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Haftung bei Glastischbruch

gefragt von BijanK am 31.10.2009 um 10:23 Uhr

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problem: ich war Gast im Hauses eines Gastgebers und habe an dessen Glastisch einen Abend lang an meinem Laptop gearbeitet. Für mich unvermittelt kam es zu einem plötzlichen Bruch der Tischplatte. Bei diesem Bruch wurde ich glücklicherweise nicht verletzt, mein Laptop hat allerdings Totalschaden und musste neu angeschafft werden.

Der Auslöser konnte bisher nicht gefunden werden. Vermutet wird eine durch mich abgestellte noch heiße Kanne Kaffee, die den Tisch zum brechen gebracht haben könnte.

Ich selbst habe keine Haftpflichtversicherung und da der Schaden praktisch 90% bei mir liegt, ist es dem Gastgeber egal. Wichtig: der Glastisch war eine Selbstkonstruktion, kein entsprechend geprüftes Markenfabrikat. Verwendet wurde m.W. einfaches Fensterglas mit eingegossenem Stahldraht.

Da mir eine Haftpflichtversicherung fehlt, erübrigt sich das. Nun wüsste ich gerne, ob es sinnvoll bzw. überhaupt möglich ist, die Haftpflichtversicherung meines Gastgebers zu bemühen, z.B. vermittels der Argumentation, dass ein selbstkonstruierter Glastisch mit Bruchgefahr im Haushalt gar nicht hätte verwendet werden dürfen. Evtl. auch relevant ist, ob ich hätte wissen können/müssen/sollen, dass ein Glastisch so zum Brechen gebracht werden kann.

Was meint ihr?

Besten Dank, Bijan


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anonym
beantwortet von Charlie1 am 1. November 2009 08:59
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Die Haftpflicht -VS deines bekannten haftet nicht , da es sein eigener Tisch ist . Hat er eine Glas-VS könnte diese zum Tragen kommen. Bitte schließe eine Privat-Haftpflicht ab , die kosten nicht viel , stelle dir mal vor durch dich kommt eine fremde Person zu Schaden , du zahlst dein Leben lang.

Kommentar von 24fc23b7c48f1e6a5c6c9567e4956aacsmallelizza am 1. November 2009 12:03

Eine Privathaftpflicht- Versicherung solte man schon haben, Du wohnst ja vermutlich auch in Miete, so bald wie möglch eine abschliessen. G.Elizza


anonym
beantwortet von Shakotai am 31. Oktober 2009 10:34
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Sie möchten also die Haftpflichtversicheurng des Gastgebers bemühen um ihnen ihren Laptop zu ersetzen? Gemäss Schilderung sind sie selber zu 100 % haftpflichtig dem Gastgeber gebenüber. (Glastisch) Ob der Tisch eine Eigenkonstruktion ist oder nicht tut nichts zur Sache. Wie sie nach Fehlen einer Versicherung mit dem Gastgeber einig werden ist Verhandlungssache. Den Schaden an Ihrem Laptop wird ihnen (rechtlich real besehen) höchstens ihr eigener Geldbeutel ersetzen. Sehen sie zu, das sie sich eine Haftpflicht anschaffen. Das nächste Mal wird vielleicht jemand durch die Scherben verletzt. Dann reden wir aber über Summen, die schnell in den fünfstelligen Bereich gehen können.


anonym
beantwortet von Silobeatle am 1. November 2009 08:45
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Wenn der Gastgeber eine Haftpflichtversicherung mit "Ausfalldeckung" besitzt, würde sie zumindest den Glastisch übernehmen. Ihren Laptop müssen sie, wie schon angemerkt, selbst bezahlen.

Kommentar von enrico1979 am 1. November 2009 09:22

Ausfalldeckung könnte ziehen, ABER: ich gehe davon aus, dass die Versicherung das Geld dann beim Verursacher zurück holt (Regress). ;) Selbst mit dem Tischeigner einigen! - Was den Laptop betrifft sehe ich es wie meine Vorredner.

Und: Eine gute Privathaftpflichtversicherung kostet Dich ohne Selbstbeteiligung max 55 - 65 € im Jahr (Single/Familie), wenn Du auf eine hohe Deckungssumme Wert legst. Bei dem ein oder anderen Direktversicherer oder aber mit entsprechender Selbstbeteiligung gehts auch noch günstiger. Nicht am falschen Ende sparen, aus meiner Sicht ist eine private Haftpflichtversicherung so ziemlich die wichtigste Absicherung.

Liebe Grüße


anonym
beantwortet von sakbm am 1. November 2009 12:45
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Zu dem Laptopschaden hat sich bisher noch niemend geäußert. weshalb ich einfach eine Elektronikversicherung empfehlen würde. Wenn Sie andauernd ein teures Laptop dabei haben ist das sinnvoll, denn * Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, oder Vorsatz Dritter * Kurzschluss; Überstrom oder Überspannung * Brand, Blitzschlag, Explosion; * Wasser, Feuchtigkeit, * Überschwemmung - unter bestimmten Voraussetzungen; * Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler * sowie Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung ist versichert..

Es gibt nur wenige Ausschlüsse wie z.B. Kriegsereignisse, Kernenergie, Erdbeben.


anonym
beantwortet von Candlejack am 1. November 2009 22:44
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Sie müssen sich mit dem Tisch-Eigentümer einigen und ihm den Tisch bezahlen. Laut § 823 BGB sind Sie für den Schaden haftbar und müssen zahlen, es sei denn, sie haben eine Privathaftpflicht, die das übernimmt. Und mal unter uns: wer spart denn bitte an einer Haftpflicht für 50 EUR im Jahr ??? Wenn Sie auf dem Bürgersteig einen jungen Chirurgen unglücklich über den Haufen rennen, der danach nicht weiter als Chirurg arbeiten kann, werden Sie die nächsten Jahre für seinen Verdienstausfall abarbeiten und das ist kein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel.

Den Laptop würde maximal die eigene Elektronikversicherung übernehmen, der Gastgeber hat ihn ja nicht durch sein Verschulden (Bedingung laut § 823 BGB) zerstört.

Ob Sie hätten wissen müssen, das Glas brechen kann, auch durch Hitzeeinwirkung ? Die Lücke im Allgemeinwissen wird schwer nachzuweisen sein.



anonym
beantwortet von gausimausi am 2. November 2009 09:44
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Hallo, den Glastisch musst Du aus eigener Tasche bezahlen, es sei denn, Dein Gastgeber hat eine Glasversicherung! Dein Laptop musst Du ebenfalls aus eigenes Tasche bezahlen, da Du der Verursacher des zugrunde leigenden Schadens warst! Gruß GausiMausi


anonym
beantwortet von Moritz2222 am 3. November 2009 11:44
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Bei einer Haftpflichtversichrung muß immer eine eindeutige Schuld vorliegen und der, der diese Schuld hat, muß den Schaden bezahlen, entweder aus eigener Tasche oder über seine Versicherung.

Viele haben ein Problem damit zu sagen ja ich bin Schuld, ich habe den Schaden schuldhaft verursacht aus Unachtsamkeit,Fahrlässigkeit usw. Vorsatz und Mutwillen ist nicht versichert !!!! Wenn die Schuld keinem eindeutig zuzuweisen ist braucht niemand zu zahlen.

Gruss Moritz2222


anonym
beantwortet von Moritz2222 am 3. November 2009 12:18
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Wenn ein Dritter aus Unachtsamkeit stolpert und auf den Glastisch tritt, oder etwas umwirft wo er sich beim Stolpern festhalten wollte und diese Sache auf den Glastisch fällt und der dadurch zerbricht und in Folge der Laptop vom Tisch fällt und auch zu Bruch geht muß der Dritte haften. Achtung Haftpflicht zaht nur Zeitwert. Es soll sich ja auch keiner an der Versicherung bereichern und seinen 5 Jahre alte Krücke von Laptop, die damals vielleicht auch 800,- EUR gekostet hat, jetzt durch das neuste Modell mit allem Schnick- Schnack ersetzen lassen. Achtung : bitte prüfen,ob Datenwiederherstellung bezahlt wird, Schaden ist ja nicht nur der Laptop,sondern auch die wichtigen Daten !!!

Viel Glück Moritz2222


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