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Haftpflichtversicherung will Brillenschaden nichtzahlen - Ist das rechtens?

gefragt von hans101 am 15.05.2009 um 18:07 Uhr

Vor 2 Wochen hab ich mit Freunden in der Freizeit Basketball gespielt. Ein Kumpel hat mir dabei die Brille runtergeworfen. Dabei sind beide Kunststoffgläser im Wert von 120 € kaputt gegangen. Er hat es seiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Jetzt hab ich von dieser einen Brief bekommen, dass sie nicht zahlen. Sie argumentieren, dass jede Sportart in der Regel mir gewissen, in der Regel natürlicherweise anhaftenden Gefahren verbunden ist. Soweit daher jemand den Sport betreibt, nimmt er bewusst u. gewollt diese Gefahren in Kauf. Ist eine Versicherung für solche Fälle nicht da, um solche Schäden abzudecken? Freue mich auf sachdienliche Antworten

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Privathaftpflichtversicherung x 10 Brillenschaden x 2

anonym
beantwortet von mig112 am 15. Mai 2009 18:14
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Gemäß dem BGB § 823 haftet der Verursacher für einen schuldhaft herbeigeführten Schaden. Wenn aber der Geschädigte einen Schaden billigend in Kauf nimmt, haftet der Schädiger eben nicht. Der hier geschilderte Fall ist sicher zweischneidig - die Vorgehensweise des Versicherers zumindest nachvollziehbar. Du solltest 50% Entschädigung verlangen und hierzu den Schädiger um Mithilfe (Kulanz) bitten. Übrigens: Ein Anwalt kostet mehr Geld und Zeit als die Sache wert ist; das Ergebnis ist in jedem Fall offen.


anonym
beantwortet von t124terra am 15. Mai 2009 18:11
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Leider hat die Versicherung Recht Haftpflichtig ist man nur wenn es aus Versehen passiert und nicht wenn eine bewusste Gefährdung das Risiko erhöht. Ausnahme ist die KFz- Haftpflicht


asapasap
beantwortet von asapasap am 15. Mai 2009 18:09
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ja, das ist so nicht rechtens. Das sind die üblichen Tricks der "Billig"Versicherer die die Leute so gern nehmen, denn die sind ja so "billig". Wobei sie einfach zu dumm sind die Versicherungen zu vergleichen und denken dass haftpflicht gleich haftpflich sei. Ruf den Versicherungsombudsmann an oder einen Anwalt.

Kommentar von 0f99dbdb675db17851c72cb1ec3f07cdsmallbkinnsbruck am 15. Mai 2009 18:10

ich vermute auch mal dass die Versicherung sich nur Drücken möchte...

Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 15. Mai 2009 18:11

natürlich wolln die das ^^


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 15. Mai 2009 18:55
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Eine Haftpflichversicherung hat zwei Aufgabe zum einen Gerechtfertigte Schadensersatzforderungen begleichen aber auch gegen ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen zu schützen. Die erste Frage ist also wäre dein Freund auch Schadensersatzpflichtig wenn er keine Haftpflichtversicherung hat, wenn du diese Frage bejahen kannst dann und nur dann würde ich gegen die Versicherung vor gehen.


emjay
beantwortet von emjay am 15. Mai 2009 18:11
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Leider kenne ich die genauen Klauseln nicht. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, daß Versicherungen gerne Zahlungsverpflichtungen mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen. Falls du Rechtschutz hast, dann geh zum Anwalt.

Kommentar von Drachentoeter am 15. Mai 2009 18:57

Es ist eine Haftpflichversicherung, die muss nur eintreten wenn der Versicherungsnehmer haften muss. Also sollte man mmer als erstes die Frage stellen wie man das ganze den ohne Haftpflichtversicherung regeln würde.


anonym
beantwortet von tucan am 15. Mai 2009 18:10
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Versicherungen drücken sich immer gerne davor Schäden zu zahlen und bei den Brillen haben sie nun mal recht. Es gibt spezielle Sportbrillen die man für diesen Zweck aufsetzen sollte, ansonsten hilft da wohl nur eine Brillenversicherung. Diese bietet doch inzwischen schon jeder Optiker in Deutschland an.

Kommentar von 7e4da2a628cf81fa44eefe5d0116ada4smallasapasap am 15. Mai 2009 18:11

das hat damit aber nichts zu tun. Dafür ist defacto eine Haftpflichtversicherung da.

Kommentar von tucan am 15. Mai 2009 18:23

Eine Haftpflicht ist nicht dafür da Schäden abzudecken die durch Selbstverschuldung herbeigeführt werden. Und bei sportlicher Betätigung muss man immer damit rechnen. Der Freund hat ihm ja wohl kaum den Ball mit voller Absicht ins Gesicht gedonnert.

Wenn ich Brillenträger bin (bin ich und meine Söhne auch), dann habe ich bei sportlichen Aktivitäten eine Sportbrille zu tragen. Ich habe durch meine Söhne viel Lehrgeld in dieser Hinsicht zahlen dürfen, von wegen Fußball etc. und die Sportbrille vergessen.......


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