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Haftung bei Badeunfall ?

gefragt von rolandnatze am 25.08.2009 um 11:47 Uhr

Habe gerade von einem Badeunfall-Tod einer 6 jährigen gelesen, daher hätte ich mal eine Frage, vielleicht weiss jemand was: wer trägt bei einem Badeunfall eines Kindes die Verantwortung, die Eltern oder die Badeaufsicht ? Gibt es Statistiken, wieviele Badegäste in Deutschland in bewachten Bädern jährlich ertrinken ?

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Schwimmbad x 316 Badeunfall x 1

anonym
beantwortet von buttermaker am 26. August 2009 08:39
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und noch was zur info... ich arbeite in einem kleinem schwimmbad mit ca. 200-250 besuchern täglich. jeden tag, müssen wir 1-2 kinder nach hause schicken, weil sie nicht schwimmen können, DIE ELTERN SIE ABER ALLEINE, mit schwimmflügeln am arm abgeliefert haben. die dümpeln dann immer da vor sich in, bis irgendjemand bemerkt das keine eltern vor ort sind. ansonsten ist es richtig was die vorredner geschrieben haben: sobald dem betreiber ein technischer oder menschliches versagen nachgewiesen werden kann, trifft dem betreiber auch die schuld, bei kindern haben die eltern immer eine mitschuld, sobald die kinder nicht schwimmen können,bzw, sicher sind, trifft ggf. nur den eltern die schuld. man stelle sich nur folgendes vor, ein schwimmmeister/bzw kann NIE alles sehen, wenn z.b eine beckenaufsicht vor ort ist, diese person von einem badegast angesprochen wird, kann in dem moment in seinem rücken immer was passieren... in solchen fällen wird immer ganz genau geprüft und man sollte vorsichtig sein, in BEIDE richtungen, voreilig schuldzuweisungen zu machen, es ist einfach von VIELEN faktoren anhängig.


Herzlich
beantwortet von Herzlich am 25. August 2009 11:53
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Ich denke es gibt eine Statistik, aber ich weiß das häufig was passiert ( zu häufig!!!) Jedes Kind was stibt,stirbt durch die Schuld der Erwachsenen!! Ob Eltern oder Bademeister ist doch eigentlich egal!! Kinder können in dem Alter noch nicht auf sich aufpassen!!LG herzlich


anonym
beantwortet von jennnny am 25. August 2009 11:51
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das kommt drauf an ob es einfach "nur ertrunken" is oder sich zb in einem freibad bei den düsen verfangen hat und dadurch ertrunken is... normal die aufsichtsperson,wenn es zb durch die düsen ums leben gekommen is, die verantwortlichen des freibades der instandhaltung..würd i mal sagen


reiterhexe
beantwortet von reiterhexe am 25. August 2009 11:51
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freilich könnte man sagen daß die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben aber die sind schon genug bestraft. Nicht überall gibt es Badeaufsicht oder eine Wasserwacht - Ich denke das muß man einfach als Unfall / Unglück beruhen lassen.


Andokai
beantwortet von Andokai am 25. August 2009 11:50
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In erster Linie immer die Eltern. Der Bademeister trägt nur bedingte Verantwortung. In Großstädten ist es nicht unüblich, dass für Schwimmer-, Nichtschwimmer- und Planschbecken höchstens 2 Bademeister zur Verfügung stehen.


anonym
beantwortet von felix111 am 25. August 2009 11:50
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genaue Zahlen kenne ich nicht- an unbewachten Badeseen waren es an einem Wochenende 13. Werden immer mehr, da viele Kulturen nicht den Schwimmunterricht besuchen.


anonym
beantwortet von mig112 am 25. August 2009 11:50
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Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen richten sich gegen die Aufsichtspersonen des Kindes sowie gegen die Schwimm-Aufsichten des Bades.

Kann diesen keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden, so stellt man das Verfahren ein.


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