Ich habe vor mich mit einem Bekannten Selbstständig zu machen (Rechtsform: GbR). Es soll für das Geschäft ein KFW-Kredit in höhe von ca. 50.000€ aufgenommen werden. Was passiert im Fall einer Insolvenz? Haften nur die Inhaber der Firma oder hätte es auch Konsequenzen für meine Ehefrau? In wiefern wäre Sie davon betroffen?
Die Eingehung und das Bestehen der Ehe begründen keine persönliche Verpflichtung, für die Schul-den des anderen Ehepartners einzustehen. Eine solche Mithaftung ergibt sich nur dann, wenn beide Ehepartner den Kreditvertrag unterzeichnet haben oder der eine für die Rückzahlungsverpflichtung des anderen Ehepartners gebürgt hat.

Ist es nicht so das ob man Gewinne oder Verluste innerhalb der Ehe macht der andere auch dafür haftbar ist?....Nur ne Vermutung.
wenn der ehepartner sich aus deinen vertaglichen verpflichtungen raushält, sprich nix unterschreibt, dürfte er auch nicht belangt werden, das es in D keine Sippenhaft gibt.

Sippenhaft gibt es nicht! Jeder haftet für seinen selbst verbockten Mist ausschließlich selber!

Wenn Deine Ehefrau nichts unterschreibt haftet sie auch nicht.
> Ich habe vor mich mit einem Bekannten Selbstständig zu machen (Rechtsform: GbR)
Nehme gleich eine Rechtsform, wo die persönliche Haftung wegfällt, z.B. die UG.
wir brächten aber noch einen Kredit... ich weiß nicht ob UG und Kredit-Antrag sich so gut Vertragen würden??
Du wirst für diesen Kredit persönlich bürgen müssen (nicht nur mit der UG). Ist aber immer noch besser als bei einer GbR, wo Du für alles persönlich bürgst.
GbR heißt salopp "Geh bloß raus". Denk mal drüber nach...
kommt ganz drauf an
firstguardian am 6. November 2009 09:23 Worauf, Sie Orakel!
am besten, Du erkundigst dich bei Verona u. Franjo Pooth. Die haben Erfahrung in solchen Angelegenheiten..............the devil