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Haftstrafe

gefragt von dgahleitner am 10.11.2008 um 12:31 Uhr

HALLO HABE MAL EINE WICHTIGE FRAGE ICH BIN IN ÖSTERREICH ZU 7 MONATE KNAST VERURTEILT WORDEN WEGEN BETRUG UND LEICHTER KÖRPERVERLETZUNG,NACH DER VERHANDLUNG HABE ICH 18 MONATE HAFTAUFSCHUB BEKOMMEN,DER HAFTAUFSCHUB ENDET MIT 31.12.2008 DAS HEIßT ICH MÜSTE JETZT WIEDER IN DEN KNAST FÜR 7 MONATE IN ÖSTERREICH,BIN ABER WÄHREND DES 18 MONATIGEN HAFTAUFSCHUBS VON ÖSTERREICH NACH DEUTSCHLAND GEZOGEN DA ICH HIR JETZT MEINE FREUNDIN HABE DIE EINEN SOHN HAT.HAUPTWOHNSITZ HABE ICH JETZT ALSO IN DEUTSCHLAND NICHT MEHR ÖSTERREICH.SO MEINE FRAGE MUSS ICH DAS JETZT IN ÖSTERREICH ABSITZEN ODER IN DEUTSCHLAND,ODER KANN ICH DAS JETZT AUCH MIT GELD REGELN ODER HABE ICH EINE CHANCE DAS ICH NICHT MEHR DA REIN MUSS??ALSO ICH HOFFE DAS MIR DA JEMAND SCHNELL HELFEN KANN DA ES SEHR DRINNGENT IST.VIELEN DANK


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Lieber dgahleitner,

beachte bitte, daß permanenetes Großschreiben im Internet als Schreien interpretiert wird und als sehr unhöflich gilt.

Schöne Grüße

Paula vom gutefrage.net-Support

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anonym
beantwortet von FridaGT am 10. November 2008 12:32
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Schrei doch nicht so!


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 10. November 2008 12:32
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Schrei mich nicht so an. Das lese ich nicht.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 10. November 2008 12:33
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Dir hier einen fachlich guten Rat zu geben, wäre wohl zuviel verlangt. Es sei denn, jemand hier ist juristisch auf diesem Gebiet bewandert.

Erkundige ich bei der Staatsanwaltschaft oder bei einem deutschen Gericht.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 10. November 2008 12:34
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Als Nicht-Jurist rate ich dir diesbezüglich dringend, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. nur ein solcher kann dir hierzu rechtsverbindliche Auskunft geben.

In dieser Angelegenheit auf einen falschen Rat zu hören, könnte äußerst unangenehme Konsequenzen für dich haben.


Solle1101
beantwortet von Solle1101 am 10. November 2008 12:32
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rede mit deinen Anwalt!!!!!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. November 2008 12:33
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Mit Geld regeln? Ja - aber nur in Tschetschenien oder so; absitzen in Austria, nicht bei uns.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 10. November 2008 12:35
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Schreihals! Mich wundert, daß du deinen Hauptwohnsitz überhaupt ins Ausland verlegen durftest, wenn du noch eine offene Haftstrafe hast. Ich würde mich mit dem Anwalt, den du ja wohl damals hattest, in Verbindung setzen, der wird am besten Bescheid wissen


1234
beantwortet von 01234 am 10. November 2008 12:32
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gehts noch größer?


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 10. November 2008 12:32
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Meine Ohren!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. November 2008 12:33
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Frag mal den Richter, der Dich verknackt hat!


schildi
beantwortet von schildi am 10. November 2008 12:33
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Du wirst ja sicher einen Anwalt haben frage den, und Schrei nicht so


akademikus
beantwortet von akademikus am 10. November 2008 12:34
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die haftstrafe wirst du absitzen müssen. das kannst du wahrscheinlich aber auch in deutschland machen. setz dich mit der staatanwaltschaft in verbindung und frage dort mal nach. solltest du in bayern wohnen rate ich dir die haftstrafe in österreich abzusitzen. gruss akademikus


doddo
beantwortet von doddo am 10. November 2008 12:37
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Leider kann man Deine Großschreibung kaum lesen Schreib normal und ich antworte Dir.


anonym
beantwortet von Silberheim am 10. November 2008 12:38
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Deutscher oder Österreicher ?

Kommentar von dgahleitner am 10. November 2008 12:40

Hallo ich bin österreicher


thebrain
beantwortet von thebrain am 10. November 2008 12:42
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Ich bezweifel ernsthaft dass Du den Wohnsitz hast wechseln dürfen ohne die österreichische Staatsanwaltschaft von dem Umzug in Kenntnis zu setzen. Klär das mal schnellstens ab.

Kommentar von dgahleitner am 10. November 2008 12:46

ja habe ich aber,hab mich einfach hir mit hauptwohnsitz gemeldet,als sie mir den aufschub gegeben haben da bekamm ich keine auflagen die ich eihalten muss,danke


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