fall das ich in meinen AGB´s ein Komma zuwenig habe oder ein x zuviel, und ein netter Herr Anwalt schickt mir deswegen einen Brief, wie hoch müsste ich dafür haften??
Ich hoffe ich konnte alle Zweifler befriedigen...
Kleiner Tip eines ehem. Selbständigen. Lass alles was du vor der Gründung machst von einen Anwalt deines Vertrauens überprüfen. Am Anfang wird das Geld zwar schmerzen, aber es kann sich auszahlen!
Wenn du SOLCHE Fragen stellst, solltest du dein Vorhaben noch einmal überdenken...