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Haftstrafe

Frage von dgahleitner dgahleitner

HALLO HABE MAL EINE WICHTIGE FRAGE ICH BIN IN ÖSTERREICH ZU 7 MONATE KNAST VERURTEILT WORDEN WEGEN BETRUG UND LEICHTER KÖRPERVERLETZUNG,NACH DER VERHANDLUNG HABE ICH 18 MONATE HAFTAUFSCHUB BEKOMMEN,DER HAFTAUFSCHUB ENDET MIT 31.12.2008 DAS HEIßT ICH MÜSTE JETZT WIEDER IN DEN KNAST FÜR 7 MONATE IN ÖSTERREICH,BIN ABER WÄHREND DES 18 MONATIGEN HAFTAUFSCHUBS VON ÖSTERREICH NACH DEUTSCHLAND GEZOGEN DA ICH HIR JETZT MEINE FREUNDIN HABE DIE EINEN SOHN HAT.HAUPTWOHNSITZ HABE ICH JETZT ALSO IN DEUTSCHLAND NICHT MEHR ÖSTERREICH.SO MEINE FRAGE MUSS ICH DAS JETZT IN ÖSTERREICH ABSITZEN ODER IN DEUTSCHLAND,ODER KANN ICH DAS JETZT AUCH MIT GELD REGELN ODER HABE ICH EINE CHANCE DAS ICH NICHT MEHR DA REIN MUSS??ALSO ICH HOFFE DAS MIR DA JEMAND SCHNELL HELFEN KANN DA ES SEHR DRINNGENT IST.VIELEN DANK

Ein Hinweis zur Frage support

Lieber dgahleitner,

beachte bitte, daß permanenetes Großschreiben im Internet als Schreien interpretiert wird und als sehr unhöflich gilt.

Schöne Grüße

Paula vom gutefrage.net-Support

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Antworten (15)

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    Antwort von FridaGT FridaGT

    Schrei doch nicht so!

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    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Als Nicht-Jurist rate ich dir diesbezüglich dringend, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. nur ein solcher kann dir hierzu rechtsverbindliche Auskunft geben.

    In dieser Angelegenheit auf einen falschen Rat zu hören, könnte äußerst unangenehme Konsequenzen für dich haben.

  • 2
    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Dir hier einen fachlich guten Rat zu geben, wäre wohl zuviel verlangt. Es sei denn, jemand hier ist juristisch auf diesem Gebiet bewandert.

    Erkundige ich bei der Staatsanwaltschaft oder bei einem deutschen Gericht.

  • 2
    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Schrei mich nicht so an. Das lese ich nicht.

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    Antwort von Helga80 Helga80

    Schreihals! Mich wundert, daß du deinen Hauptwohnsitz überhaupt ins Ausland verlegen durftest, wenn du noch eine offene Haftstrafe hast. Ich würde mich mit dem Anwalt, den du ja wohl damals hattest, in Verbindung setzen, der wird am besten Bescheid wissen

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Mit Geld regeln? Ja - aber nur in Tschetschenien oder so; absitzen in Austria, nicht bei uns.

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    Antwort von Solle1101 Solle1101

    rede mit deinen Anwalt!!!!!

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    Antwort von thebrain thebrain

    Ich bezweifel ernsthaft dass Du den Wohnsitz hast wechseln dürfen ohne die österreichische Staatsanwaltschaft von dem Umzug in Kenntnis zu setzen. Klär das mal schnellstens ab.

    Kommentar von dgahleitner dgahleitner

    ja habe ich aber,hab mich einfach hir mit hauptwohnsitz gemeldet,als sie mir den aufschub gegeben haben da bekamm ich keine auflagen die ich eihalten muss,danke

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    Antwort von Silberheim Silberheim

    Deutscher oder Österreicher ?

    Kommentar von dgahleitner dgahleitner

    Hallo ich bin österreicher

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    Antwort von doddo doddo

    Leider kann man Deine Großschreibung kaum lesen Schreib normal und ich antworte Dir.

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    Antwort von akademikus akademikus

    die haftstrafe wirst du absitzen müssen. das kannst du wahrscheinlich aber auch in deutschland machen. setz dich mit der staatanwaltschaft in verbindung und frage dort mal nach. solltest du in bayern wohnen rate ich dir die haftstrafe in österreich abzusitzen. gruss akademikus

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    Antwort von schildi schildi

    Du wirst ja sicher einen Anwalt haben frage den, und Schrei nicht so

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Frag mal den Richter, der Dich verknackt hat!

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    Antwort von Eppendorf Eppendorf

    Meine Ohren!

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    Antwort von 01234 01234

    gehts noch größer?

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